Die Klage hat der Kunde schon gewonnen
20.04.2011 16:55 - Gestartet von sushiverweigerer
Das ist ein schlechter Witz!
Was 1&1 und vermutlich auch viele Leser hier nicht bedacht haben ist, dass ein behaupteter Missbrauch, im Falle einer Klage gegen die außerordentliche Vertragskündigung, vom Anbieter bewiesen werden muss und das dürfte in den meisten Fällen nicht möglich sein!
Eine lediglich überdurchschnittliche Nutzung eines im Rahmen "unbegrenzter Nutzung" angebotenen Tarifs ist nach überwiegender Rechtsprechung gerade kein Msssbrauch, sondern entspricht vertragsgemäßer Nutzung.
Es gibt ja bereits entsprechende Urteile, nach denen ein Anbieter kein "unbegrenztes Telefonieren" bewerben darf und dann außerordentlich kündigen darf, mit Verweis auf einen unbewiesenen Missbrauch.
Wer Missbrauch unterstellt und kündigt muss ihn auch nachweisen können!
Und eine SMS-Flatrate, die nach dem Versenden von mehr als 1000 SMS pro Monat eine Kündigung wegen Missbrauch nach sich zieht, dürfte auch keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten, zumal dem Anbieter durch den SMS-Versand noch nicht einmal nennenswerte Kosten entstehen.