Benutzer teledos schrieb:
NEU: Wer 16 MBit bezahlt
Bei 1&1 bezahlt man ebenso wie bei vielen anderen Anbietern keine 16 MBit, sondern "bis zu" 16 MBit. Und genau das bekommt man auch. Der einzige mir bekannte DSL-Anbieter für Privatkunden, der 16 MBit/s als *Mindest*wert garantiert (und sich demzufolge verpflichtet, diese auch zu liefern), ist T-Home. Man muss dazu allerdings VDSL 25 für satte 50 Euro im Monat bestellen. Aber vermutlich schreien auch Kunden mit diesem Produkt wieder Zeter und Mordio, sie würden nicht das bekommen, wofür sie bezahlen, sobald auch nur ein Bit weniger als 25 MBit/s durch die Leitung rauscht. Nach einem kurzen Blick in ihren Vertrag wüssten sie besser, was sie da eigentlich bestellt haben und auch bezahlen (bei VDSL 25 werden nur 16,7 MBit/s garantiert), aber wer liest heutzutage schon Verträge, wenn einem das Blaue vom Himmel versprochen wird? Hauptsache, es gibt möglichst viele "Geschenke" dazu, dann lässt man sich auch schon mal die ein oder andere Katze im Sack andrehen.
bekommt einen Hinweis wenn er die Geschwindigkeit gar nicht erreichen kann und DARF dann sogar in einen anderen Tarif wechseln, allerdings nur, wenn die Abweichung mehr als 50 Prozent beträgt.
Das finde ich ausgesprochen fair. Anbieter, die mehr als die Hälfte der beworbenen Maximalbandbreite als Mindestbandbreite garantieren (!), sind ausgesprochen selten. Beispiele gefällig? Für T-DSL 16000 werden nur 6600 kbit/s garantiert, für Arcor DSL 16000 6145 kbit/s und für Alice DSL 16000 sogar nur 4448 kbit/s. Sobald die tatsächlich bereitgestellte Bandbreite diese Mindestwerte überschreitet, hat der Anbieter seinen Vertrag erfüllt und ist nicht verpflichtet, den Kunden zu einem anderen, günstigeren Produkt wechseln zu lassen.
Stellen wir uns mal eine Bar vor, in der jemand ein grosses Bier bestellt, aber der Kellner bringt nur ein kleines, weil es keine grossen Gläser gibt. Dann bietet der Kellner dem Gast an, daß er auf Wunsch nur den Preis für das kleine Getränk bezahlen kann, aber alternativ auch den vollen Tarif, wenn er das den möchte?
Man stelle sich mal eine Bar vor, bei der das "große Bier" auf der Speisekarte mit "bis zu 1 Liter" beworben wird. Im Kleingedruckten steht dann "das große Bier enthält zwischen 0,33 und 1 Liter". Der Gast muss das Kleingedruckte lesen und bestätigen, dass er es zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Erst dann bekommt er sein Bier. Nun stellt ihm der Kellner 0,5 Liter hin. Darf sich der Gast nun beschweren oder nicht? Richtig, er darf es nicht, denn sein Vertrag garantiert ihm nicht, dass er grundsätzlich die Höchstmenge (1 Liter) bekommt. Die 0,5 Liter, die er erhalten hat, sind auch deutlich mehr als die zwischen Gast und Wirt einvernehmlich vereinbarte (!) Mindestmenge. Ein Gast, der so durstig ist, dass ihm 0,33 Liter nicht reichen, sollte eine andere Kneipe aufsuchen.
Gruß
niknuk