Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer eck schrieb:
Die Installation der App bestimmt das technische Gerät Smartphone zu einem, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigt. Oder nicht ?
Dennoch ist es eine reine Softwarefunktion, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, und ob eine Software ein "technisches gerät" im Sinne des Gesetzes ist darf zumindest angezweifelt werden.
Ja. Aber mit der Installation der App ändert sich doch der Zweck des Geräts dazu, (auch) Blitzer anzuzeigen. Die Frage ist nicht, ob das Gerät vom Hersteller dazu bestimmt war, sondern ob es vom Nutzer dazu bestimmt ist.
Im Übrigen ist die Frage schon gerichtlich geklärt.