Benutzer peso schrieb:
[...] ohne Rechnung keine Forderung.
Stimmst Du hier zu oder findest Du hier auch wieder etwas anderes.
Für den typischen Postpaid-Mobilfunkvertrag trifft es zu, dass die Entgeltforderung frühestens fällig wird, wenn dem Kunden eine ordentliche Rechnung zugegangen ist. Das liegt daran, dass der Kunde vorher gar nicht weiß, wieviel er zahlen muss, und die Forderung erst recht noch nicht prüfen kann.
(Abgesehen davon können Forderungen *im Allgemeinen* aber durchaus fällig werden, ohne dass je eine Rechnung erstellt würde.)
Und bitte mal ein BGH - Urteil zu Deiner Behauptung vorlegen.
Zu welcher Behauptung genau? Hast du eigentlich ein BGH-Urteil zu deiner Behauptung genannt, die Rechnung wäre eine "Hauptleistung"?
Es geht hier gar nicht um die Frage "Hauptleistung oder Nebenleistung". Das Erstellen einer Rechnung würde ich in diesem Zusammenhang gar nicht als "Leistung" sehen; sondern dazu ist der Anbieter verpflichtet, damit der Kunde die geforderten Entgelte nachvollziehen kann.
Die Frage ist jetzt, ob Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig so verändern kann, dass die Online-Rechnung Standard wird, und dass es eine Papierrechnung nur noch gegen ein Zusatzentgelt gibt. Soweit das nicht vorher vereinbart war, würde ich hier im Ergebnis von einer Preiserhöhung ausgehen.