Benutzer kodiac34 schrieb:
Tach,
ich will ein Motorola Mpx220 bei mobilejoker kaufen und bin durch Zufall hierüber gestolpert....
... so ein Zufall aber auch.:-)
@ Zulu: Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Mobiljoker schreibt: Das bei dem Gerät Oktober 2004 stand und Du hast am 23.
bestellt,
Ich werde mich hüten zu bestellen. Lies mal den Thread von Anfang an.
also haben die bis Ende Oktober Zeit zu liefern.
Sie haben aber im Januar noch nicht geliefert!
Das interpretiere ich auch so, daß das Gerät nicht lagernd ist! Da es sich anscheinend um eine Neuerscheinung handelte, ist nicht nur mobilejoker sondern jeder Verkäufer auf die Auslieferung des Herstellers angewiesen (ganz normal).
Nein. Siehe das BGH-Urteil.
Da dort extra hingeschrieben wurde Oktober! heißt es wohl, das die Ware erst im Oktober rein kommt. Warum sollen die nur damit werben was auf Lager ist, somit würde man gar nicht wissen, wann z.B. eine Neuerscheinung reinkommt und könnte nicht vorbestellen = nicht mehr wer zuerst bestellt bekommt auch zuerst...
Nicht relevant! Siehe BGH-Urteil.
@ Zulu: Du hast am 11. November gelesen, das der Termin (vom Hersteller) auf Anfang 2005 verschoben worden ist.
Nochmal! Nicht ich, sondern der Kunde! Lies den Thread von Anfang an durch.
Dann ist ist es doch nur seriös von einer seriösen Firma, dies dem Kunden von sich aus mitzuteilen und nicht durch Ignoranz zu glänzen.
Spätestens dann hätte ich mir überlegt ob ich solange warten will. Wenn nicht, Geld zurückgefordert. Du nicht das Geld im November zurückforderst hast (haste auch nichts dazu geschrieben), gehe ich davon aus, das Du warten wolltest. Also war Dein Geld mit Deinem Einverständnis bei mobilejoker oder?
Du hättest es verstanden, wenn du den Thread mal in aller Ruhe durchgelesen hättest.:-)
Der Kunde hat das Geld im Glauben überwiesen, daß er ein Handy geliefert bekommt. Das BGH-Urteil spricht doch da eine ganz deutliche Sprache, oder?
Ist es nicht lieferbar - und das war es ja in den darauffolgenden drei Monaten nicht - besteht wohl kein Grund dem Kunden sein Geld erst nach Aufforderung zu überweisen.
Daher meine Zinsrechnung.
Am 6. Januar hat man Dich informiert, daß das Gerät immer noch nicht vom Hersteller ausgeliefert worden ist. Auch hier hättest Du Dein Geld zurückfordern können. Das haste aber erst am 13. Janurar getant = 1 Woche später. Daraufhin hast Du auch eine Rückantwort bekommen, daß das Gerät nicht mehr ausgeliefert wird, weil es doch nicht in Deutschland eingeführt wird. Wo ist also das Problem? Das Geld war die ganze Zeit freiwillig bei Mobilejoker, hättest es ja auch früher zurückholen können. Und es war von vorneherein klar, kein Lagerbestand und Liefertermin = für jeden Kunden, warten!
Nein das war es definitv nicht. Der Kunde schrieb, daß das Handy auf eurer Homepage sofort lieferbar war.
Er ging also nicht von einer Verzögerung aus.
In Artikel:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/4604-...Zitat: "[23 okt 2005]
Ich habe auf mobilejokers Website ein geraet bestellt. Die Lieferbarkeit fuer das Produkt war damals ‘Lieferbar’, und es sollte innerhalb 2 wochen geliefert werden."
Eine seriöse Firma teilt dem Kunden sofort mit, wenn die Ware nicht zu beschaffen ist. Stattdessen fragte der Kunde am 12. Nov. nochmal nach.
Zitat: "[12 nov 2004]
Sehr geehrte Damen/ Herren,
ich habe im Oktober das Gerät Qtek 9090 bei Ihnen bestellt unter
Auftragsnummer : 1098533540102
und habe am 24. Oktober 2004 Eur 657,- zu Ihrem Konto überwiesen.
Auf Ihrer Website stand an dem Tag, daß das Gerät ab Ende Oktober
2004 lieferbar ist."
Eure Antwort lautete: "leider können wir Ihnen nichts anderes sagen, als das was bei uns im Shop angegeben ist.
Entschuldigen Sie bitte das wir keine positive Antwort für Sie haben."
Bis zu dem Zeitpunk habt ihr den Kunden nicht informiert, da seine Ware überhaupt nicht lieferbar ist.
Ihr habt nur auf Eure Webseite verwiesen, deren Inhalt sich wohl unter Umständen täglich ändern kann.
Es ist aber nicht relevant was im Januar auf der Webseite stand, sondern die vom Oktober. Und zu dem Zeitpunkt war es laut Kunde als lieferbar deklariert.
Dies habt ihr nicht bestritten und seit auch erst garnicht drauf eingegangen. Auch habt Ihr nicht dem Kunden von Euch aus eine Rückgängigmachung des Vertrages angeboten.
Rechnen wir mal:
1000 Kunden bei denen man 657 Euro einbehält ohne Gegenleistung, macht summa summarum 657.000 Euro! Nur zu 2,5% - auf einem beispielsweise Diba-Konto - verzinst,
wäre das eine Zinseinnahme von sagenhaften 16.425 Euro p.a.!
Und ich glaube sie haben wohl bestimmt mehr als 1000 Kunden?
Was soll das bitte für ne Rechnung sein? Warum unterstellst Du gleich 1000-fach!! 'Unterschlagung'. Dein Geld war doch freiwillig von Dir bei mobilejoker, warum haste es nicht früher zurückgefordert??
Mein Geld war es sowieso nicht.:-) Ich kaufe generell nur beim Netzbetreiber - eben aus solchen Gründen.
Der Kunde hat es nicht zurückgefordert, weil er immer wieder mit dem Glauben vertröstet worden ist, sein Handy würde doch bald in sein Heim flattern. Man wartet schon gerne wenn der Preis sehr günstig ist. Allerdings nur unter den vorher geäußerten Versprechungen des Lieferanten.
Warum sollen die nicht das Produkt bewerben? Es war doch von Anfang klar, das es nicht lagernd ist. Sollen etwas nach Deiner Meinung keiner mehr Produkte bewerben die bald rauskommen.
Dann lies dir bitte nochmal ganz genau das BGH-Urteil durch. Da brauchen wir uns hier garnicht groß rumstreiten. Fechte es halt an.:-)
Zum 'einbehalten' habe ich schon mehrfach was geschrieben....
Ich auch!
Zulu.....der gerade wieder eine Wurstbudenallergie bekommt.
Was soll das jetzt? Du verlangst Seriösität und machst selber einen albernen Eindruck mit Deiner Aussprache.
Kaum! Meine Wurstbudenallergie rührt noch von Faircom... superdingens24 und was weiß ich nicht noch alles für Wurstbuden.
Und immer wieder das gleiche Theater!
Und immer wieder die gleiche Vorgehensweise!
Und immer wieder wird nicht geliefert!
Und immer wieder verzögern sich Auszahlungen!
Und immer wieder schaut der Kunde in die Röhre!
Sorry, wenn ich das jetzt alls so geschrieben habe, aber das ist also schon bißchen merkwürde was Du schreibst...
Merkwürdig ist es doch eher unter einem Fake-Account zu schreiben, vorzugeben man sei Kunde, aber sich dann dann im Text als jemand mit ganz anderen Interessen zu outen und somit kein Rückgrat zu beweisen. :-)
Warum?
Zulu