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Staatsanwaltschaft - wo bleibt sie ?


20.10.2002 22:12 - Gestartet von elisa
Hi,
jetzt wird es wirklich Zeit, dass bei dem ganzen Quam-zeug die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Bei 1000en von Betroffenen und da das ganze immer noch seltsamere Blüten treibt, wäre das wirklich das sinnvollste.

Wann ermittelt ein Staatsanwalt ? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?

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[1] aolcd antwortet auf elisa
20.10.2002 22:19
Kai Petzke hat ziemlich ausführlich bereits darauf geantwortet :)
Such einfach seine Postings auf.

Benutzer elisa schrieb:
Hi, jetzt wird es wirklich Zeit, dass bei dem ganzen Quam-zeug die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Bei 1000en von Betroffenen und da das ganze immer noch seltsamere Blüten treibt, wäre das wirklich das sinnvollste.

Wann ermittelt ein Staatsanwalt ? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?

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[2] Nicht nur meckern: Strafantrag stellen !!!!
BathMaster antwortet auf elisa
20.10.2002 22:29
bei den hier eventuell zutreffenden Straftatbeständen (Betrug, Nötigung, ???) ermittelt die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag.

Wer möchte, das die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann bei seiner nächsten Polizeidienststelle einen Strafanzeige stellen. Dies kann mündlich geschehen. Bedingungen gibt es keine. Die netten Polizeibeamten sind bei der Formulierung gern behilflich, man braucht also keinen Anwalt. Manche unnette Polizeibeamte wollen keine Arbeit haben und wollen uns abwimmeln. Hier gilt: hartnäckig bleiben und auf einem schriftlichen Bescheid über den Strafantrag bestehen - nicht zurückziehen! Es kostet nichts, der Staatsanwalt muss ermitteln.

So kann man völlig kostenlos überprüfen lassen, ob das Geschäftsgebaren von Hilger und Fetten strafrechtlich in Ordnung ist. Bei einer Verurteilung hätte man auf jeden Fall bessere Chancen bei der Durchsetzung der zivilrechtlicehen Anspüche.






Benutzer elisa schrieb:
Hi, jetzt wird es wirklich Zeit, dass bei dem ganzen Quam-zeug die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Bei 1000en von Betroffenen und da das ganze immer noch seltsamere Blüten treibt, wäre das wirklich das sinnvollste.

Wann ermittelt ein Staatsanwalt ? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?

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[2.1] Keks antwortet auf BathMaster
20.10.2002 23:26
Benutzer BathMaster schrieb:
Wer möchte, das die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann bei seiner nächsten Polizeidienststelle einen Strafanzeige stellen. Dies kann mündlich geschehen.

Oder online unter "Online-Anzeige" bei der Polizei Köln:
http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html

Das gilt für bundesweite Fälle (nicht nur Köln), die Polizei leitet es an die richtige Stelle weiter.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[2.1.1] Online-Anzeige - die neue MitmachAktion nach Quam,fast so viele Interessenten :
elisa antwortet auf Keks
21.10.2002 00:14
Benutzer Keks schrieb:

Oder online unter "Online-Anzeige" bei der Polizei Köln: http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html

Das gilt für bundesweite Fälle (nicht nur Köln), die Polizei leitet es an die richtige Stelle weiter.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de

klasse Sache ! Was es nicht alles gibt ! das ist ja mal ein starkes & praktisches Angebot !

Ich hoffe, dass all die Leute, bei der Quam-Aktion irgendwie benachteiligt wurden, kräftig davon Gebrauch machen ! Bis die Polizeistellen überquellen mit Anzeigen. So wird vielleicht mal alles ins Rollen kommen !

Bei sovielen benachteiligten Leuten hätte die Aktion "Online-Anzeige" gute Chancen, ähnlich erfolgreich zu werden, wie damals die Quam 3star online + Partnerkarten Bestellaktion - zumal der Kunde hier nicht einmal ein Risiko eingehen muss .... :)
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[2.1.1.1] Keks antwortet auf elisa
21.10.2002 01:31
Benutzer elisa schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Oder online unter "Online-Anzeige" bei der Polizei Köln: http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html

Bei sovielen benachteiligten Leuten hätte die Aktion "Online-Anzeige" gute Chancen, ähnlich erfolgreich zu werden, wie damals die Quam 3star online + Partnerkarten Bestellaktion
- zumal der Kunde hier nicht einmal ein Risiko eingehen muss .... :)

Man muss aber wissen, was man tut. Wer eine Straftat vortäuscht, macht sich selbst strafbar - darauf wird man dort auch hingewiesen. Also sollte man genau überlegen, was man tut und wie man es formuliert. Es gibt ja oft feine Unterschiede, z.B. zwischen einer Strafanzeige wegen Betrugs und einer wegen versuchten Betrugs.

Ein Online-Formular macht es einem einfacher, man sollte sich aber dadurch nicht zu etwas verleiten lassen (wofür man nicht auch bereit wäre, zur Polizeidienststelle zu gehen).

Liebe Grüße, Keks.
keks.de
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[2.1.1.1.1] Online-Anzeige nicht missbrauchen
BathMaster antwortet auf Keks
21.10.2002 12:20
Solch ein Strafverfahren sollte natürlich nicht missbräuchlich in Gang gesetzt werden. Nur wer sich tatsächlich von den beiden Firmen im strafrechtlichen Sinne geschädigt fühlt, sollte den Strafantrag stellen.

Du kannst es in Deinen Worten beschreiben, Du musst keinen juristisch einwandfreien "Straftatbestand" formulieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann und wird von Amts wegen fehlende Informationen nachfordern.


Beispiele:

"Die Firma mobilabgrab hat mich betrogen, weil Sie mir den versprochenen Scheck noch nicht zugesandt hat und dies ganze von vornherein vorsätzlich dadurch eingefädelt hat, dass sie keine schriftlichen Verträge mit mir abgeschlossen hat und so meine Unerfahrenheit ausgenutzt hat".

"Herr Neureich von der Firma DLD- hat mich genötigt, dass Mobiltelefon zurückzusenden oder 75 Euro zu zahlen, ohne dass er dazu einen Rechtsanspruch hat. Er hat mir gedroht, einen Inkassodienst einzuschalten mit den damit verbundenen Nachteilen."




Benutzer Kanarakuni schrieb:
Ein Online-Formular macht es einem einfacher, man sollte sich aber dadurch nicht zu etwas verleiten lassen.

Genau da liegt mein Problem.
Bei der Beschreibung des Tatbestandes, was ist da sinnvoll hinzuschreiben.
Einfach Betr. und was mirt so einfällt könnte leicht als Schuss nach hinten losgehen.

Vieleicht kann ja einer mal ein Tatbestandsschreiben sinnvoll verfassen, was wir dann übernehmen und bei der onlineanzeige eintragen.

Wenn ich es versuche, dann kommt als Ergebnis immer noch kein verfolgungswürdiger Tatbestand zusammen.
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[2.1.1.1.1.1] Kanarakuni antwortet auf BathMaster
21.10.2002 12:37
Benutzer BathMaster schrieb:
Solch ein Strafverfahren sollte natürlich nicht missbräuchlich in Gang gesetzt werden. Nur wer sich tatsächlich von den beiden Firmen im strafrechtlichen Sinne geschädigt fühlt, sollte den Strafantrag stellen.

Dann kann ich persönlich auch keinen Antrag abgeben, da ich nicht geschädigt wurde, aufgrund meines eigenen Verhaltens.
Und es ist eindeutig, das die GG nicht erstattet werden muss. Denn das Wort erstatten beinhaltet eindeutig, das mir die Leistung auch in Rechnung gestellt werden muss.
Also ist doch bis zum letzten Samstag alles nur nicht verfolgungswürdiger Hick HAck.
Es sei denn Quam würde weitermachen und die GG Erstattung würde nicht kommen.
Allerdings die Handy Forderung bringt DLC wieder in...., aber noch Schlimmer, da ihnen ja nie die Handys als Eigentum gehört haben, laut ihrer eigenen Aussagen.
Sie hättens besser gut sein lassen mit dem Quam Ende, dann wäre DLC sauber draussen.
Es gibt ja Menschen die lieben Probleme.
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[2.1.1.1.1.2] Martin Kissel antwortet auf BathMaster
21.10.2002 18:50
Benutzer BathMaster schrieb:
Solch ein Strafverfahren sollte natürlich nicht missbräuchlich in Gang gesetzt werden.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.


Nur wer sich tatsächlich von den beiden Firmen im strafrechtlichen Sinne geschädigt fühlt, sollte den Strafantrag stellen.

Man muß nicht der Geschädigte sein, um einen Strafantrag zu stellen afaik.
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[2.1.1.1.1.2.1] pistazienfresser antwortet auf Martin Kissel
21.10.2002 19:19
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Man muß nicht der Geschädigte sein, um einen Strafantrag zu stellen afaik.

Für einen "Antrag" als Strafverfolgungsvoraussetzung bei Antragsdelikten im Sinne des § 77 STGB, § 158 II StPO muss man schon der Geschädigte sein, solange dieser noch dazu fähig ist.

Für eine Anzeige oder einen Antrag im Sinne des § 158 I StPO ("Leute, ich hab da was gesehen, nur damit ihr es wisst"/"Leute, ich finde, ihr solltet mal ermitteln") muss man nicht selbst Geschädigter sein.

Es wird aber sicher die StA und Polizei eher nerven, wenn alle ihnen schreiben, was anderen (zB. Forumsteilnehmern) so passiert ist. Außerdem werden dann zwangsläufig die Anzeigen von Geschädigten später bearbeitet, wenn tausende online-Anzeige machen, ohne selbst geschädigt zu sein.

Außerdem denke ich, man müsste hier auch in den meisten Fällen mit dem Zivilrecht auskommen können.

Gruß pistazienfresser