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Radarwarnapps wirklich verboten?


20.02.2023 17:39 - Gestartet von Arno Nym
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

Ein Smartphone ist nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Das kann nur eine App. Eine App ist aber kein technisches Gerät, sondern nur eine reine Software. Verboten sind aber laut dem Absatz nur technische Geräte.
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[1] eck antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 18:40
Benutzer Arno Nym schrieb:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

Ein Smartphone ist nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Das kann nur eine App. Eine App ist aber kein technisches Gerät, sondern nur eine reine Software. Verboten sind aber laut dem Absatz nur technische Geräte.
Die Installation der App bestimmt das technische Gerät Smartphone zu einem, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigt. Oder nicht ?
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[1.1] Arno Nym antwortet auf eck
20.02.2023 18:47
Benutzer eck schrieb:
Die Installation der App bestimmt das technische Gerät Smartphone zu einem, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigt. Oder nicht ?

Dennoch ist es eine reine Softwarefunktion, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, und ob eine Software ein "technisches gerät" im Sinne des Gesetzes ist darf zumindest angezweifelt werden.
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[1.1.1] foobar99 antwortet auf Arno Nym
21.02.2023 14:28
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer eck schrieb:
Die Installation der App bestimmt das technische Gerät Smartphone zu einem, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigt. Oder nicht ?

Dennoch ist es eine reine Softwarefunktion, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, und ob eine Software ein "technisches gerät" im Sinne des Gesetzes ist darf zumindest angezweifelt werden.

Ja. Aber mit der Installation der App ändert sich doch der Zweck des Geräts dazu, (auch) Blitzer anzuzeigen. Die Frage ist nicht, ob das Gerät vom Hersteller dazu bestimmt war, sondern ob es vom Nutzer dazu bestimmt ist.

Im Übrigen ist die Frage schon gerichtlich geklärt.
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[1.1.1.1] Otomo antwortet auf foobar99
21.02.2023 16:03
das gilt aber nur für den Moment, wo das Fahrzeug geführt wird. Da legt man Blitzer.de zB. automatisch unsichtbar in den Hintergrund, dann sieht es keiner. Vor der Fahrt und in den Rastpausen, darf man ungeniert, die Blitzer und Baustellen auf der Fahrstrecke checken.