Solch ein Strafverfahren sollte natürlich nicht missbräuchlich in Gang gesetzt werden. Nur wer sich tatsächlich von den beiden Firmen im strafrechtlichen Sinne geschädigt fühlt, sollte den Strafantrag stellen.
Du kannst es in Deinen Worten beschreiben, Du musst keinen juristisch einwandfreien "Straftatbestand" formulieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann und wird von Amts wegen fehlende Informationen nachfordern.
Beispiele:
"Die Firma mobilabgrab hat mich betrogen, weil Sie mir den versprochenen Scheck noch nicht zugesandt hat und dies ganze von vornherein vorsätzlich dadurch eingefädelt hat, dass sie keine schriftlichen Verträge mit mir abgeschlossen hat und so meine Unerfahrenheit ausgenutzt hat".
"Herr Neureich von der Firma DLD- hat mich genötigt, dass Mobiltelefon zurückzusenden oder 75 Euro zu zahlen, ohne dass er dazu einen Rechtsanspruch hat. Er hat mir gedroht, einen Inkassodienst einzuschalten mit den damit verbundenen Nachteilen."
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Ein Online-Formular macht es einem einfacher, man sollte sich aber dadurch nicht zu etwas verleiten lassen.
Genau da liegt mein Problem.
Bei der Beschreibung des Tatbestandes, was ist da sinnvoll hinzuschreiben.
Einfach Betr. und was mirt so einfällt könnte leicht als Schuss nach hinten losgehen.
Vieleicht kann ja einer mal ein Tatbestandsschreiben sinnvoll verfassen, was wir dann übernehmen und bei der onlineanzeige eintragen.
Wenn ich es versuche, dann kommt als Ergebnis immer noch kein verfolgungswürdiger Tatbestand zusammen.