Benutzer tommy0910 schrieb:
In *BAYERN* ist heute *KEIN* gesetzlicher Feiertag! Nur in ueberwiegend katholischen Gemeinden ist ein Feiertag!
... und zwar sehr wohl ein GESETZLICHER Feiertag. Steht so in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feiertagsgesetzes... Wenn schon klugs* dann bitte richtig! Dir konkrete Formulierung aus dem Gesetz lautet: "Gesetzliche Feiertage sind [...] in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Mariä Himmelfahrt."
Der wichtige und entscheidende Unterschied zu einem ortsüblichen Feiertag der nicht gesetzlich ist aber einfach so begangen werden kann (Das gibt es durchaus auch) ist, dass sämtliche rechtlichen Regelungen über den Schutz der Sonn- und Feiertage aus dem entsprechenden Gesetz uneingeschränkt gelten.
Im übrigen geht es noch weiter. Auch in den Städten und Gemeinden, in denen Mariä Himmelfahrt KEIN Gesetzlicher Feiertag ist sind zwischen 7 und 11 Uhr sämtliche lärmerzeugenden Handlungen verboten - ausserdem haben auch dort die Arbeitnehmer die katholischen Glaubens sind das Recht, von der Arbeit fernzubleiben (und zwar ohne Lohnabzug!) soweit sie nicht in Betrieben arbeiten in denen auch an Feiertagen gearbeiten werden darf. Schulen haben zudem landesweit frei.