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Solidus Media Software GmbH-Mahnung + Inkasso


17.05.2006 22:47 - Gestartet von masterlink
So, weiter geht´s mit dieser Firma.Erhaltene Rechnungen auf keinen Fall ignorieren. Hier ist jedes mal ein Widerspruch zu schreiben:
Beispiel: Hiermit erhebe ich gegen Ihre Rechnung 123456 vom 1.1.06 Widerspruch. Der Vertrag ist unwirksam und damit nicht rechtsgültig.
Dieses muss alles innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben laufen.

Sofort zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrug erstatten.

Inkassobüro-Schreiben ignorieren und sofort zum Rechtsanwalt gehen. Das mit den Kosten habe ich ja schon mal beschrieben. Hier ein Link : http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_recht_280103.shtml

Ganz wichtig: Nicht in Panik verfallen und sagen: Na ja,dann zahle ich eben.Ganz ruhig bleiben; in Deutschland entscheidet immer noch ein Richter!

So, nun kommen wir zur Bundesnetzagentur. Die sind nämlich für die Vergabe und Verwaltung der Rufnummern zuständig (www.bundesnetzagentur.de)und haben einen ganz guten Service. Ihr könnt denen sofort eine mail schreiben und Euch über diesen 0180-sexfreak beschweren (mailto:dialer.po­stfach@bnetza.de).
Da ja nun mehre Beschwerden vorliegen, wird hoffentlich was passieren. Ich werde über meine Anwältin erst mal gegen diese ominöse GmbH eine einstweilige Verfügung erwirken mit dem Ziel der Rufnummernstillegung.
So, das war´s erst mal und denkt daran....nur die Gemeinschaft ist stark!!
Näheres folgt....
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[1] Kalleb antwortet auf masterlink
29.05.2006 13:48
seid ihr sicher, dass das mit dem Wiederspruch immer klappt? Hatte ziemlich ausgibig gechattet...
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[1.1] metropolis antwortet auf Kalleb
29.05.2006 16:02
Benutzer Kalleb schrieb:
seid ihr sicher, dass das mit dem Wiederspruch immer klappt? Hatte ziemlich ausgibig gechattet...

also wenn du deren service benutzt hast, musst du es EHRLICHERWEISE bezahlen.
sorry , aber es ist ungerecht, wenn man den service benutzt und dann noch nicht bezahlt.
wir sind- fast alle- haben den service NICHT benutzt nur einmalig für paa minuten gehört und wieder aufgelegt.
aber bei dir ist die situation anders, sorry pech gehabt.
bezahle es!
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[1.1.1] Maute33 antwortet auf metropolis
29.05.2006 18:41
das ist halt die Frage ob es auf die Dauer der Gespräche ankommt! Wenn es nach 5 Minuten rechtens ist, diese Forderung nach einer Chatpauschale zu stellen, wieso solte es dann nach einer Minute nicht auch rechtens sein. Auch durch das Zuhören, ob man nun spricht oder nicht, "nutzt" man ja gewissermaßen diesen "Service"...
Bei mir liegt der Fall ja ähnlich, habe dort öfter angerufen, aber nie länger als 3 Minuten zugehört, weil nichts passiert ist, und es schließlich dann auch gelassen. Und zwei Wochen später kam der Anruf, und das Theater ging los...
Die Pauschale wurde mit dem vorletzten Anruf bestellt, laut Rechnung. Und wieso nicht gleich mit dem ersten Anruf?!?