Hi bytex!
Benutzer ByteX schrieb:
Könnte bitte mal jemand, der Ahnung von der Materie hat, das folgende Angebot kommentieren:
http://allmaxx.de/go/place!ELEKETE4
Philips Xelibri 4, O2-Vertrag, 24,95 Anschlussgebühr, kein Mindestumsatz und Erstattung der gesamten anfallenden GG einen Monat nach Freischaltung.
Normalerweise sind derartige Angebote ja eine Garantie für insolvente Anbieter und allerlei Ärger; wenn die GG-Erstattung aber schon einen Monat nach Freischaltung erfolgt, müsste das Risiko doch eigentlich überschaubar sein, oder?
Habe gewisse Zweifel, dass das funktioniert/nicht mit großen Risiken verbunden ist:
Guckst du da:
Bei dlc hat ein ähnliches Modell nicht geklappt:
https://www.teltarif.de/arch/2002/kw43/... m.w.N.
Zumindest die AGB von eteleon finde ich z.T. sehr merkwürdig: so versuchen sie, ein Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen. Gleichzeitig soll entgegen § 356 BGB ("uneingeschränktes Rückgaberecht") die Rücksendung aber nur erfolgen, wenn vorher ein "Rückgabeverlangen" gestellt worden ist und e. dem Kunden einen Rücksendeaufkleber gesandt hat. Dann soll aber die Rücksendung noch in der 14-Tagesfrist erfolgen (so AGB e.). Die versuchen also, die Rücksendefrist zu verkürzen und dem Kunden das Risiko aufzubürden, dass e. mit dem Rücksendeaufkleber nicht in die Füße kommt. Solchen Leuten würde ich eher nicht vertrauen!
Dabei ist es so einfach, eine richtige Rückgabebelehrung zu verfassen, man muss einfach nur das Muster für eine Rückgabebelehung gem. Anlage 3 der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) abschreiben.
siehe: http://www.gesetze-im-
internet.de/bundesrecht/bgb-infov/gesamt.pdf
Das Zusenden vor Vertragschluss in Textform dürfte doch auch igendwie klappen.
Dass die Folgen einer unrichtigen Belehrung wohl sind, dass die Frist nicht in Gang gesetzt wird (so Heinrichs in Palandt, Anhang zu § 355 BGB, Randnummer 2 zur unrichtigen Widerrufsfrist)oder dass statt dessen wieder ein normaler Widerruf genügt, kann einen auch nicht befriedigen, wenn man dann den ganzen Ärger am Hals hat. Darüber, ob bei falscher Rückgabebelehrung ein Widerrufsrecht gilt oder ein Rückgaberecht ohne Frist, kann man wahrscheinlich auch eine lustige Doktorarbeit schreiben.
Mein aktueller Vodafone-Vertrag läuft dieser Tage aus. Ich wollte ihn eigentlich verlängern und habe deshalb nicht gekündigt. Weiß jemand, welche Kündigungsfrist greift, sofern ich den jetzt noch kündige?
siehe besserwisser (wahrscheinlich verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wieder mit 3 Monaten Kündigungsfrist).
Danke.
Hoffe, es hat geholfen!
pistazienfresser