für die Zukunft
21.10.2002 22:29 - Gestartet von fonhouse.de
Man kann hier debattieren bis man schwarz wird.
Allen sollte folgendes klar sein.
Niemand muß sein handy zurück geben.
Auch ist eine nachträgliche Zahlung nicht zu leisten.
Wenn man ehrlich ist wussten die meistens doch was sie erwartet oder ?
Allein in diesem Forum wurde schon zu Beginn der Aktion vor DLC gewarnt.
Einige konnten es trotzdem nicht lassen und schrieben dies auch in diesem Forum nieder.
So in der Art " ich habe das jetzt bestellt und werde euch berichten "
Wie konnte es dann möglich sein, dass DLC 1000de Karten schalten konnte ?
Wir haben sofort nach Aktivierung ausgezahlt und sind jetzt die Dummen.
Kaum jemand wird sich doch noch auf diese Auszahlgeschichten einlassen.
Trotzdem starten wir derzeit einen zweiten Anlauf bei dem es wieder eine Auszahlung gibt.
Nur machen wir es wie immer, der Simkarte liegt bereits ein Verrechnungsscheck bei.
Würden alle auf dieses kleine Detail achten gäbe es dieses Probleme nicht.
Logisch, das Risiko trägt dabei der Händler.
Ich finde es so aber besser als wenn der Kunde um sein Geld bangen muß und sich dann noch fragen muß ob er im Recht ist.
Diese Fragen kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen.
Eines ganz ist ganz klar, wenn eine Zahlung vorab geregelt wurde, muß die Zahlung spätestens bei Aktivierung geleistet werden. Wer nach 10 Tagen sein Geld nicht hat, tritt eben vom Vertrag zurück.
Das ganze ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt.
Bei den Diskussionen hier im Forum ist für mich die Sache klar und somit die Hälfte aller Beiträge überflüssig.
Jeder der eine Rechtsschutzversicherung hat sollte diese in Anspruch nehmen und eine Klage vor dem Zivilgericht anstreben
sofern er die Zahlung bisher nicht erhalten hat.
[1] UWG?
pistazienfresser
antwortet auf fonhouse.de
21.10.2002 22:56
Hi liebe fonhouse-Leute,
schön, dass ihr so zuverlässig seid.
Noch mehr Zuneigung würdet ihr sicherlich von allen bisher Geschädigten erhalten, wenn ihr die fragliche Gesellschaft und diejenige Gesellschaft, die eventuell schon jetzt das Geschäft fortführt, auf Unterlassung nach UWG verklagen würdet.
Denn wenn jemand, behauptet, er würde Handys verschenken und sie dann im Nachhinein wieder einfordert, dann hat er ja sicherlich einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber demjenigen Mitbewerber, der die Handys bei den Kunden belässt.
Ich denke, die Richter werden auch Verständnis dafür haben, dass durch solche Praktiken nicht der Ruf aller Internethandyhändler und Internetmobilfunkvertragsvertreiber Schaden erleidet.
Beste Grüsse
pistazienfresser
[1.1]
fonhouse.de
antwortet auf pistazienfresser
21.10.2002 23:16
Lassen Sie sich versichern, dass wir bereits rechtliche Schritte prüfen und ggf. durchführen werden.
Auch prüfen wir div. Werbeausagen die derzeit im Umlauf sind.
Dies tun wir aber nicht weil wir der Robin Hood des Mobilfunkmarktes sind sondern weil wir merklich unter diesen Umständen leiden.
Wir bekommen nun täglich Anfragen ob wir den geschädigten Kunden helfen können ( man würde ja auch bei uns einen neuen Vertrag abschließen ).
Diese Forderungen müssen wir jedoch energisch abweisen.
Wenn wir rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, dann nur aus Eigennutzen.
Ich kann nur jedem raten, gleiches zu tun und zu prüfen ob eine Zahlung erfolgen muß oder nicht.
Die verträge die ich bisher sah sind eindeutig im Verzug und müssen ausgezahlt werden