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! Fragen zur O2 Aktion Mobilupgrade/DLC !


20.10.2002 18:47 - Gestartet von Martin Kissel
Benutzer dh3smk schrieb:
ich habe an der O2 Aktion von mobilupgrade teilgenommen.

Es gibt tatsächlich immer wieder Leute, die da drauf reinfallen...


Inzwischen soll mir ja DLC monatlich die Grundgebühr vorab überweisen. Ein Handy habe ich auch erhalten.

Erstaunlich.


1.) Kann mir jemand die Vertragsunterlagen bzw. die Sondervereinbarung oder Zusicherung noch einmal zusenden?? Wäre sehr sehr nett! Danke!

Warum hast du die nicht selbst gesichert?


2.) Kann ich nicht auf den Scheck, den mobilupgrade in den FAQs beschrieben hat, bestehen? Demnach sollte ich mit dem Handy einen Scheck in Höhe von über 150 € erhalten.

Klar, warum nicht?


3.) Was passiert, wenn DLC pleite ist und die Überweisungen nicht mehr tätigt? Komme ich jetzt nicht irgendwie schon aus dem O2 Vertrag raus, weil der Zwischenhändler seine Sachen nicht erfüllt??

Wenn DLC pleite geht, dann haste Pech gehabt und bekommst keine Erstattung mehr.
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[1] lupuli antwortet auf Martin Kissel
20.10.2002 20:52
Benutzer Martin Kissel schrieb:

1.) Kann mir jemand die Vertragsunterlagen bzw. die Sondervereinbarung oder Zusicherung noch einmal zusenden??
Wäre sehr sehr nett! Danke!

Warum hast du die nicht selbst gesichert?



Welch eine rührende Hilfsbereitschaft!
Ich denke mal er wird sich inzwischen selbst darüber ärgern... also was soll das ?

Lupuli
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[2] hpalxx antwortet auf Martin Kissel
20.10.2002 23:14
Hallo Martin,

echt konstruktiv, Dein Beitrag.
Du bist ja so oberschlau, und weißt immer alles schon vorher.

Gruß
hpalxx
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer dh3smk schrieb:
ich habe an der O2 Aktion von mobilupgrade teilgenommen.

Es gibt tatsächlich immer wieder Leute, die da drauf reinfallen...


Inzwischen soll mir ja DLC monatlich die Grundgebühr vorab überweisen. Ein Handy habe ich auch erhalten.

Erstaunlich.


1.) Kann mir jemand die Vertragsunterlagen bzw. die Sondervereinbarung oder Zusicherung noch einmal zusenden??
Wäre sehr sehr nett! Danke!

Warum hast du die nicht selbst gesichert?


2.) Kann ich nicht auf den Scheck, den mobilupgrade in den FAQs beschrieben hat, bestehen? Demnach sollte ich mit dem Handy einen Scheck in Höhe von über 150 € erhalten.

Klar, warum nicht?


3.) Was passiert, wenn DLC pleite ist und die Überweisungen nicht mehr tätigt? Komme ich jetzt nicht irgendwie schon aus dem O2 Vertrag raus, weil der Zwischenhändler seine Sachen nicht erfüllt??

Wenn DLC pleite geht, dann haste Pech gehabt und bekommst keine Erstattung mehr.
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[2.1] Martin Kissel antwortet auf hpalxx
20.10.2002 23:35
Benutzer hpalxx schrieb:
echt konstruktiv, Dein Beitrag. Du bist ja so oberschlau, und weißt immer alles schon vorher.

Wir hatten schon mehr als genug Beiträge zum Thema.
Wenn wir alles noch dreisig mal wiederholen, findet man garnix mehr!
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[] pistazienfresser antwortet auf
21.10.2002 00:22
Benutzer dh3smk schrieb:
Hallo, ich habe an der O2 Aktion von mobilupgrade teilgenommen. Inzwischen soll mir ja DLC monatlich die Grundgebühr vorab überweisen.
Ein Handy habe ich auch erhalten.
...
>Komme ich jetzt nicht irgendwie schon aus
dem O2 Vertrag raus, weil der Zwischenhändler seine Sachen nicht erfüllt??
Hi Simon!
Meine Meinung (in Reihefolge 1-4):
1.) RA aufsuchen
2.) zuständigem Händler Frist zur Leistung setzen, o2 informieren
3.) Nach Fristablauf beide Verträge kündigen
4.) Sich eventuell von o2 verklagen lassen

Hier zwei Urteile, die man auch tw. im Web oder an den angegebenen Stellen in öffentlichen Biblioteken finden kann.
Am besten damit vertrauensvoll an Rechtsanwalt wenden.
Beste Grüße pistzienfresser

Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97
Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet.
In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.
Urteil 2:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.
Gruss pistazienfesser
PS: Warum soll denn jetzt DLC die Vorauszahlungen leisten, wenn du deinen Vertrag mit Mobilupgrade hast??????? Dann müsste doch Mobilupgrade die Verpflichtungen erfüllen, oder?
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[1] pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
21.10.2002 00:37
PPS:
Haken daran: Wenns klappt, musst du wohl tatsächlich dein Handy zurückgeben.
noch ein gruss, pistazienfesser
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[] Knutdagnut antwortet auf
21.10.2002 10:38
Hallo,

es gibt ja auch noch das schöne Wort KULANZ.
Sprich: Auch o2 (und Kaiser Franz) ist es nicht gedient, unzufriedene Kunden zu haben bzw. über unlautere Methoden eines ihrer beauftragten Händler zu profitieren.
Solche Äusserungen in der Presse machen es dem Netzanbieter nicht unbedingt leichter, neue Kunden zu aquirieren...
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[1] Devil_MC antwortet auf Knutdagnut
21.10.2002 11:27
Benutzer Knutdagnut schrieb:
Hallo,

es gibt ja auch noch das schöne Wort KULANZ.
Sprich: Auch o2 (und Kaiser Franz) ist es nicht gedient, unzufriedene Kunden zu haben bzw. über unlautere Methoden eines ihrer beauftragten Händler zu profitieren.
Solche Äusserungen in der Presse machen es dem Netzanbieter nicht unbedingt leichter, neue Kunden zu aquirieren...
Das interessiert O2 einen feuchten Kehricht - ich selbst habe das Problem mit O2/Herzog Telekom vor Jahren gehabt und weiß daher, wie O2 reagiert - kann denen ja auch wurst sein: 2 Jahre 20 DM sind auch 480 DM, oder ?

Gruß,
Derek (der inzwischen aber mit O2 super zufrieden ist)