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Werbeanruf= Rechtsgültiger Vertrag


20.03.2006 20:53 - Gestartet von jcp
Ich habe eben im NDR-Fernsehen in der Sendung markt einen Beitrag gehen und verstehe das offen gesagt nicht.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Werbeanrufe gegen das Gesetzt zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb verstoßen und somit verboten sind und rechtlich nicht bindend sind.

In dem Fall der in markt vorgestellt wurde ging des darum, dass ein Fax, welches nach einem Werbeanruf an einem Handwerker gesandt und in dem ein Auftrag für eine Anzeige bestätigt würde als rechtens gilt. Der Handwerker hat dem Fax keine Bedeutung geschenkt und auch den dort bestätigtem Auftrag nicht Widerrufen, weil er der Meinung ist gar keinen Auftrag erteilet zu haben. Der Verlang fordert nun die Bezahlung der Anzeige vom Handwerker.
Ein Experte, der im Film zu Wort kam, erklärte er müsse die Rechnung zahlen weil im Telefonat ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich kann dieses nicht nachvollziehen, da ja Werbeanrufe verboten sind. Deshalb
können in ihnen doch auch keine Verträge geschlossen werden!
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[1] U.N. antwortet auf jcp
20.03.2006 21:21

Ich kann dieses nicht nachvollziehen, da ja Werbeanrufe verboten sind. Deshalb können in ihnen doch auch keine Verträge geschlossen werden!

Hallo,

für Geschäftskunden gelten andere rechtliche Bedingungen als für Privatkunden. Ich arbeite selbst in einem Verlag und kenne daher die Problematik.
Allerdings ist die Vorgehensweise ja doch "Hardcore" und hat nichts mit langfristiger Kundenbeziehung zu tun.Jeder möge sich seine eigene Meinung zu diesem Verlag bilden.

Gruß
Uwe