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Juristisches Vorgehen sinnvoll?


24.11.2009 19:44 - Gestartet von joe7
einmal geändert am 24.11.2009 19:59
Auch jemand in meinem Umfeld ist von der kurzfristigen Envacom Kündigung betroffen.
Ich hab mir daher daher mal kurz die AGB angeschaut, da steht zum Thema Kündigung eigentlich nur:

"9.2 Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine
Kündigung immer mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf eines Kalendermonats möglich, jedoch nicht vor
Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit."

Vereinbart war eine zweijährige Mindestlaufzeit!

Kann man da nicht auf Erfüllung des Vertrages klagen? Bzw. macht das Sinn? Wie seht ihr die Chancen?

EDIT: Hab die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für DSL-Anschlüsse übersehen! Da steht aber auch nicht wirklich anderes drin:

"7.2 Der Vertrag über einen envacom DSL-Anschluss wird für eine vereinbarte Mindestlaufzeit
geschlossen. Er verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Folgelaufzeit, höchstens jedoch
um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt
wird. Die Mindestlaufzeiten ergeben sich aus den Laufzeiten für den jeweiligen envacom DSL-Tarif, die in
der Leistungsbeschreibung für envacom DSL aufgeführt sind. Bei DSL-Paketen beträgt die
Mindestvertragslaufzeit abweichend von den herkömmlichen Leistungsbeschreibungen 24 Monate (falls
nicht in der Produktübersicht anders angegeben). Hat der Nutzer ein DSL-Paket erworben, so verliert bei
einem Anschlusswechsel das DSL-Paket seine Gültigkeit. Ab dem Wechseltermin entfällt die mit dem
DSL-Paket einhergehende monatliche Gutschrift. Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten DSL-Tarif
und beginnt ab dem Wechseltermin neu zu laufen."
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[1] kai.sch antwortet auf joe7
24.11.2009 21:25
Ein solches Geschäftsgebahren habe ich noch nicht erlebt. Da soll ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ohne triftige Gründe überraschend und lässig innerhalb einer Woche gelöst werden.

Dies ist schlicht unverschämt! Für mich und meinen Haushalt sind DSL und Internet unverzichtbar. Eine Woche reicht nicht, um auf einen anderen Anbieter umzustellen. Wer sich nicht an seine eigenen Vertragsbedingungen gebunden fühlt, scheidet als erneuter Vertragspartner für mich jedenfalls dauerhaft aus.

Da der Tarif nur im Juli 2008 und mit 2 Jahren Mindestvertragsdauer vereinbart werden konnte, will sich envacom 184 Euro/Kunde für die Restlaufzeit im Vergleich zu dem jetzt angebotenen DSL 16.000 Tarif für 27,99 Euro nehmen. Den im DSL 16.000 großzügig angebotenen Telefonanschluss brauche ich nicht, weil ich ihn bereits von der Deutschen Telekom habe.

Leider wird die Rechtsgrundlage nicht genannt, aufgrund derer die überraschende Kündigung erfolgt. Der Wechsel des Vorlieferanten von Freenet zu QSC, der mir als Vertragspartner der Envacom ziemlich egal ist, kann dies wohl kaum begründen. Oder ist vielleicht Envacom am Rande der Insolvenz? Oder wurden nur ein Grund und der richtige Zeitpunkt gesucht, Endvertragspartner loszuwerden, die einen für den deutschen Markt recht günstigen Tarif erwischt haben?

184 Euro an Mehrkosten bei der Envacom für die nächsten 8 Monate sind schon ein Grund der Kündigung zu widersprechen und auf die Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu drängen. DSL und Internet werden weiterhin von Envacom angeboten, eben nur zu einem weit höheren Preis. Auf jeden Fall macht es Sinn, Verbraucherschu­tzorganisationen anzusprechen und gegebenenfalls bei Uneinsichtigkeit der Envacom dem Anwalt Grund zur Klage zu geben.