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DLC - Sammelklage


19.10.2002 21:47 - Gestartet von Knutdagnut
Hallo,
nehmen wir an, dass DLC keine rechtliche Handhabe besitzt, um von den Kunden die Handys zurück zu verlangen. Aufgrund der Inkasso-Drohung wird doch sicherlich manchem bange - und die Personen werden das Geld überweisen bzw. das Handy zurückschicken. Hier sollte man - auch aufgrund des wenig "hanseatischen" Geschäftsgebarens seitens DLC" - einen Riegel vorschieben und DLC verpflichten, die eventuell eingegangenen Gelder bzw. Mobilfunkgerätes zurückzusenden. Sie können doch nicht noch auf diese Art und Weise Geld einstreichen. Das wäre doch ein interessanter Fall für den angehenden Juristen. Nehmen wir an, es gibt 200 Kunden, die das Geld überweisen. Macht also 15000 Euro - eine ganze Stange Geld...
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[1] Martin Kissel antwortet auf Knutdagnut
19.10.2002 22:32
Benutzer Knutdagnut schrieb:
vorschieben und DLC verpflichten, die eventuell eingegangenen Gelder bzw. Mobilfunkgerätes zurückzusenden. Sie können doch nicht noch auf diese Art und Weise Geld einstreichen. Das wäre doch ein interessanter Fall für den angehenden Juristen.

Wohl eher für den Staatsanwalt.
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[2] RE: DLC - Sammelklage-AGB ?
pistazienfresser antwortet auf Knutdagnut
19.10.2002 22:41
Benutzer Knutdagnut schrieb:
Hallo, nehmen wir an, dass DLC keine rechtliche Handhabe besitzt, um von den Kunden die Handys zurück zu verlangen. Aufgrund der Inkasso-Drohung wird doch sicherlich manchem bange - und die Personen werden das Geld überweisen bzw. das Handy zurückschicken. Hier sollte man - auch aufgrund des wenig "hanseatischen" Geschäftsgebarens seitens DLC" - einen Riegel vorschieben und DLC verpflichten, die eventuell eingegangenen Gelder bzw. Mobilfunkgerätes zurückzusenden. Sie können doch nicht noch auf diese Art und Weise Geld einstreichen. Das wäre doch ein interessanter Fall für den angehenden Juristen. Nehmen wir an, es gibt 200 Kunden, die das Geld überweisen. Macht also 15000 Euro - eine ganze Stange Geld...
Ich denke mal, da muss leider jeder selber klagen - auf Unterlassung und Feststellung, dass kein Anspruch besteht (oder darauf warten, verklagt zu werden). Es sei denn, man wuerde die entsprechenden Briefe als AGB ansehen, dann könnte auch ein Verbraucherschutzverein auf Unterlassung klagen - juristisch richtig spannend!
Gruß pistazienfresser
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[3] Kai Petzke antwortet auf Knutdagnut
19.10.2002 23:32
Hallo,


Sammelklagen sind in Deutschland in der Regel nicht möglich. Zwar existiert grundsätzlich die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam klagen, aber das geht nur dann, wenn die Ansprüche alle wirklich gleich gelagert sind. Wenn der Richter faul ist, und auf das Verfahren keine Lust hat, wird er aber irgendwelche Gründe suchen, warum die Fälle eben nicht gleich sind (und sei es, dass DLC zwischenzeitlich mal die AGB geändert hatte, so dass für einen Teil der Kunden die einen AGB und für einen anderen Teil der Kunden andere AGB gelten), und dann wegen formalen Gründen die Annahme der Klage ablehnen. Das haben wir bereits erlebt :-(

Einfacher wäre es, wenn eine Verbraucherschutzzentrale klagt, denn die kann eine generelle Unterlassungserklärung von DLC fordern. Nur dauert das Monate, bis bei denen das durch die Mühlen gelaufen ist.

Nach Wettbewerbsrecht kann aber auch jeder Konkurrent der DLC new media gegen DLC auf Unterlassung klagen. Als Konkurrent ist dabei jeder einzustufen, der gewerblich Handyverträge vermittelt. Ein entsprechendes Verfahren (anwaltliche Abmahnung, dann Antrag auf einstweilige Verfügung) dauert im Erfolgsfall nur wenige Tage. Allerdings ist nicht ganz klar, ob so eine Klage erfolgreich sein wird. Denn §1 UWG lautet: "Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden." Nun ist die Frage, ob so eine Geldnachforderung von den Kunden eine Handlung ist, die zu "Zwecken des Wettbewerbs" vorgenommen wird. Eventuell sind aber auch andere Gesetze (z.B. Preisauszeichnungsverordnung) einschlägig. Ich habe da nicht den kompletten Überblick - ich bin kein Jurist.


Kai