Benutzer didi7 schrieb:
hallo zusammen,habe gerade den fall meiner rechtsschutzversicherung geschildert,die haben mich zu einem anwalt durchgestellt und mit ihm sind wir zu dem schluß gekommen,das es zwar durchaus möglich ist auch am telefon ein abo oder wie hier eine chat pauschale zu bestellen ,es aber am telefon eine konkrete preisangabe geben muß.da dies ja hier nicht der fall ist,brauch man auch nicht zahlen,desweitern bedarf es einer schriftlichen widerufsbelehrung vor erhalt der rechnung und nicht wie in unserem fall mit der rechnung,fakt! wer ne rechtsschutzvers.hat,ruft dort an sprecht das mit den juristen der versicherung oder gar einem weitervermittelten anwalt durch und ihr seid beruhigter.:)
mfg,D