Benutzer Orikalkos schrieb:
Warum sollte das kein Freibrief sein. Das Filesharing unterliegt wie alle anderen Straftaten auch dem normalen BGB
Nein, Straftaten werden im StGB (und anderen Strafgesetzen) geregelt. Das BGB ist nur für Zivilrechtsangelegenheiten interessant. Und genau darum ging es im vorliegenden Fall.
und bis 14 sind Kinder nicht Strafmündig,
Ja, leider. Aber das wiederum betrifft eben nur die strafrechtliche Seite, nicht die zivilrechtliche.
Es ist bisher noch kein Fall bekannt, wenn ein Kind oder
ein Jugendlicher jemand anders Verletzt oder bestielt das dafür die Eltern in Haftung gezogen werden.
Selbstverständlich. Das passiert immer dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Viel öfter hat es aber zivilrechtliche Konsequenzen und die Eltern müssen Schadenersatz leisten.
Warum also dann bei Filesharing anders. Das würde dem Gleichheitsgrundasatz Wiedersprechen, wenn man bei solchen Taten andere Masstäbe anlegt.
Das tut man ja auch nicht. Der BGH hatte hier über den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch an die Eltern zu entscheiden. Um das Strafrecht ging es nicht.
Der BGH hat entschieden, daß die Eltern nicht schadenersatzpflichtig sind. Sehr wohl könnte der Junge es aber sein. Dazu muß der Rechteinhaber seine Ansprüche nur gegen ihn gelten machen.