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Schleichend auf die 24 Monate zusteuern


30.09.2009 20:14 - Gestartet von garfield
Wie war es noch bis vor kurzem? 3 Zusatzmonate, jetzt sind es 6 und bald hat auch Unitymedia die miesen 24 Monate "Standardlaufzeit" erreicht.
Und dabei fingen die mal vergleichsweise kundenfreundlich mit 12 Monaten an.
Vermutlich schafft es auch Unitymedia nicht, seine Leute durch guten Service bei der Stange zu halten, wenn man jetzt meint, auch auf die langen Laufzeiten setzen zu müssen.

Dann ist es mir lieber wie bei Alice und Congstar, sich die kürzere Laufzeit durch Aufpreis (Anschlusskosten o.ä) gegenzufinanzieren.
Warum nicht mal folgendermaßen:
Kurze Laufzeit mit "Kaution", die bei Kündigung unter einem Jahr verfällt. Man könnte es auch so nennen: Generell die Anschlussgebühr kassieren, die bei treuen Langzeitkunden nach der entsprechenden Zeit statt der monatlichen Kosten aufgebraucht werden kann. Meinetwegen können sie auch die Zinsen während dem Jahr einstreichen.
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[1] Baghee antwortet auf garfield
01.10.2009 12:08
Bitte erkläre mir kurz:

Warum sollte ein Anbieter Zeiträume, die er nicht mal bezahlt bekommt, obwohl er in dieser Zeit die volle Leistung erbringt, auch noch auf die Mindestvertragslaufzeit anrechnen?

Es liegt in der Entscheidung des Kunden, dieses Angebot anzunehmen und sich bis zu sechs Gratis-Monate finanzieren zu lassen - oder die 12-monatige MVLZ zu geniessen.

Wo liegt dein Problem? Kein Kunde wird gezwungen, die Gratis-Monate in Anspruch zu nehmen.

Übrigens: bei Alice und Congstar bekommst Du die Neukunden-Konditionen auch nur dann, wenn Du dich vertraglich länger bindest.

Ich selber bin Kunde eines dieser zwei Unternehmen und habe auf die Neukunden-Konditionen zugunsten meiner persönlichen Entscheidungsfreiheit, jederzeit kündigen zu können, verzichtet.
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[1.1] garfield antwortet auf Baghee
01.10.2009 12:31
Benutzer Baghee schrieb:
Bitte erkläre mir kurz:

Warum sollte ein Anbieter Zeiträume, die er nicht mal bezahlt bekommt, obwohl er in dieser Zeit die volle Leistung erbringt, auch noch auf die Mindestvertragslaufzeit anrechnen?
Ganz einfach, weil ich mich als Kunde eventuell nicht mehr als 12 Monate binden will, egal, ob ich davon ein paar Monate frei bekomme oder nicht.
Denn natürlich sind die kostenlosen Monate an den Anfang der Vertragslaufzeit gesetzt, in denen man noch einschätzen kann, ob man eventuell umziehen muss - einer der Hauptgründe gegen lange Vertragslaufzeiten.
Wenn ich nun ein halbes Jahr frei habe, danach 12 Monate bezahlen muss und nach einem Jahr muss ich umziehen, habe ich 6 Monate an der Backe, die ich schlimmstenfalls bezahlen muss. Deshalb sollen sie mit den Tricksereien aufhören, ggf. Tarife mit verschiedenen Laufzeiten anbieten, die sich dann natürlich in den Kosten unterscheiden. Dann habe ich als Kunde wenigstens die Wahl.

Wo liegt dein Problem? Kein Kunde wird gezwungen, die Gratis-Monate in Anspruch zu nehmen.
Welche Wahl hat er denn sonst? Ja ich weiß, einen anderen Anbieter. Schon klar. Bleiben ja auch nur noch Congstar und Alice.
Die lassen den Kunden wenigstens die Wahl, wie ich eben beschrieb.

Übrigens: bei Alice und Congstar bekommst Du die Neukunden-Konditionen auch nur dann, wenn Du dich vertraglich länger bindest.
Ja, aber Du kannst wählen und auch kurze Laufzeit buchen (dann eben mit Mehrkosten).

Ich selber bin Kunde eines dieser zwei Unternehmen und habe auf die Neukunden-Konditionen zugunsten meiner persönlichen Entscheidungsfreiheit, jederzeit kündigen zu können, verzichtet.
Das ist doch völlig in Ordnung. Ist doch genau meine Rede. Lasst die Kunden das entscheiden, durch Anbieten der genannten Alternativen.
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[1.1.1] Vodka-Redbull antwortet auf garfield
01.10.2009 12:43
Wenn ich nun ein halbes Jahr frei habe, danach 12 Monate bezahlen muss und nach einem Jahr muss ich umziehen, habe ich 6 Monate an der Backe, die ich schlimmstenfalls bezahlen muss.

Du hast nach § 626 BGB ein Sonderkündigungsrecht wenn du irgendwo hinziehst wo der alte Anbieter nicht verfügbar ist.
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[1.1.1.1] garfield antwortet auf Vodka-Redbull
01.10.2009 15:12
Benutzer Vodka-Redbull schrieb:
Wenn ich nun ein halbes Jahr frei habe, danach 12 Monate bezahlen muss und nach einem Jahr muss ich umziehen, habe ich 6 Monate an der Backe, die ich schlimmstenfalls bezahlen muss.

Du hast nach § 626 BGB ein Sonderkündigungsrecht wenn du irgendwo hinziehst wo der alte Anbieter nicht verfügbar ist.
Das würde ich auch so sehen. Das scheint aber oft genug nicht ohne Kampf abzugehen, wie hier schon mehrere Betroffene (auch in solchen Fällen) berichteten.
Denn ein paar Spezis hier argumentieren dann so, dass man das "Privatvergnügen" Umzug nicht dem Anbieter zum Schaden gereichen lassen dürfe.
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[1.1.2] Baghee antwortet auf garfield
01.10.2009 19:20
Benutzer garfield schrieb:
Welche Wahl hat er denn sonst?

Alter, Du verstehst das System nicht: Du kannst die Gratis-Monate nehmen - und die sitzen am Anfang der MVLZ, die sich dann um die Anzahl der (zusätzlichen) Gratis-Monate verlängert.

Oder Du kannst auf die Gratis-Monate verzichten und hast dann nur 12 Monate MVLZ.

Wo liegt also dein Problem? Niemand verpflichtet dich, die zusätzlichen Gratis-Monate zu nutzen.
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[1.1.2.1] garfield antwortet auf Baghee
01.10.2009 19:44
Benutzer Baghee schrieb:

Alter, Du verstehst das System nicht: Du kannst die Gratis-Monate nehmen - und die sitzen am Anfang der MVLZ, die sich dann um die Anzahl der (zusätzlichen) Gratis-Monate verlängert.

Oder Du kannst auf die Gratis-Monate verzichten und hast dann nur 12 Monate MVLZ.

Wo liegt also dein Problem? Niemand verpflichtet dich, die zusätzlichen Gratis-Monate zu nutzen.
Na, dann zeig mir mal, wie Du bei Unitymedia die reinen 12 Monate buchen würdest.
Als Neukunde mit Altvertrag sind es bis zu 6 Monaten mehr (je nach verbleibender Restlaufzeit), ohne Altvertrag sind es 3 Monate mehr, also 15 Monate Mindestvertragslaufzeit.
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[1.1.2.1.1] Baghee antwortet auf garfield
02.10.2009 00:02
Benutzer garfield schrieb:
Na, dann zeig mir mal, wie Du bei Unitymedia die reinen 12 Monate buchen würdest.
Als Neukunde mit Altvertrag sind es bis zu 6 Monaten mehr (je nach verbleibender Restlaufzeit), ohne Altvertrag sind es 3 Monate mehr, also 15 Monate Mindestvertragslaufzeit.


Unfug - Du verstehst wirklich nicht, worum es geht:

die DREI Gratis-Monate verlängern die MVLZ NICHT. Das heisst: Du buchst 12 Monate und zahlst nur 9 davon.

Nur dann, wenn Du die SECHS GRATIS-Monate in Anspruch nimmst, verlängert sich die MVLZ von 12 auf 18 Monate.

Quelle: Unitymedia.de, Fussnote 3 ;)
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[1.1.2.1.1.1] garfield antwortet auf Baghee
02.10.2009 00:17
Benutzer Baghee schrieb:
Unfug - Du verstehst wirklich nicht, worum es geht:
Und Du kannst scheinbar nicht lesen.
Dann tu ich das für Dich:
"Für Neukunden gilt: Die ersten 3 Monate wird der mtl. Festpreis nicht berechnet, die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dadurch von 12 auf 15 Monate."

Das ist aus der Fußnote 2, die für Nekunden gilt, die nicht mehr (oder weniger als 3 Monate) in einem Altvertrag gebunden sind.

Was Du meinst, ist die Fußnote 3, die für Neukunden gilt, die noch mindestens 3 Monate bei einem Altanbieter gebunden sind.
Die bekommen maximal 6 Freimonate.

IN JEDEM FALL GILT aber, das die Freimonate der Mindestvertragslaufzeit vorangestellt werden, diese somit verlängern.

Also nix mit 12-monatiger Mindestvertragslaufzeit mehr.
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[1.1.2.1.1.1.1] Baghee antwortet auf garfield
02.10.2009 14:30
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Baghee schrieb:
Unfug - Du verstehst wirklich nicht, worum es geht:
Und Du kannst scheinbar nicht lesen.

Oh schäm ... :O

Wo Du Recht hast, hast Du Recht.


Trotzdem bleibt meine Aussage: Einem geschenkten Gaul ... ;)


Ob ich jetzt 12 Monate von Anbeginn des Vertragsverhältnisses bezahlen muss oder 15 Monate, von denen die ersten drei nicht berechnet werden, bleibt mir relativ latte ...
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[1.1.2.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Baghee
02.10.2009 14:55
Benutzer Baghee schrieb:
Ob ich jetzt 12 Monate von Anbeginn des Vertragsverhältnisses bezahlen muss oder 15 Monate, von denen die ersten drei nicht berechnet werden, bleibt mir relativ latte ...
Wobei man ja nicht vergessen sollte, dass Unitymedia das auch nicht so uneigennützig macht. Natürlich hoffen sie in den Freimonaten auch auf Umsätze über von der Flatrate nicht abgedeckte Telefonate.