Gerichtlicher Mahnbescheid an DLC New Media AG
20.10.2002 10:20 - Gestartet von idix
ich bin dabei den gerichtlichen Mahnbescheid an die DLC vorzubereiten. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich nicht nur die von Quam belastete Freischaltungsgebühr von € 24,95( wurde von meinem Konto im Mai abgebucht ) sondern auch die monatlichen Grundgebühren von € 14,93 für die 16 Monate fordern sollte.
Kann mir jemand sagen ob ich die Grundgebühren auch fordern sollte, also auf vollständige Vertragserfüllung bestehen, oder hat es keinen Zweck, weil diese in der Zukunft garnicht entstehen.
Im Zweifellsfall werde ich diese auch von DLC verlangen, denn die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid ist bis 300 € nur €12,50 was auf mich erstmal zukommt, also völlig unrelevant ob ich jetzt nur 24,95 € zurückverlange oder 263,83 €.
Ich trage natürlich ein Risiko in Höhe von € 12,50 , da die DLC, nachdem sie keine Handys aus ihrer unbegründeten Forderung zurückbekommt, Konkurs anmelden wird, voraussichtlich in ca. 1-2 Monaten. Da bin ich mir zu 100% sicher, da mit dem Saftladen kein Vertragspartner mehr zusammenarbeiten wird, egal ob O2 oder dergleichen.
Also Leute sagt mal eure Meinung dazu, ich werde am Montag den Mahnbescheid am Gericht abgeben.
Viel Erfolg!
Schade das ich nicht in der gleichen Stadt wohne, wo die DLC ihren Sitz hat. Dann hätte ich paar freundliche "Worte" schon mit dem Herrn Hilger gewechselt.
[1]
X-ian
antwortet auf idix
20.10.2002 10:24
Hast Du die Einmalerstattung als Auszahlungsart für die Grundgebühr gewählt, dann kannst Du diesen Betrag mit in den Mahnbescheid einfließen lassen, denn sie ist ja schon lange fällig. Genauso verhält es sich, wenn Du die Anschlussgebühr von DLC erstattet bekommen solltest. Schaue Dir am besten das Angebot noch einmal genau an.
Gruß,
X-ian