@samon1304
Mit transferiertem Guthaben soll es laut Aussage einiger User bei telefon-treff probleme geben!
Danke für den tip - also ein Grund mehr, es erstmal vorab mit einem kleineren Betrag zu testen.
Aber mal als kleinen tip (von meinem Rechtskunde-Prof vor einigen Jahren).
Einschreiben, Wertbriefe usw. helfen nicht wirklich was, wenn der Empfänger nicht bestreitet einen solchen Brief erhalten zu haben, aber eben bestreitet das dort das entsprechende drin gewesen sein soll.
So gab es mal einen Fall, wo ein Rechtsanwalt einen Einschreibbrief empfangen hat. Vor Gericht sagte er "rotzfrech - würdde ich das mal beschreiben" :
Lieber Herr Richter. Es stimmt, das ich einen Einschriebbrief von dem Kläger bekommen habe. Allerdings war in diesem Brief nicht wie der Kläger behautptet der fristgerechte Widerruf des Vertrages, sondern nur ein leeres Blatt Papier.
Daraufhin hat der Richter dem Rechtsanwalt Recht gegeben, weil der Kläger nicht nachweisen konnte, das er tatsächlich einen Vertrags-Widerruf an den Rechtsanwalt gesandt hatte.
Mein Rechtslehre-Prof meinte damals, es ist immer sicherer, wenn man einen Brief in Gegenwart von einem Zeugen vorliest (den Zeugen mitlesen läßt); danach in gegenwart desselben Zeugen eincouvertiert und Ihn mit dem Zeugen zusammen beim Postam abgibt und sich das ganze Vorgehen vom Zeugen gleich schriftlich (auf einer Kopie des Schreibens) bestätigen läßt. Auf diese Art und Weise ist klar, was tatsächlich in dem abgesandten Schreiben gestanden hat.