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Eteleon: Handy ohne GG & Mindestumsatz?


13.03.2004 18:53 - Gestartet von ByteX
Könnte bitte mal jemand, der Ahnung von der Materie hat, das folgende Angebot kommentieren:

http://allmaxx.de/go/place!ELEKETE4

Philips Xelibri 4, O2-Vertrag, 24,95 Anschlussgebühr, kein Mindestumsatz und Erstattung der gesamten anfallenden GG einen Monat nach Freischaltung.

Normalerweise sind derartige Angebote ja eine Garantie für insolvente Anbieter und allerlei Ärger; wenn die GG-Erstattung aber schon einen Monat nach Freischaltung erfolgt, müsste das Risiko doch eigentlich überschaubar sein, oder?

Mein aktueller Vodafone-Vertrag läuft dieser Tage aus. Ich wollte ihn eigentlich verlängern und habe deshalb nicht gekündigt. Weiß jemand, welche Kündigungsfrist greift, sofern ich den jetzt noch kündige?

Danke.
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[1] baesserWisser antwortet auf ByteX
13.03.2004 19:21
Benutzer ByteX schrieb:

Mein aktueller Vodafone-Vertrag läuft dieser Tage aus. Ich wollte ihn eigentlich verlängern und habe deshalb nicht gekündigt. Weiß jemand, welche Kündigungsfrist greift, sofern ich den jetzt noch kündige?

dieser tage...
tja - also wenn du einen 24monats-Vertrag hast, dann sind es 3 Monate zum Vertragsende - die sollten wohl nun schon verstrichen sein - also verlängert er sich um ein weiteres Jahr (12Monate)*

Danke.

gruß
b.w.



*)
das sind die normalen Vertragsbedingungen - ob dir dein Anbieter z. B. tägliches Kündigungsrecht einräumt steht in deinen AGB zu Vertragsabschluss :)
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[2] pistazienfresser antwortet auf ByteX
16.03.2004 11:33
Hi bytex!
Benutzer ByteX schrieb:
Könnte bitte mal jemand, der Ahnung von der Materie hat, das folgende Angebot kommentieren:

http://allmaxx.de/go/place!ELEKETE4

Philips Xelibri 4, O2-Vertrag, 24,95 Anschlussgebühr, kein Mindestumsatz und Erstattung der gesamten anfallenden GG einen Monat nach Freischaltung.

Normalerweise sind derartige Angebote ja eine Garantie für insolvente Anbieter und allerlei Ärger; wenn die GG-Erstattung aber schon einen Monat nach Freischaltung erfolgt, müsste das Risiko doch eigentlich überschaubar sein, oder?

Habe gewisse Zweifel, dass das funktioniert/nicht mit großen Risiken verbunden ist:
Guckst du da:
Bei dlc hat ein ähnliches Modell nicht geklappt: https://www.teltarif.de/arch/2002/kw43/... m.w.N.



Zumindest die AGB von eteleon finde ich z.T. sehr merkwürdig: so versuchen sie, ein Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen. Gleichzeitig soll entgegen § 356 BGB ("uneingeschränktes Rückgaberecht") die Rücksendung aber nur erfolgen, wenn vorher ein "Rückgabeverlangen" gestellt worden ist und e. dem Kunden einen Rücksendeaufkleber gesandt hat. Dann soll aber die Rücksendung noch in der 14-Tagesfrist erfolgen (so AGB e.). Die versuchen also, die Rücksendefrist zu verkürzen und dem Kunden das Risiko aufzubürden, dass e. mit dem Rücksendeaufkleber nicht in die Füße kommt. Solchen Leuten würde ich eher nicht vertrauen!

Dabei ist es so einfach, eine richtige Rückgabebelehrung zu verfassen, man muss einfach nur das Muster für eine Rückgabebelehung gem. Anlage 3 der BGB-Informationsp­flichtenverordnung (BGB-InfoV) abschreiben.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb-infov/gesamt.pdf
Das Zusenden vor Vertragschluss in Textform dürfte doch auch igendwie klappen.

Dass die Folgen einer unrichtigen Belehrung wohl sind, dass die Frist nicht in Gang gesetzt wird (so Heinrichs in Palandt, Anhang zu § 355 BGB, Randnummer 2 zur unrichtigen Widerrufsfrist)oder dass statt dessen wieder ein normaler Widerruf genügt, kann einen auch nicht befriedigen, wenn man dann den ganzen Ärger am Hals hat. Darüber, ob bei falscher Rückgabebelehrung ein Widerrufsrecht gilt oder ein Rückgaberecht ohne Frist, kann man wahrscheinlich auch eine lustige Doktorarbeit schreiben.



Mein aktueller Vodafone-Vertrag läuft dieser Tage aus. Ich wollte ihn eigentlich verlängern und habe deshalb nicht gekündigt. Weiß jemand, welche Kündigungsfrist greift, sofern ich den jetzt noch kündige?

siehe besserwisser (wahrscheinlich verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wieder mit 3 Monaten Kündigungsfrist).

Danke.
Hoffe, es hat geholfen!
pistazienfresser
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[2.1] O2-Richtlinien?RE: Eteleon: Handy ohne GG & Mindestumsatz?
pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
16.03.2004 11:37
PS: An o2-Kenner: Hat o2 solche Umsonst-Angebote nicht nach den Erfahrungen mit dlc ect. in Händler-AGBs verboten???
Benutzer ByteX schrieb:
Könnte bitte mal jemand, der Ahnung von der Materie hat, das
folgende Angebot kommentieren:

http://allmaxx.de/go/place!ELEKETE4

Philips Xelibri 4, O2-Vertrag, 24,95 Anschlussgebühr, kein Mindestumsatz und Erstattung der gesamten anfallenden GG einen
Monat nach Freischaltung.

Normalerweise sind derartige Angebote ja eine Garantie für insolvente Anbieter und allerlei Ärger; wenn die GG-Erstattung aber schon einen Monat nach Freischaltung erfolgt, müsste das Risiko doch eigentlich überschaubar sein, oder?
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[3] bernieK2000 antwortet auf ByteX
25.03.2004 13:44
Hallo,
ich habe einen Vertrag abgeschlossen und eteleon hat den Eingang der vollständigen Unterlagen am 16.3. auch bestätigt. Am 25.3. haben sie mir aber geantwortet, dass sie es bedauern, dass dieses Paket leider nicht mehr verfügbar ist. Sie haben mir als Ersatz ein komplett unattraktives Angebot gemacht. Ich halte dieses Vorgehen für komplett unseriös.

Bei Faircom hat es auch mal so angefangen.........
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[3.1] o2 - can do? antwortet auf bernieK2000
25.03.2004 16:01
Welches Angebot hast Du bekommen als das Du dieses als unattraktiv betitelst? Einen Nokia 3200 mit einem T-Mobile Vertrag mit nur 5 Euro Mindestumsatz ist doch nicht unattraktiv.
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[3.1.1] bernieK2000 antwortet auf o2 - can do?
25.03.2004 16:34
Wenn ich ein sehr kleines Zweithandy lediglich zum Telefonieren wollte dann war das O2-Xelibri-Angebot mit lediglich 25 Euros Gesamtkosten attraktiv. Bei dem Alternativangebot bekomme ich für 145 Euros ein deutlich größeres Nokia-Handy mit Funktionen die ich nicht brauche.

Ich habe den Verdacht, dass eteleon wegen diesem Angebot mit O2 Ärger bekommen hat. Nach meiner Info hat o2 zumindest 2003 schon Händler gesperrt die zusätzlich zu den subventionierten Handys noch Bargeld an die Kunden gezahlt haben. Sollte das der Fall sein, so nenne ich das Angebot aber auch unseriös, da nach meiner Aufassung eine solche Aktion mit dem Netzbetreiber abgestimmt sein sollte bevor die Kunden Anträge ausfüllen lässt.