Benutzer phone0530 schrieb:
War gestern bei der Anwältin meines Vertrauens. Ihre klare Aussage: Wenn nur die Kunden weitergegeben werden, sich also der Vertragspartner ändert, ist dies auf jeden Fall ein wichtiger Grund. Denn es gelte die Freiheit der Vertragspartnerwahl und ich muss nicht akzeptieren, plötzlich einen anderen Partner zu haben, ohne Einfluß nehmen zu können. Der wichtige Grund ist laut Quam AGB Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Vertrags durch den Kunden.
Wenn Quam die Verträge an irgendein anderes Unternehmen abgeben will, braucht man als Kunde meiner Meinung nach gar nicht zu kündigen. Wenn Quam dir als Kunden anbietet, den Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, brauchst du das ja nicht zu akzeptieren. Quam bleibt dann weiter dein Vertragspartner. Insofern hat die Anwältin zwar Recht mit der freien Vertragspartner-Wahl, aber die Frage nach dem wichtigen Grund stellt sich an dieser Stelle noch nicht.
Kündigen kannst du als Kunde erst dann, wenn Quam deinen Vertrag nicht mehr erfüllt. Das könnte durchaus passieren und wäre dann zweifelsfrei ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Sie widerspricht damit der von mir geposteten Antwort der Verbraucherzentrale. Habe sie darauf angesprochen, aber sie blieb bei ihrer Aussage. Sie habe extra nochmals in die einschlägige Literatur geschaut.
Ich sehe keinen Widerspruch zu der Aussage der Verbraucherzentrale. Dort geht es nämlich um den Fall, dass Quam als Ganzes übernommen wird. In diesem Fall würde sich ja dein Vertragspartner nicht ändern. Wenn wir ansonsten von gleich bleibenden Vertragskonditionen ausgehen, woraus willst du dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten?
Ansonsten besteht auch das Sonderkündigungsrecht, wenn sich nur das kleinste an den Bedingungen ändert.
Nein, die Änderung muss schon wesentlich sein, zumindest für dich.
Als Beispiel wurde ja die Übernahme durch D1 oder D2 diskutiert. Da es Orte in der BRD gibt, an denen die Netzabdeckung von Quam/eplus besser ist als von D1/D2 hätte man dann auch ein Sonderkündigungsrecht.
Das setzt voraus, dass dein Mobilfunkanschluss auch gleich technisch auf das D1- bzw. D2-Netz umgestellt wird. Mal angenommen, das passiert erst in zwei Jahren, weil Quam so langfristige Verträge mit E-Plus hat, dann ist's auch wieder Essig mit deiner Sonderkündigung.
Dass es an vielen Orten umgekehrt ist, tut dabei nichts zur Sache.
In der Tat. Du musst nur darlegen, dass für dich ein wesentlicher Nachteil entsteht.