Diskussionsforum
Menü

Wie war es denn dann vorher?


04.05.2009 19:56 - Gestartet von teledos
1&1 will besser werden, das klingt erst mal schön, aber wenn man liest was da an Neuerungen eingeführt wird fragt man sich doch wie der Laden bislang gearbeitet haben muss:
NEU: Man erhält eine Auftragsbestätigung, wenn der Anschluss geschaltet werden kann: Ist das sensationell? Das erwarte ich eigentlich von jedem Tante-Emma-Laden, der irgendwas per Versand anbietet.
NEU: Wer 16 MBit bezahlt bekommt einen Hinweis wenn er die Geschwindigkeit gar nicht erreichen kann und DARF dann sogar in einen anderen Tarif wechseln, allerdings nur, wenn die Abweichung mehr als 50 Prozent beträgt. Stellen wir uns mal eine Bar vor, in der jemand ein grosses Bier bestellt, aber der Kellner bringt nur ein kleines, weil es keine grossen Gläser gibt. Dann bietet der Kellner dem Gast an, daß er auf Wunsch nur den Preis für das kleine Getränk bezahlen kann, aber alternativ auch den vollen Tarif, wenn er das den möchte?
NEU: Gestörte Anschlüsse sollen repariert werden und falls dies nicht gelingt werden Gebühren erstattet. Offenbar muss man also bislang auch dann für den Anschluss bezahlen, wenn er gar nicht funktioniert?
Vor einigen Jahren hatte ich einmal mit 1&1 zu tun, der Abschluss der Verträge ging spielend leicht, aber wenn man etwas abbestellen wollte war die möglichkeit dazu auf einer anderen Website versteckt, wo man dann auch noch Telefaxe ausdrucken und versenden sollte. In der Zwischenzeit änderten sich die AGB selbsttägtig und es galten andere Kündigungs- und Verlängerungsfristen, und die Frage, welche Leistungen denn im Tarif xy enthalten seien wurde weder auf der Internetseite noch bei der Hotline beantwortet.
Wenn bei 1&1 der Service so schlecht ist, daß sie solche Verbesserungen schon lobpreisen, dann ist es wirklich höchste Zeit für eine "Service-Offensive", die allerdings mehr umfassen sollte als das Recht auf eine Auftragsbestätigung oder die Option, nur das zu bezahlen was man tatsächlich bekommt.
Menü
[1] niknuk antwortet auf teledos
05.05.2009 00:33
Benutzer teledos schrieb:

NEU: Wer 16 MBit bezahlt

Bei 1&1 bezahlt man ebenso wie bei vielen anderen Anbietern keine 16 MBit, sondern "bis zu" 16 MBit. Und genau das bekommt man auch. Der einzige mir bekannte DSL-Anbieter für Privatkunden, der 16 MBit/s als *Mindest*wert garantiert (und sich demzufolge verpflichtet, diese auch zu liefern), ist T-Home. Man muss dazu allerdings VDSL 25 für satte 50 Euro im Monat bestellen. Aber vermutlich schreien auch Kunden mit diesem Produkt wieder Zeter und Mordio, sie würden nicht das bekommen, wofür sie bezahlen, sobald auch nur ein Bit weniger als 25 MBit/s durch die Leitung rauscht. Nach einem kurzen Blick in ihren Vertrag wüssten sie besser, was sie da eigentlich bestellt haben und auch bezahlen (bei VDSL 25 werden nur 16,7 MBit/s garantiert), aber wer liest heutzutage schon Verträge, wenn einem das Blaue vom Himmel versprochen wird? Hauptsache, es gibt möglichst viele "Geschenke" dazu, dann lässt man sich auch schon mal die ein oder andere Katze im Sack andrehen.

bekommt einen Hinweis wenn er die Geschwindigkeit gar nicht erreichen kann und DARF dann sogar in einen anderen Tarif wechseln, allerdings nur, wenn die Abweichung mehr als 50 Prozent beträgt.

Das finde ich ausgesprochen fair. Anbieter, die mehr als die Hälfte der beworbenen Maximalbandbreite als Mindestbandbreite garantieren (!), sind ausgesprochen selten. Beispiele gefällig? Für T-DSL 16000 werden nur 6600 kbit/s garantiert, für Arcor DSL 16000 6145 kbit/s und für Alice DSL 16000 sogar nur 4448 kbit/s. Sobald die tatsächlich bereitgestellte Bandbreite diese Mindestwerte überschreitet, hat der Anbieter seinen Vertrag erfüllt und ist nicht verpflichtet, den Kunden zu einem anderen, günstigeren Produkt wechseln zu lassen.

Stellen wir uns mal eine Bar vor, in der jemand ein grosses Bier bestellt, aber der Kellner bringt nur ein kleines, weil es keine grossen Gläser gibt. Dann bietet der Kellner dem Gast an, daß er auf Wunsch nur den Preis für das kleine Getränk bezahlen kann, aber alternativ auch den vollen Tarif, wenn er das den möchte?

Man stelle sich mal eine Bar vor, bei der das "große Bier" auf der Speisekarte mit "bis zu 1 Liter" beworben wird. Im Kleingedruckten steht dann "das große Bier enthält zwischen 0,33 und 1 Liter". Der Gast muss das Kleingedruckte lesen und bestätigen, dass er es zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Erst dann bekommt er sein Bier. Nun stellt ihm der Kellner 0,5 Liter hin. Darf sich der Gast nun beschweren oder nicht? Richtig, er darf es nicht, denn sein Vertrag garantiert ihm nicht, dass er grundsätzlich die Höchstmenge (1 Liter) bekommt. Die 0,5 Liter, die er erhalten hat, sind auch deutlich mehr als die zwischen Gast und Wirt einvernehmlich vereinbarte (!) Mindestmenge. Ein Gast, der so durstig ist, dass ihm 0,33 Liter nicht reichen, sollte eine andere Kneipe aufsuchen.

Gruß

niknuk
Menü
[1.1] koelli antwortet auf niknuk
05.05.2009 20:48
Benutzer niknuk schrieb:
Bei 1&1 bezahlt man ebenso wie bei vielen anderen Anbietern keine 16 MBit, sondern "bis zu" 16 MBit.

Schon klar. Aber warum 1&1 (und andere) überhaupt einen Aufpreis für "eventuell mögliche bis zu 16 MBit" verlangen, ist wieder eine andere Sache.
Alice, Strato usw. haben auch nur einen Preis für bis zu 16 MBit.

Wer würde denn im Geschäft freiwillig einen Aufpreis dafür zahlen, dass VIELLEICHT statt 500 Gramm 1000 Gramm Brot in der Tüte sind?
Menü
[1.1.1] niknuk antwortet auf koelli
06.05.2009 09:02
Benutzer koelli schrieb:

Aber warum 1&1 (und andere) überhaupt einen Aufpreis für "eventuell mögliche bis zu 16 MBit" verlangen, ist wieder eine andere Sache.

Der Aufpreis gilt nicht nur für schnelleres DSL. Im allgemeinen haben die Pakete mit schnellerem DSL auch noch andere Extras, z. B. mehr Rufnummern, Handyoption etc.

Alice, Strato usw. haben auch nur einen Preis für bis zu 16 MBit.

Zumindest bei Alice unterscheiden sich die einzelnen Produkte aber doch im Preis. Da alle Produkte DSL 16000 enthalten, resultiert der Preisunterschied hier definitiv aus unterschiedlichen, anderen Leistungsmerkmalen (z. B. mit oder ohne Telefonanschluss, mit oder ohne Internet- bzw. Telefonflat etc.).

Wer würde denn im Geschäft freiwillig einen Aufpreis dafür zahlen, dass VIELLEICHT statt 500 Gramm 1000 Gramm Brot in der Tüte sind?

Vermutlich niemand. Aber wenn der Bäcker das genauso ankündigt und jemand kauft trotzdem, darf er sich hinterher nicht beschweren.

Gruß

niknuk
Menü
[2] Salsa1 antwortet auf teledos
05.05.2009 00:50
Naja, erstmal in Ruhe lesen und verstehen, was da geboten wird. Bsp.: Ich glaub der Gag war nicht, DASS es eine Auftragsbestätigung gibt, sondern die 2 Wochen max. Anschaltezeit ab der Bestätigung mit Zahlung bei Überschreitung.

mfg