Solidus MS GmbH: Vorgehensweise und rechtliche Situation erklärt!
09.05.2006 14:24 - Gestartet von WMG1970
Hallo Mitstreiter,
hier gibt es ja bereits einige Threads zum Thema. Ich möchte aber gerne das Wissen in diesem kurz und knapp bündeln! Sorry damit für den neuen Thread!
OK, Solidus versendet dreist Rechnungen zum Abo ob jegliche rechtliche Grundlage. Niemand von Euch hat ein Abo unterschrieben und selbst nach Widerspruch (rechtlich nach dem Fernabsatzgesetz bis zu 14 Tagen möglich!) gibt Dean nicht auf und versendet ungeachtet Einschreiben mit Rückschein Mahnungen. Interessiert nicht, denn auf den Einspruch MUSS er reagieren und er MUSS nachweisen, dass ein gültiger Vertrag nach dem HGB zustande gekommen ist. Kann er aber nicht! Punkt!
Wenn ich einge Threads richtig lese, dann ist er durchaus ein Fall für den Staatsanwalt. Er verstösst gegen UMG, HGB und sogar gegen das Datenschutzgesetz, da einfach und ohne Einwilligung personenbezogene Daten gespeichert und ausgewertet werden.
Was Ihr machen solltet:
Rechnungen und Mahnungen scheinen erst einmal ein rechtliches Dokument zu sein. Denen müsst ihr genauso widersprechen, wie evtl. Schreiben von dubiosen Inkassounternehmen. Vergesst dabei die Fristen nicht und widersprecht nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen dem Abo. Es gibt danach keine rechtliche Handhabe gegen Euch und er kann sich auf dem Kopf stellen und sein Geld in Papier und Porto anlegen oder es dem Inkassounternehmen in den Allerwertesten schieben. Es hat nichts in der Hand es ist kein Vertrag von beiden Seiten zustande gekommen.
Good luck, Dean, enjoy your dreams and welcome to the German laws and legal situation. I do not care about your fancy way to earn money, but you do not get mine! ;o)
[1]
metropolis
antwortet auf WMG1970
09.05.2006 20:31
na ja, es ist nicht so schlimm wenn man aus prinzip widerspruch schreibt, nur 2 euro verschenkt man...fakt, keiner soll was bezahlen. ich hoffe das ganze lesen auch die neue opfer, damit sie jetzt wisssen, dass sie nix bezahlen müssenn...
Benutzer Admiral von Schneider schrieb:
Hallo, danke für deinen Beitrag. Aber ich glaube, dass niemand irgendwelche Fristen einhalten muß, denn wenn kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist gibt es auch nichts gegen das man widersprechen müßte. Korrigier mich wenn ich mich irre.
Admiral
[1.1]
Andy197474
antwortet auf metropolis
16.09.2006 13:57
Ich andreas habe die letzte Mahnung bekommen und soll jetzt 307,77 Euro zahlen anSolidus oder ConKred inkasso was nun?
[2]
WMG1970
antwortet auf WMG1970
10.05.2006 11:54
Benutzer Admiral von Schneider schrieb:
Hallo, danke für deinen Beitrag. Aber ich glaube, dass niemand irgendwelche Fristen einhalten muß, denn wenn kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist gibt es auch nichts gegen das man widersprechen müßte. Korrigier mich wenn ich mich irre.
Admiral
Hallo Admiral,
generell ist die Rechnung und die Mahnung erst einmal ein vermeintlich rechtsgültiges Element. Es gibt hier aber diverse Meinungen und es ist meiner Meinung nicht klar geregelt, so dass ich auf jeden Fall zum Einspruch gegen a) die Mahnung, b) Rechnung und c) nach dem Fernabsatzgesetz gegen das Abo einlegen würde. Danach MUSS der Lieferant beweisen können, dass die Dienstleistungen zu diesen abgerechneten Bedingungen auch wirklich von dir bestellt wurde. Sicher ist sicher und würde nichts riskieren.
[2.1]
oldie50
antwortet auf WMG1970
10.05.2006 13:56
Hier mein neuster Beitrag:
Habe per Einschreiben der Rechnung von Solidus MS GmbH widersprochen.
Habe daraufhin folgendes Schreiben erhalten:wörtlich:
Bereits in der Werbung wird der Anrufer daraufhin gewiesen, dass es sich um einen Aboonnementsdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, ...pro Monat 54 Euro kostet.
Weiter sinngemäß: EVN der Telefongesellschaft weist nach, dass von diesem Anschluss telefoniert wurde.
Wörtlich: Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGB`s abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.
Wir möchten deutlich machen, dass wir nur dann eine Rechnung verschicken, wenn auch eine ordnungsgemäße Bestellung bei uns erfolgt ist.
Soweit der Text des Briefes.
Auf der Rückseite der Rechnung stehen die AGB`s:Widerrufsrecht:
Belehrung über 2 Wochen Frist mit Ausnahme:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben(z.B. durch .., Telefon Chat Service der auf ihren Wunsch hin sofort beginnt.etc.)
Super, dieser Schriftwechsel.
Kein Hinweis auf Widerufsrecht nach dem Fernabgabegesetz usw.
Das tollste aber:
Nach deren Schreiben hat der Anruf exakt 2 Minuten und 38 Sekunden gedauert.
Und in dieser Zeit sollen die Bedingungen usw. für den Abodienst genannt worden sein? Ich kann nur sagen, das wars: Selbsttor!!!
Mein nächster Einschreibebrief geht heute noch raus! Natürlich mit Hinweis auf Strafanzeige wegen versuchtem Betrug, mal sehen wie die dann reagieren
Werde gerne weiter berichten und hoffe auch auf Berichte weiterer Betroffener.
Gibt es evtl. eine zentrale E§rmitllungsstelle bei einer Staatsanwaltschaft, der man behilflich sein kann?
Grüße an alle
oldie
[2.1.1]
WMG1970
antwortet auf oldie50
10.05.2006 14:33
Ich schreibe gerade auch eine Online-Anzeige gegen Dean!
Bitte macht alle mit:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/diebstahl.php
[2.1.2]
masterlink
antwortet auf oldie50
17.05.2006 22:52
Selbstverständlich wird gegen diese Firma ermittelt.Und zwar u.a. in Berlin wegen Betrug und Nötigung. Nähres in meinen Threads.
[2.1.3]
kehmi
antwortet auf oldie50
15.08.2006 17:23
Was ist denn aus der Anzeige geworden? Ich habe jetzt auch Anzeige wegen Betrugs erstattet. Gibt es denn kein "Sammelregister", damit mal jemandem auffällt, was da läuft?