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Kündigung bei 1&1


10.04.2010 20:57 - Gestartet von ProfiTec
Da ich aus Karlsruhe komme wo die Firma ansässig ist, habe ich die Kündigung bei 1&1 persönlich abgegeben und, da auf eine Faxkündigung wie auch auf eine Briefkündigung die ich auch persönlich in den United-Briefkasten am 1&1 Gebäude geworfen habe nicht reagiert wurde (auf Nachfrage nach längerer Zeit wurde mir Mitgeteilt, dass keine Kündigung vorliegen würde...), habe ich die Kündigung erneut während der Öffnungszeit abgegeben und wollte eine Bestätigung von der Empfangsdame unterschrieben haben, dass ich die Kündigung abgegeben habe. Die Unterschrift wurde mir verweigert!!! Begründung: Anordnung von Oben! Auch einen zuständigen Ansprechpartner konnte man mir nicht nennen! So etwas nenne ich Kundenfeindlich!!! Ich hatte die Bestätigung extra so Formuliert, dass explizit drin stand, dass die Unterschrift lediglich die Entgegennahme der Kündigung und NICHT die Kündigungsbestätigung sei! (Ich hatte ja schon befürchtet, dass die Damen und Herren es sonst falsch verstehen wollen!) Soviel zur Kundenfreundlichkeit von 1&1...
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[1] sushiverweigerer antwortet auf ProfiTec
11.04.2010 08:08
Benutzer ProfiTec schrieb:
Da ich aus Karlsruhe komme wo die Firma ansässig ist, habe ich die Kündigung bei 1&1 persönlich abgegeben und, da auf eine Faxkündigung wie auch auf eine Briefkündigung die ich auch persönlich in den United-Briefkasten am 1&1 Gebäude geworfen habe nicht reagiert wurde

Meine Faxkündigung eines Mobilfunkproduktes bei denen wurde 2009 problemlos bearbeitet und bestätigt.

Im übrigen sollte allgemein bekannt sein WIE man kündigt und das man als Kündigender beweispflichtig ist (im Streitfall).

PS: Man kann auch online im Kundenbereich kündigen
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[2] ProfiTec antwortet auf ProfiTec
11.04.2010 17:10
Wenn mann nur Antwortet ohne alles zu lesen kommen natürlich falsche Antworten heraus...

1. Geht eine Kündigung eines kompletten 1&1-Paketes nicht Online im Kundenbereich - dort kann mann lediglich die Kündigung des Produktes "beantragen", dann muss man eine Servicenummer Anrufen, die Kündigungbeantragung dort freischalten lassen, dann das freigeschaltete Kündigungsschreiben aufrufen, ausdrucken und dieses MUSS dann per Fax oder Brief nocheinmal an 1&1 geschickt werden!!!

Lediglich einzelne Produktpakete können online über das Kundencenter gebucht oder gekündigt werden.

2. Wie man Kündigt: Eine Kündigung ist selbstverständlich nicht nur dann Rechtskräftig wenn diese über das - offensichtlich extra kompliziert gehaltene - Onlineportal kündigt! Gem. den AGB Punkt 5.9 der Fa. 1&1 muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Dies beinhaltet nach derzeitiger Rechtssprechung auch eine Kündigung per Fax und selbstverständlich erst recht per Brief! (Punkt 5.9 gibt AUCH die Möglichkeit der Online-Kündigung vor - siehe auch mein Punkt 1)

3. Beweispflicht: Selbstverständlich gilt auch eine Kündigung als zugestellt, wenn eine 2. Person (Zeuge) die - vorzugsweise offene - Kündigung mit den Vermerk "Inhaltlich bekannt" oder "Inhalt gelesen und bezeugt" unterschreibt und entweder diese 2. Person oder der Kündiger in Begleitung der 2. Person die Kündigung dem Portier am Kundeneingang oder bei der entsprechenden Kündigungsabteilung direkt abgibt.

Selbst eine Kündigung die per Einschreiben geschickt wird und per Rückschein die Überreichung bestätigt wird MUSS nicht anerkannt werden. (Siehe auch Beitrag: Kündigung per Fax - angeblich weißes Blatt angekommen...) Denn auch hier gilt: der Versender muss Beweisen, dass er kein weißes Blatt geschickt hat...
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[2.1] sushiverweigerer antwortet auf ProfiTec
11.04.2010 17:36

Selbst eine Kündigung die per Einschreiben geschickt wird und per Rückschein die Überreichung bestätigt wird MUSS nicht anerkannt werden.

Wird es aber in aller Regel (vor Gericht).
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[2.1.1] ProfiTec antwortet auf sushiverweigerer
11.04.2010 18:09
In meinem Beitrag ging es aber grundlegend nicht darum was, wann und wie vor Gericht anerkannt wird, sondern um die Methoden der Fa. 1&1 und deren Kundenfreundlichkeit die ich persönlich Erfahren habe!

Es ist hier ein Erfahrungsbericht wiedergegeben worden. Dieser Beitrag sollte nicht ins unendliche Rechtssystem der Bürokratie führen, den - viele Firmen im übrigen - versuchen Auszunutzen um die Kunden die nicht so versiert sind im Umgang mit rechtlichen Dingen an sich zu binden...

Leider habe ich auch von Bekannten entsprechende schlechte Erfahrungen gehört. Leider scheuen viel zu viele den Weg zum Rechtsanwalt, weil sie Kosten auf sich zukommen sehen. Wer aber im Recht ist und dieses per RA durchsetzen lässt, bleibt auf seinen Kosten nicht sitzen, da es meines Wissens das Verursacherprinzip gibt: Kann eine Firma nichts Beweisen und man ist im Recht (weil man selber keinen Vertrag abgeschlossen hat) dann wird jeder RA seine Kosten sich von der Gegenpartei (Beklagten) holen.

Natürlich bin ich selber Schuld wenn ich ein Probeabo geschenkt bekomme und mich nicht um das Kleingedruckte kümmere und dann nicht rechtzeitig kündige. Hier hilft natürlich dann auch kein RA mehr, auch die kosten für einen RA wird man natürlich nicht ersetzt bekommen!
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[2.1.1.1] TheLittle antwortet auf ProfiTec
14.04.2010 09:59
vllt OffTopic:

hab damals mal ein Produkt über vertrag.1und1.de gekündigt.

Anschließend hat mich dann so ein Typ angerufen, die Kündigung noch rückzuziehen ... enttäuschend gesagt: ja, dann muss ich die Kündigung ja freischalten (...)

Aber anschließend passierte alles ratz fatz!
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[2.1.1.2] tosho antwortet auf ProfiTec
16.04.2010 17:23
Benutzer ProfiTec schrieb:
In meinem Beitrag ging es aber grundlegend nicht darum was, wann und wie vor Gericht anerkannt wird, sondern um die Methoden der Fa. 1&1 und deren Kundenfreundlichkeit die ich persönlich Erfahren habe!

Tja, viele Leute wollen einfach nicht zur Kenntnis nehmen, was man ihnen sagt sondern lieber ihr eigenes Handeln bestätigt sehen (und das gilt nicht nur für 1&1 Kunden)

Ich selbst war für kurze Zeit bei 1&1 und für mich lautet das Fazit: NIE WIEDER! Auch meinen Kunden rate ich i.d.R. dringend von 1&1 ab (wenn sie mich denn fragen) - Wobei gerade diese Unsitte: Anmelden auf Zuruf und Kündigung nur mit notarieller Bestätigung zunehmend um sich greift. Grauenhaft.

Es existiert KEIN plausibler Grund, warum man nach nach Authentifizierung durch Username und Passwort im Mitgliedsbereich nicht seine Kündigung aussprechen können sollte. Auch eine Unterschrift kann man mühelos fälschen, vor allem, wenn sie danach per Fax verschickt wird. Wofür haben wir denn schließlich unsere Scanner zu Hause stehen? :-)
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[2.2] tosho antwortet auf ProfiTec
16.04.2010 17:13
Benutzer ProfiTec schrieb:

Selbst eine Kündigung die per Einschreiben geschickt wird und per Rückschein die Überreichung bestätigt wird MUSS nicht anerkannt werden. (Siehe auch Beitrag: Kündigung per Fax - angeblich weißes Blatt angekommen...) Denn auch hier gilt: der Versender muss Beweisen, dass er kein weißes Blatt geschickt hat...

Hmmm, ziemlich schwierig zu beweisen, daß man etwas NICHT getan hat.
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[2.2.1] Telly antwortet auf tosho
16.04.2010 18:29
Denn auch hier gilt: der Versender muss Beweisen, dass er kein weißes Blatt geschickt hat...

Hmmm, ziemlich schwierig zu beweisen, daß man etwas NICHT getan hat.

Richtig. Muss er aber auch nicht. Er muss nur beweisen, dass er etwas getan hat. Nämlich einen Brief genau mit einem bestimmten Inhalt an die Adresse geschickt zu haben.

Hierfür reicht es, einem Zeugen den Brief zu zeigen und gemeinsam einzukuvertieren und bestenfalls gemeinsam zur Post zu bringen.

Eine entsprechende Aussage des Zeugen vor Gericht ist auch ein Beweis.

Telly