2009 haben wir über die Notrufverordnung diskutiert; damals ging es darum, dass Handys bei Notrufen über eine "betriebsbereite" SIM verfügen müssen, vgl.
https://www.teltarif.de/notruf-handy-not...Der Text der NotrufV steht z.B. hier: http://www.sadaba.de/GSBT_NotrufV.html
In §4 Absatz 3 heißt es:
| Der Telefondiensteanbieter [...] hat folgende
| Daten zu ermitteln und [...] an die Notruf-
| abfragestelle weiterzuleiten:
| 1. die Rufnummer des Anschlusses[...] und
| 2. Angaben zum Standort des Endgerätes [...]
| (§ 98 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes).
... und weiter in Absatz 7:
| 3. [...] Der Ursprung der Notrufverbindung ist
| mindestens mit der Genauigkeit zu ermitteln, die
| dem Stand der Technik kommerziell genutzter
| Lokalisierungsdienste entspricht. Solange es dem
| Stand der Technik entspricht, hat der
| Mobilfunknetzbetreiber zumindest die Funkzelle
| zugrunde zu legen.
|
| 4. Der Mobilfunknetzbetreiber hat die nach Nummer 3
| ermittelten Informationen über den Standort an die
| Notrufabfragestelle zu übermitteln [...]
Daraus schließe ich, dass E-Plus die Lokalisierung bei Notrufen garnicht abschalten *darf*.
Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Lokalisierung bei Notrufen weiterhin gibt, aber Polizei und Sicherheitsbehörden *keinen* Zugriff mehr haben.
Insofern wäre es interessant, welche Quelle dem Teltarif-Artikel
https://www.teltarif.de/e-plus-lokalisierung-... in der Fassung vom 27.12.2010 zugrunde liegt. Vielleicht besteht hier noch weiterer Klärungsbedarf.
Marcus