@jarek o.ä.
"lass dir mal was neues einfallen"
sandra
Benutzer jarek schrieb:
Hallo Leute, hier poubliziere ich mein Schreiben, die ich zuletzt an Herrn Weidle geschrieben habe.
Bin kein Rechtsanwalt und kein Schriftsteller, es geht vor allem um das Merithorische:
Sehr geehrter Herr Weidle,
in Ihrem Schreiben vom 02.03.2006 haben Sie mir keine Antwort auf die Fragen, die ich in den Punkten 1bis 4 meines Schreibens vom 22.02.2006 gestellt habe, gegeben.
Sie informieren mich im Allgemeinen, dass Online-Verträge rechtlich verbindlich sind, was mir durchaus bekannt war. Denn die Verträge, die ich bisher mit anderen Firmen online abgeschlossen habe, wurden von mir nie bestritten und ich kam meinen Zahlungsverpflichtungen immer nach.
Die Grundvoraussetzung für einen gültigen Online-Vertrag ist, dass man eine Willenserklärung bewusst, freiwillig und wissentlich zu einem Vertrag abgibt. Verträge, die auf dem Wege einer arglistigen Täuschung, anderer Tricks sind nicht wirksam. Der Seiten-Betreiber (WEB.DE) darf sich auch einen Klick auf den Button „Akzeptieren“ durch eine Irreführung, eine zweifelhafte, irreführende Gestaltung der Webseite nicht erschleichen bzw. den User dazu verleiten, unwissentlich einen Link zu betätigen. Wären solche Machenschaften nicht verhindert worden, bzw. hätte der Gesetzgeber solche Machenschaften akzeptiert, so hätten wir eine freie Bahn für den allgemeinen Missbrauch bei Abschließen von Online-Verträgen.
Wie ich es bereits in meinen vorherigen Schreiben zum Ausdruck gebracht habe, habe ich mich zu keinem Zeitpunkt für die Club-Mitgliedschaft interessiert. Auch für andere kostenpflichtigen Angebote von WEB.DE habe ich kein Interesse gezeigt (bzw. diese in Anspruch genommen).
Seit über 7 Jahren verfügte ich über eine Email-Account bei WEB.DE.
Das Account war als ein kostenloses Angebot eingerichtet und nur als solches von mir gewollt.
Es ist selbstverständlich, dass man nach einem Log-In zu einem FreeAccount ganz ungestört und einfach Emails aus dem Postfach abrufen möchte. In meinem Fall war aber dieses Vorgehen auf einmal nicht mehr möglich. Statt der üblichen Oberfläche mit einem Posteingang fand ich eine mir bisher unbekannte Seite vor, deren ich nicht ausweichen bzw. die ich nicht abschalten konnte. Allein die Tatsache, dass die Firma WEB.DE bewusst und wissend in einem FreeAccount diese Störseite mit einem von mir nicht gewünschten Angebot geschaltet hatte, stellt in Frage die Absichten des Betreibers. Ganz abgesehen von der zweifelhaften Technik (die AGBs konnten nur in einem Pop-Up Fenster angezeigt werden - Frau Rybarsch von WEB.DE hat diesen Vorgang bestätigt in einer Email an mich -, die mein Browser blockiert), erwartete ich in einem kostenlosen Email-Account einen freien und verständlichen Zugang zu meinen Emails. Schon in gar keinem Fall hätte ich erwartet, dass ich zu meinen Emails nur durch das Anklicken des Buttons „Akzeptieren“ gelangen kann.
Hätte ich zumindest auf der Störseite etwaige Informationen vorgefunden, die darauf hinweisen, dass ich ein kostenpflichtiges Angebot durch das Anklicken des Buttons generiere, so hätte ich zumindest den Vorgang unterbrechen und auf den Zugang zu meinen Emails ganz verzichten können.
Wäre das Angebot so eingerichtet gewesen, dass ich von meinem Postfach auf das Angebot Club-Mitgliedschaft extra freiwillig zugreifen kann (durch eine Kasten-Werbung oder Ähnliches), und hätte ich mich für diesen Schritt entschieden, so wäre ich freiwillig und bewusst einem Online-Vertrag zugestimmt. Nur in so einem Fall hätte ich meine Willenserklärung zum Ausdruck bringen können.
Der angebliche Vertrag konnte nur durch eine bewusste Irreführung, Tricks und eine Falle erzwungen werden. Solche Verträge sind unwirksam und nichtig. Und so war es auch in meinem Fall.
Ich hoffe, meine Angelegenheit damit genug geklärt zu haben. Bitte nehmen Sie Abstand von Forderungen gegenüber meiner Person. Ich werde diese ungerechtfertigten Forderungen nicht akzeptieren und falls notwendig meine Rechte durch einen Anwalt vor einem Gericht bestreiten.
Sie wissen bereits, ich stelle in dieser Angelegenheit keine Ausnahme dar. Hunderte wenn nicht Tausende von Usern eines WEB.DE FreeAccounts wurden auch in diese Falle gelockt, und haben gegen ihren Willen einen Online-Vertrag unwissend abgeschlossen, der rechtlich nur als unwirksam und nichtig gelten kann.
Mit freundlichen Grüßen,