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Simlock bei gekauftem Handy in Deutschland haltbar?


09.08.2007 02:43 - Gestartet von padrino
Hi,

ich frag mich, ist es überhaupt "erlaubt" ein Handy mit SimLock zu verkaufen und so dessen Nutzen einzuschränken?
Also, ich red jetzt von Vertragshandys, die werden ja, soweit ich das weiß, richtig ge/verkauft, halt zum Vertrag.
Also soll das IPhone das einzige SimLocked Vertragshandy Deutschlands sein?
Wer macht denn sowas mit? :)

CU,
Mario
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[1] diet99 antwortet auf padrino
09.08.2007 08:33
Moin!

Benutzer padrino schrieb:
ich frag mich, ist es überhaupt "erlaubt" ein Handy mit SimLock zu verkaufen und so dessen Nutzen einzuschränken?

Klar ist das erlaubt. Du bekommst das Gerät ja schließlich vom Provider subventioniert und der holt sich dann eben da drüber sein Geld wieder rein, indem er Dich zwingt (bzw. zu zwingen versucht), mit seiner SIM-Karte zu telefonieren.

Also, ich red jetzt von Vertragshandys, die werden ja, soweit ich das weiß, richtig ge/verkauft, halt zum Vertrag. Also soll das IPhone das einzige SimLocked Vertragshandy Deutschlands sein?

Nö, T-Mobile D verkauft schon länger die teureren Geräte mit SIM-Lock (genauer gesagt Net-Lock, d.h. es funktioniert jede deutsche T-Mobile-SIM). Nach 2 Jahren oder nach einmaliger Zahlung von 100 EUR kannst Du jede Karte verwenden.

Wer macht denn sowas mit? :)

Die Kunden offensichtlich ... sonst würden die Provider nicht zu dieser Praxis übergehen.

CU,
Mario

Gruß, Diet
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[1.1] bholmer antwortet auf diet99
09.08.2007 08:49
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.
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[1.1.1] CGa antwortet auf bholmer
09.08.2007 09:36
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.

Das nicht, aber wenn was beim flashen/aushebeln des Simlock schiefgeht, hast du keine Garantieansprüche mehr und somit einen ziemlich coolen Briefbeschwerer!!

cu ChrisX
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[1.1.1.1] nosscirE ynoS antwortet auf CGa
09.08.2007 11:05
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.

Das nicht, aber wenn was beim flashen/aushebeln des Simlock schiefgeht, hast du keine Garantieansprüche mehr und somit einen ziemlich coolen Briefbeschwerer!!

cu ChrisX

Ich darf den Simlock auszuhebeln, wenn ich dafür keine kopierte Software auf mein Handy spielen muss. Bei Nokia z.b kann man den Simlock ganz einfach errechnen lassen, bei neuen Modellen gehts per Datenkabel. Bei Sony Ericsson kommt man schon eher in den Illegalen Bereich weil man da die Firmware flashen muss, und dazu braucht man eine kopierte Software was verboten ist!
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[1.1.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf nosscirE ynoS
09.08.2007 12:03
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.

Das nicht, aber wenn was beim flashen/aushebeln des Simlock schiefgeht, hast du keine Garantieansprüche mehr und somit einen ziemlich coolen Briefbeschwerer!!

cu ChrisX

Ich darf den Simlock auszuhebeln, wenn ich dafür keine kopierte Software auf mein Handy spielen muss. Bei Nokia z.b kann man den Simlock ganz einfach errechnen lassen, bei neuen Modellen gehts per Datenkabel. Bei Sony Ericsson kommt man schon eher in den Illegalen Bereich weil man da die Firmware flashen muss, und dazu braucht man eine kopierte Software was verboten ist!

Ist es denn nicht auch illegal Software zu modifizieren (z.B. cracken)? Das ist doch hier in jedem Fall erforderlich oder? Bzw. einen Key-Generator zu benutzen, um (illegal?) an den Entsperr-Code zu kommen? Man müsste den Code ja sonst bei Nokia kaufen um das Handy zu entsperren, also umgeht man damit doch auch einen Schutz... Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Knacken des SIM Lock wirklich legal sein soll...
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[1.1.1.1.1.1] nosscirE ynoS antwortet auf daniel85berlin
09.08.2007 12:11
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.

Das nicht, aber wenn was beim flashen/aushebeln des Simlock schiefgeht, hast du keine Garantieansprüche mehr und somit einen ziemlich coolen Briefbeschwerer!!

cu ChrisX

Ich darf den Simlock auszuhebeln, wenn ich dafür keine kopierte Software auf mein Handy spielen muss. Bei Nokia z.b kann man den Simlock ganz einfach errechnen lassen, bei neuen Modellen gehts per Datenkabel. Bei Sony Ericsson kommt man schon eher in den Illegalen Bereich weil man da die Firmware flashen muss,
und dazu braucht man eine kopierte Software was verboten ist!

Ist es denn nicht auch illegal Software zu modifizieren (z.B. cracken)? Das ist doch hier in jedem Fall erforderlich oder? Bzw. einen Key-Generator zu benutzen, um (illegal?) an den Entsperr-Code zu kommen? Man müsste den Code ja sonst bei Nokia kaufen um das Handy zu entsperren, also umgeht man damit doch auch einen Schutz... Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Knacken des SIM Lock wirklich legal sein soll...

Wieso soll es Illegal sein Software zu modifizieren? Du kannst mit deinem Windows auf deinem PC ja auch machen was du willst!

Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt! Auch das Errechnen eines Codes ist nicht Illegal er wird ja nicht gestohlen sondern errechnet!
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[1.1.1.1.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf nosscirE ynoS
09.08.2007 12:35
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.

Das nicht, aber wenn was beim flashen/aushebeln des Simlock schiefgeht, hast du keine Garantieansprüche mehr und somit einen ziemlich coolen Briefbeschwerer!!

cu ChrisX

Ich darf den Simlock auszuhebeln, wenn ich dafür keine kopierte Software auf mein Handy spielen muss. Bei Nokia z.b kann man den Simlock ganz einfach errechnen lassen, bei neuen Modellen gehts per Datenkabel. Bei Sony Ericsson kommt man schon eher in den Illegalen Bereich weil man da die Firmware flashen muss,
und dazu braucht man eine kopierte Software was verboten ist!

Ist es denn nicht auch illegal Software zu modifizieren (z.B.
cracken)? Das ist doch hier in jedem Fall erforderlich oder?
Bzw. einen Key-Generator zu benutzen, um (illegal?) an den Entsperr-Code zu kommen? Man müsste den Code ja sonst bei Nokia kaufen um das Handy zu entsperren, also umgeht man damit doch auch einen Schutz... Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Knacken des SIM Lock wirklich legal sein soll...

Wieso soll es Illegal sein Software zu modifizieren? Du kannst mit deinem Windows auf deinem PC ja auch machen was du willst!

Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt! Auch das Errechnen eines Codes ist nicht Illegal er wird ja nicht gestohlen sondern errechnet!

Hm... joa wie gesagt kenne mich damit nicht genau aus. Hatte halt nur so meine Zweifel. Eigentlich hat ja jede Software (glaube ich zumindest) eine EULA (End-User License Agreement) mit der sich der User bei Benutzung einverstanden erklärt. Und ich meine in so einer EULA mal gelesen zu haben, dass die Software nicht verändert werden darf. Keine Ahnung, ob das in jeder EULA standardmäßig drin steht, oder ob das eine Ausnahme war. Wie sich das bei Handy-Software verhält, weiß ich nicht genau...
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[1.1.1.1.1.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf daniel85berlin
09.08.2007 12:51


Hm... joa wie gesagt kenne mich damit nicht genau aus. Hatte halt nur so meine Zweifel. Eigentlich hat ja jede Software (glaube ich zumindest) eine EULA (End-User License Agreement) mit der sich der User bei Benutzung einverstanden erklärt. Und ich meine in so einer EULA mal gelesen zu haben, dass die Software nicht verändert werden darf. Keine Ahnung, ob das in jeder EULA standardmäßig drin steht, oder ob das eine Ausnahme war. Wie sich das bei Handy-Software verhält, weiß ich nicht genau...

So, jetzt hab ich mir nochmal kurz die EULA von ein paar x-beliebigen PC-Programmen durchgelesen.
Da steht überall ausdrücklich drin:

"Es ist NICHT gestattet:
- das Softwareprodukt abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder ähnliche Produkte, die auf der Software basieren, zu erstellen; (...)" (Quelle: EULA des Programms GMX-Upload-Manager)

und

"2.3. Die Lizenz erlischt automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn der Nutzer gegen die in diesem Vertrag festgesetzten Nutzungsbedingungen verstößt." (Quelle: EULA des Programms GMX-Upload-Manager)

Heißt also dass die Lizenz in diesem Falle erlischt und der User das Programm ab diesem Zeitpunkt illegal (weil ohne gültige Lizenz) nutzt.

Muss später mal in die Bedienungsanleitung meines N95 gucken. Ich meine da steht auch so eine EULA drin...
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[1.1.1.1.1.1.2] diet99 antwortet auf nosscirE ynoS
09.08.2007 12:53
Moin!

Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt!

... nur darfst Du danach das Gerät nicht mehr im Netz in Betrieb nehmen, weil mit dem Verändern der Software automatisch die Betriebserlaubnis erlischt. Diese wurde nämlich über eine typenbezogene Freigabe des Gerätes *inklusive* der Originalsoftware erteilt.
Dumm ... dann hast Du nämlich selbst mit freigeschalteter Alternativsoftware nur einen Briefbeschwerer.

Gruß, Diet
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[1.1.1.1.1.1.2.1] nosscirE ynoS antwortet auf diet99
09.08.2007 13:46
Benutzer diet99 schrieb:
Moin!

Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für
die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt!

... nur darfst Du danach das Gerät nicht mehr im Netz in Betrieb nehmen, weil mit dem Verändern der Software automatisch die Betriebserlaubnis erlischt. Diese wurde nämlich über eine typenbezogene Freigabe des Gerätes *inklusive* der Originalsoftware erteilt.
Dumm ... dann hast Du nämlich selbst mit freigeschalteter Alternativsoftware nur einen Briefbeschwerer.

Gruß, Diet

Das ist soweit ganz richtig, nur ging es darum ob ich meine eigene Software aufspielen darf oder nicht! Aber wenn ich nur einen Simlock entfehrne verändere ich damit ja auch nichts an der Zulassung und man darf das Gerät weiterhin benutzen!
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] daniel85berlin antwortet auf nosscirE ynoS
09.08.2007 14:16
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer diet99 schrieb:
Moin!

Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für
die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt!

... nur darfst Du danach das Gerät nicht mehr im Netz in Betrieb nehmen, weil mit dem Verändern der Software automatisch die Betriebserlaubnis erlischt. Diese wurde nämlich über eine typenbezogene Freigabe des Gerätes *inklusive* der Originalsoftware erteilt.
Dumm ... dann hast Du nämlich selbst mit freigeschalteter Alternativsoftware nur einen Briefbeschwerer.

Gruß, Diet

Das ist soweit ganz richtig, nur ging es darum ob ich meine eigene Software aufspielen darf oder nicht! Aber wenn ich nur einen Simlock entfehrne verändere ich damit ja auch nichts an der Zulassung und man darf das Gerät weiterhin benutzen!

Siehe meinen Beitrag 488. Mit dem Entfernen des SIM Lock greifst du in die Software des Handys ein und manipulierst sie, damit erlischt die Nutzungslizenz und du darfst die Software (also logischerweise auch das Handy) nicht mehr benutzen... Wenn du's doch tust, handelst du illegal, weil du keine gültige Nutzungslizenz hast (was meiner Meinung nach dann mit einer Raubkopie gleichzusetzen ist).
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf daniel85berlin
09.08.2007 15:05
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer diet99 schrieb:
Moin!

Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für
die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt!

... nur darfst Du danach das Gerät nicht mehr im Netz in Betrieb nehmen, weil mit dem Verändern der Software automatisch die Betriebserlaubnis erlischt. Diese wurde nämlich über eine typenbezogene Freigabe des Gerätes *inklusive* der Originalsoftware erteilt.
Dumm ... dann hast Du nämlich selbst mit freigeschalteter Alternativsoftware nur einen Briefbeschwerer.

Gruß, Diet

Das ist soweit ganz richtig, nur ging es darum ob ich meine eigene Software aufspielen darf oder nicht! Aber wenn ich nur einen Simlock entfehrne verändere ich damit ja auch nichts an der Zulassung und man darf das Gerät weiterhin benutzen!

Siehe meinen Beitrag 488. Mit dem Entfernen des SIM Lock greifst du in die Software des Handys ein und manipulierst sie, damit erlischt die Nutzungslizenz und du darfst die Software (also logischerweise auch das Handy) nicht mehr benutzen... Wenn du's doch tust, handelst du illegal, weil du keine gültige Nutzungslizenz hast (was meiner Meinung nach dann mit einer Raubkopie gleichzusetzen ist).

KORREKTUR:

Ich habe mir eben etwas zu den EULA bei Wikipedia durchgelesen.
Demnach hat die EULA in Deutschland keine rechtlich relevante Bedeutung.
Also auch wenn in der EULA steht, dass man das nicht darf, muss man sich nicht dran halten (jedenfalls in Europa...). Die EULA ist also kein Vertrag, der vom Hersteller bei Missachtung wieder gekündigt werden könnte.

Genau nachzulesen auf http://de.wikipedia.org/wiki/EULA

Also scheint das bloße Knacken des SIM-Lock in dem Sinne doch nicht illegal zu sein. Mein Fehler.
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] nosscirE ynoS antwortet auf daniel85berlin
09.08.2007 15:26
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Benutzer diet99 schrieb:
Moin!

Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
Du kaufst das Handy mit Software, also hast du eine Lizens für
die Software mit der du machen kannst was du willst, sie gehört dir! Du kannst auch die Original Software löschen und eine selbst entwickelte Software ausspielen solange sie nicht unter Copy Schutz liegt!

... nur darfst Du danach das Gerät nicht mehr im Netz in Betrieb nehmen, weil mit dem Verändern der Software automatisch die Betriebserlaubnis erlischt. Diese wurde nämlich über eine typenbezogene Freigabe des Gerätes *inklusive* der Originalsoftware erteilt.
Dumm ... dann hast Du nämlich selbst mit freigeschalteter Alternativsoftware nur einen Briefbeschwerer.

Gruß, Diet

Das ist soweit ganz richtig, nur ging es darum ob ich meine eigene Software aufspielen darf oder nicht! Aber wenn ich nur einen Simlock entfehrne verändere ich damit ja auch nichts an der Zulassung und man darf das Gerät weiterhin benutzen!

Siehe meinen Beitrag 488. Mit dem Entfernen des SIM Lock greifst du in die Software des Handys ein und manipulierst sie, damit erlischt die Nutzungslizenz und du darfst die Software (also logischerweise auch das Handy) nicht mehr benutzen... Wenn du's doch tust, handelst du illegal, weil du keine gültige Nutzungslizenz hast (was meiner Meinung nach dann mit einer Raubkopie gleichzusetzen ist).

Das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe! Durch das löschen eines Simlocks wird auf keinster weiße die Lizens für den Sendebetrieb inaktiv! Da in diese Parameter nicht eingegriffen wird! Das wäre als würde dein Auto den TÜV verliehren weil du an deiner Auto Tür das Schloss wechselst!

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[1.1.2] daniel85berlin antwortet auf bholmer
09.08.2007 11:00
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen oder sonstwas.
Naja, wie das jetzt mit den Gesetzen bei SIM Lock aushebeln aussieht, weiß ich zwar nicht genau, aber dass man grundsätzlich alles mit seinem Eigentum machen darf ist nicht korrekt...
Beispielsweise darf ich keine gekaufte DVD oder CD kopieren, wenn ich dabei einen Kopierschutz umgehen müsste. Auch nicht als private Sicherheitskopie.
Ich darf also mit meinem Eigentum nichts machen, was die Rechte anderer verletzt (Urheberrechte z.B.).
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[1.1.2.1] romank888 antwortet auf daniel85berlin
13.08.2007 19:22
Leute, kommt runter.

Es ist doch sowas von egal, was da alles steht, EULA, AGB, BGB...


Interessant ist, was möglich ist.

CDs kopieren ist möglich, also werden diese auch kopiert.
Nokia-Handys ohne großen Aufwand umflashen (Sprach- und Funktionspakete) und entlocken ist möglich - gut.

Sagem-Handys aus Callya-Paketen entlocken geht nur mit einer 300 teuren Zusatzhardware - nicht gut, also kauft man die nicht.

Und diesen EULA-Quatsch liest doch kein Mensch



P.S. Bin mal gespannt, wie die Beamten bei der Kontrolle reagieren wenn sie *#06# eintippen und 000000...000 sehen :)



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[1.1.2.1.1] daniel85berlin antwortet auf romank888
14.08.2007 10:41
Benutzer romank888 schrieb:
Leute, kommt runter.

Es ist doch sowas von egal, was da alles steht, EULA, AGB, BGB...


Interessant ist, was möglich ist.

CDs kopieren ist möglich, also werden diese auch kopiert. Nokia-Handys ohne großen Aufwand umflashen (Sprach- und Funktionspakete) und entlocken ist möglich - gut.

Sagem-Handys aus Callya-Paketen entlocken geht nur mit einer 300 teuren Zusatzhardware - nicht gut, also kauft man die nicht.

Und diesen EULA-Quatsch liest doch kein Mensch
Doch, ich *lol* Aber habe mich ja auch schon selbst korrigiert, dass die EULA garnicht rechtsverbindlich ist und daher sowieso nicht relevant ist.



P.S. Bin mal gespannt, wie die Beamten bei der Kontrolle reagieren wenn sie *#06# eintippen und 000000...000 sehen :)

"Hm... diese IMEI haben wir nicht in der Datenbank... Kann man wohl nix machen" ;)



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[1.1.3] kunde-bei-teltarif antwortet auf bholmer
09.08.2007 11:09
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen


Aus dem Fenster werfen darfst Du dein Handy nicht.
Das könnte für dich sehr teuer werden, wenn Du jemand damit verletzen würdest.

:-)




oder
sonstwas.
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[1.1.3.1] daniel85berlin antwortet auf kunde-bei-teltarif
09.08.2007 11:22
Benutzer kunde-bei-teltarif schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:
Dafür ist ja auch nicht verboten, den Simlock auszuhebeln. Mit seinem Eigentum kann man schließlich machen was man will, wie z.B. darauf herumspringen, es aus dem Fenster werfen


Aus dem Fenster werfen darfst Du dein Handy nicht. Das könnte für dich sehr teuer werden, wenn Du jemand damit verletzen würdest.

:-)

Stümmt... ;). Und hast du schonmal an Umweltschutz gedacht... *g*?

Und wenn du drauf herumspringst, könntest du dabei aus versehen einen Anruf tätigen und von der Polizei als Stalker verhaftet werden... Oder du rutschst dabei aus und beschädigst dabei vielleicht fremdes Eigentum... :-o Oh mein Gott... ich will garnicht dran denken was da alles passieren könnte... ;)




oder
sonstwas.