Preisänderungen, die sich durch die zwingende Umstellung auf die offizielle Euro-Währung ergeben (durch kaufmännisches Runden) sind wahrscheinlich gesetzeskonform.
Gesetzeskonform bzgl. den Euro-Vorschriften. Es handelt sich also um eine zulaessige Preiserhoehung, niemand kann Viag diese Preiserhoehung verbieten.
Dennoch fuehrt diese Preiserhoehung IMHO laut TKV zu einem Sonderkuendigungsrecht, denn TKV und Euro-Umstellungsregeln sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Die Euro-Umstellungsregeln sollen verhindern, dass es zusammen mit der Euro-Umstellung zu Preiserhoehungen kommt. Nach diesen Regeln ist 5 Pf -> 3 Cent erlaubt, dieser Beitrag zur Inflation wird also von den Waehrungshuetern (oder wem auch immer) gerade noch akzeptiert.
Die TKV soll verhindern, dass Kunden erst vom einen Anbieter abgeworben werden und der andere dann die Preise erhoeht.
Deshalb ergibt sich bei Preissteigerungen - wodurch auch immer verursacht - IMHO auch bei Euro-Umstellungen - ein Sonderkuendigungsrecht.
Viag ist schliesslich nicht gezwungen, aus 5 Pfg 3 Cent zu machen, krumme Cent-Beträge sind zulaessig.
Dich wohl keine SoKü; diese könnte es nur geben, wenn VI VOR dem 1.1.02 umstellt, da würde ich dann aber tatsächlich einen Anwalt zu Rate ziehen wollen, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit die VO zur Umstellung auch schon VOR dem 1.1.02 angewendet werden darf, wenn dabei durch Runden eine Preierhöhung entsteht.
Ja, Viag will diese Preiserhoehung schon im August diesen Jahres (bei manchen Kunden 1 Monat frueher, bei manchen 1 Monat spaeter - sogar das noch!) vornehmen!
Marcus