Kein Thema
12.09.2022 11:46 - Gestartet von PeterR
Schöne Anekdote von MD vor etwa 8-10 Jahren.
Dort wurde auf die schriftliche Kündigung mit der Bitte um schriftliche Bestätigung zurückgeschrieben, dass man den Eingang der Kündigung erhalten hätte (keine Bestätigung obwohl darum gebeten wurde) und man für die Wirksamkeit unter einer gewissen Rufnummer anrufen solle (ich vermute es war die Rückgewinnungshotline).
Ich hab nix gemacht - und die Vertrag lief dann wie gewünscht aus.
Aber allein schon mit solchen Formulierungen wurde der Kunde obwohl er alles richtig gemacht hatte bewusst im unklaren gelassen.