Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!
Ist es denn nicht so, daß Firmen, die Sachspenden aus Betriebsvermögen an Schulen leisten, die Umsatzsteuer nachentrichen müssen?
Ja, es ist so. Steuerlich ist es auf jeden Fall einfacher, alte PCs zur Entsorgung zu geben, als diese irgendwie weiter zu verwenden, egal, ob man sie als Spende an eine Schule oder einen Verein gibt, oder, ob man sie an Mitarbeiter verschenkt.
Im ersten Fall berechnet das Finanzamt eine Mehrwertsteuer aus einem wohl eher virtuellen Zeitwert. Im zweiten Fall ist die Mehrwertsteuer ebenfalls dran, dazu wirkt der "Sachbezug" PC wie ein zusätzliches Brutto-Einkommen, dass der Mitarbeiter oder die Firma versteuern muss ...
Allerdings gibt es Tricks drumherum: Wird einem Verein ein PC für einen sogenannten "Zweckbetrieb" (z.B. bei einem Bildungsträger ein Schulbetrieb) gespendet, dann ist dieser Zweckbetrieb wie eine normale Firma Vorsteuer-abzugsberechtigt. Nur darf man dann nicht den PC Spenden, sondern muss eine Geldspende in Höhe des Netto-Werts des PC machen. Auf diesen Netto-Wert legt dann der Verein noch die 16% MwSt aus eigener Tasche drauf (die kriegt der Verein vom Finanzamt wieder!) und kauft den PC von der Firma ab.
Bei der/dem Mitarbeiter(in) besteht hingegen in vielen Fällen die Möglichkeit, ihr oder ihm den alten PC als Dauer-Leihgabe für "dienstliche Zwecke" oder zur "beruflichen Weiterbildung" zur Verfügung zu stellen. Die "berufliche Weiterbildung" könnte zum Beispiel aus der Einarbeitung in neue Betriebssysteme (Linux, WinXY, BeOS) oder der Verwendung von Lern-Software bestehen...
Kai
dem die Steuergesetze in den letzten Jahren zu viel Kopfzerbrechen bereitet haben...