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24 monate laufzeit


17.03.2008 08:31 - Gestartet von blubbla
So kann es sein, dass Kunden weiterhin zahlen müssen, obwohl sie den Anschluss gar nicht mehr benötigen. Und bei schlechter Performance des Anbieters, die den Kunden nervt, aber keine fristlose Kündigung rechtfertigt, bleibt der Kunde quasi gefangen.

wo ist das problem? siehe das beispiel "mobilfunk". auch hier kann es sein, dass ich nach 3 monaten merke das ich das handy eigentlich garnicht brauche. und? kündigen kann ich dennoch nicht. ebenfalls kann es auch hier passieren, dass ich in einem funkloch lebe? und? auch in diesem fall bin ich "gefangen". warum soll das für dsl anders geregelt werden?

24 monate laufzeit finde ich aktzeptabel. allerdings bin ich ebenfalls wie teltarif dafür, dass es danach keine automatische vertragsverlängerung geben darf. bei dsl sowie im mobilfunk. das man also nach den 24 monaten z.b. monatlich kündigen kann.
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[1] myselfme antwortet auf blubbla
17.03.2008 10:17
Ja, so sehe ich das auch. Zusätzlich könnte man noch eine schneller Kdg-Frist für die Kunden anbieten die sich Hardware selbst besorgen und die ggf auch Anschluss-Kosten selbst übernehmen.
Aber Vertragsauflösungen nur wegen Umzug ? Endet dann auch automatisch die Ehe, der Ratenkredit oder der Mietvertrag ?
Ich denke schon dass es den Vertragspartnern zuzumuten ist gegenseitig die Verträge einzuhalten - oder eben GEMEINSAM eine Lösung zu erarbeiten.
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[1.1] garfield antwortet auf myselfme
17.03.2008 11:43
Benutzer myselfme schrieb:
Ja, so sehe ich das auch.
Ich nicht.
Ich muss mich doch sehr wundern:
Aber Vertragsauflösungen nur wegen Umzug ? Endet dann auch automatisch die Ehe, der Ratenkredit oder der Mietvertrag ?
Zum ersten ist der Vergleich mit einer Ehe völlig unangebracht und der Vergleich mit dem Mietvertrag ist ein Eigentor: denn natürlich endet der Mietvertrag bei einem Umzug, oder zahlst Du für die alte Wohnung fleißig weiter Miete? Außerdem ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und enthält i.d.R. keine Mindestlaufzeit und da man nicht von heute auf morgen umzieht, wird man seine Kündigung entsprechend pünktlich absetzen.

Natürlich ist es unzumutbar, den Kunden bei Umzug nicht aus dem DSL-Vertrag zu entlassen - auf jeden Fall dann, wenn am neuen Wohnort gar kein DSL bereit gestellt werden kann.
Man kann sich der Fragestellung aber auch ganz praktisch nähern: Woraus ergibt sich eigentlich der Zahlungsanspruch am neuen Wohnort ohne DSL-Versorgung. Denn der Vertrag bindet den Anbieter genauso zur DSL-Versorgung - und somit kann ER seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Und ohne Leistung keine Zahlung!
Ich war zwar noch nie in dieser Situation, aber falls sich mein künftiger Ex-Anbieter in so einem Falle stur stellen würde, würde ich einfach die Zahlung mit genau diesem Hinweis verweigern. Ich glaube kaum, dass der Anbieter die Klärung vor Gericht riskiert.

Das Verbot einer automatischen Vertragsverlängerung sehe ich teilweise auch anders als Teltarif. Einig bin ich mir darin, die Mindestvertragslaufzeit von TK-Verträgen auf höchstens 1 Jahr zu begrenzen. Das habe ich bisher schon so gehandhabt. Es kam bei mir kein DSL-Vertrag in die Tüte, der eine längere Laufzeit hat (bzgl. Handy bin ich nun auch auf Genion Card S umgestiegen, ein Vertrag mit jederzeitiger Kündigung, da keine festen Kosten anfallen).
Allerdings halte ich das Verbot der automatischen Vertragsverlängerung für unpraktikabel und unnötig. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit nach der Mindestvertragslaufzeit löst das Problem und bindet den Kunden nicht unzumutbar. Hingegen ist o.g. Verbot kontraproduktiv, da der Kunde, der mit seinem Anbieter zufrieden ist, plötzlich ohne DSL dasteht, da der Anbieter bei geltendem Verlängerungsverbot die Leitung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kappt - vom bürokratischen Aufwand der Wiederzuschaltung gar nicht zu reden.
Außerdem ist der Gedanke nicht zu Ende gedacht. Denn wenn die Mindestvertragslaufzeit beendet ist und der Kunde hat sich wieder zuschalten lassen, wann muss der Anbieter denn nun erneut die Leitung kappen - etwa jeden Monat, da ja nun kürzere Kündigungsfristen gelten? Das wird ein lustiges Hin- und Her.

Verfechter eines solchen Verbots werden jetzt argumentieren, dass man die Anbieter verpflichten kann, rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit den Kunden über die bevorstehende Abschaltung zu benachrichtigen, so dass er über eine Opt-In-Rückmeldung die Abschaltung verhindert.
Verpflichtung ist gut, aber dann ist es sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden einfacher, wenn diese Information eine Erinnerung zur Kündigungsmöglichkeit darstellt, und der Vertrag, wenn der Kunde nicht reagiert, (Opt-Out) weiterläuft. Verpasst der Kunde die Kündigung, hat er ja sowieso keinen nenneswerten Schaden, da nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ja die kürzere Kündigungsfrist von beispielsweise dem genannten einen Monat besteht.

Diese Lösung sollte einfacher und für beide Seiten kostenschonender sein.
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[1.1.1] blubbla antwortet auf garfield
17.03.2008 13:21
Natürlich ist es unzumutbar, den Kunden bei Umzug nicht aus dem DSL-Vertrag zu entlassen - auf jeden Fall dann, wenn am neuen Wohnort gar kein DSL bereit gestellt werden kann.

von der telekom kenn ich es so, dass wenn am neuen wohnort dsl nicht möglich ist, dass du sofort aus den vertrag rauskommst.

Allerdings halte ich das Verbot der automatischen Vertragsverlängerung für unpraktikabel und unnötig.

mit "automatischen vertragsverlängerung" wird ja eine verlängerung von 12 monaten gemeint. und das sollte unterbunden werden

Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit nach der Mindestvertragslaufzeit löst das Problem und bindet den Kunden nicht unzumutbar.

hab ich auch schon geschrieben ;)
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[1.1.2] Kai Petzke antwortet auf garfield
17.03.2008 13:58
Benutzer garfield schrieb:

Allerdings halte ich das Verbot der automatischen Vertragsverlängerung für unpraktikabel und unnötig. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit nach der Mindestvertragslaufzeit löst das Problem und bindet den Kunden nicht unzumutbar.

So ist das Editorial auch gemeint gewesen. Verboten werden soll die stillschweigende Verlängerung um bis zu 12 Monate. Dass der Vertrag aber mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit weiterläuft, wenn man nach Ablauf der Mindestlaufzeit weiterhin zufrieden ist, ist selbstverständlich in Ordnung. Bei Gelegenheit werde ich den Text hier noch etwas präzisieren.


Kai
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[1.1.3] mediamike antwortet auf garfield
18.03.2008 08:32
Benutzer garfield schrieb:
>Natürlich ist es unzumutbar, den Kunden bei Umzug nicht aus dem
DSL-Vertrag zu entlassen - auf jeden Fall dann, wenn am neuen Wohnort gar kein DSL bereit gestellt werden kann. Man kann sich der Fragestellung aber auch ganz praktisch nähern: Woraus ergibt sich eigentlich der Zahlungsanspruch am neuen Wohnort ohne DSL-Versorgung. Denn der Vertrag bindet den Anbieter genauso zur DSL-Versorgung - und somit kann ER seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Und ohne Leistung keine Zahlung!
Ich werde im Sommer umziehen und ich kann ohne weiteres überprüfen, ob an meinem neuen Wohnort DSL verfügbar ist. Wenn nicht, werde ich noch schnell einen 24 Monatsvertrag abschließen, die Hardware kassieren, den Aufwand der Schaltung vom Provider tätigen lassen und anschließend schön kündigen mit dem Argument: kein DSL verfügbar. Tolle Idee, wenn du die Zeche zahlst. Ach nein, die Zeche zahlen ja alle anderen.

Schon mal auf die Idee gekommen, dass für einen Umzug nicht der Provider veantwortlich ist? Wenn du deine persönliche Lebensplanung nicht weißt, dann schließe einfach keinen 24 Monatsvertrag ab. Wo ist da das Problem? Der Provider liefert nach wie vor dort seine Leistung, wo der Vertrag geschlossen wurde. Oder willst du, dass der Provider für dein Leben Verantwortung trägt?

Im übrigen gibt es ja genug Alternativen, die eine wesentlich geringere Laufzeit haben. Wenn alle diese Alternativen wählen, wird es Zukunft eh keine 24 Monatsverträge geben, wären nicht die Leute da, die verblendete Dollarzeichen in ihren Augen haben und nach kostenloser Hardware lechtzen. Und die sind leider noch in der Mehrheit.
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[1.1.3.1] myselfme antwortet auf mediamike
18.03.2008 09:03
@ mediamike: Schönen Dank für die treffenden - wenn auch recht harten - Worte ! Scheint ja doch noch Menschen in diesem Land zu geben die nicht vom Stamme NIMM abstammen ?
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[1.1.3.1.1] garfield antwortet auf myselfme
18.03.2008 13:03
Benutzer myselfme schrieb:
@ mediamike: Schönen Dank für die treffenden - wenn auch recht harten - Worte ! Scheint ja doch noch Menschen in diesem Land zu geben die nicht vom Stamme NIMM abstammen ?
Ich entschuldige mich, wenn DIESER Eindruck von mir entstanden ist. Darum ging es gar nicht. Meine Antwort an den von Dir Bewunderten sollte das geraderücken
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[1.1.3.2] garfield antwortet auf mediamike
18.03.2008 13:01
Benutzer mediamike schrieb:
Ich werde im Sommer umziehen und ich kann ohne weiteres überprüfen, ob an meinem neuen Wohnort DSL verfügbar ist.
Nein das kannst Du eben nicht, da die Ergebnisse der Abfragedatenbank im Internet nur bedingt gültig sind.
Eine endgültige Aussage läßt sich erst durch den Telekomtechniker treffen, wenn es um die konkrete Schaltung am jeweiligen Anschluss geht. Leider habe ich den betreffenden Link dazu nicht parat.
Aber zugegeben, mehr oder weniger kann man auf die Ergebnisse der genannten Abfrage schon vertrauen.
nicht, werde ich noch schnell einen 24 Monatsvertrag abschließen, die Hardware kassieren, den Aufwand der Schaltung vom Provider tätigen lassen und anschließend schön kündigen mit dem Argument: kein DSL verfügbar.
Na dann mach mal. Du weißt sicherlich, dass Du nur 2 Wochen nach Vertragsabschluß widerrufen kannst und laut Deiner eigenen Logik ist die Nichtverfügbarkeit von DSL kein Kündigungsgrund.
Außerdem ist der Anbieter auch nicht doof und versendet seine Hardware so, dass Du innerhalb der 14 Tage garantiert nicht in den Genuss von DSL kommst - so es denn am Anschluß möglich ist (da sorgt sogar schon die Telekom mit ihrer Verzögerungstaktik dafür).
Im Übrigen wäre es auch kein Problem, das so zu regeln, dass die Hardware bei vorzeitiger Kündigung zurückgegeben werden müßte.

Schon mal auf die Idee gekommen, dass für einen Umzug nicht der Provider veantwortlich ist? Wenn du deine persönliche Lebensplanung nicht weißt, dann schließe einfach keinen 24 Monatsvertrag ab.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass man sich auf 2 Jahre hinaus überhaupt nicht sicher sein kann, umzuziehen (zu müssen).
Was ist, wenn einer plötzlich ein Jobangebot woanders bekommt? Sagt der dann zum neuen Chef: "Moment, ich kann erst in 2 Jahren anfangen, vorher komme ich in der alten Wohnung nicht aus meinem Vertrag raus."?
Wo ist da das Problem? Der Provider liefert nach wie vor dort seine Leistung, wo der Vertrag geschlossen wurde.
Na da wird sich der Nachmieter aber freuen, für die Restzeit DEINES Vertrages in den Genuß kostenlosen DSLs zu kommen und Du bezahlst.

Im übrigen gibt es ja genug Alternativen, die eine wesentlich geringere Laufzeit haben. Wenn alle diese Alternativen wählen, wird es Zukunft eh keine 24 Monatsverträge geben, wären nicht die Leute da, die verblendete Dollarzeichen in ihren Augen haben und nach kostenloser Hardware lechtzen. Und die sind leider noch in der Mehrheit.
Hier hast Du recht. Um kürzere Laufzeiten ging es ja in dem Thread. Wie ich schon schrieb, habe ich nie etwas längeres als 1 Jahr abgeschlossen (inzwischen Mindestlaufzeit 6 Tage).
Und wenn der Gesetzgeber die Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr verkürzt, ist das wohl durchaus im Sinne der Kunden.

Welche Einstellung muss man eigentlich haben, gegen eine Verbesserung der Bedingungen für den Verbraucher zu sein?

Dass ich dann ggf. ein paar Euro für den Router drauflege oder ihn mir selber besorge (wie ich getan habe), ist doch in Ordnung. Im Prinzip wäre ich sogar damit einverstanden, wenn es dem Anbieter ZUSÄTZLICH (zu Verträgen mit höchstens 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit) erlaubt ist, 2-Jahresverträge im Gegenzug zu subventionierter Hardware anzubieten.
Dann kann wenigstens der Kunde entscheiden.
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[1.1.3.3] garfield antwortet auf mediamike
18.03.2008 13:10
Benutzer mediamike schrieb:
Ich werde im Sommer umziehen und ich kann ohne weiteres überprüfen, ob an meinem neuen Wohnort DSL verfügbar ist.
Apropos: Da Du in Deiner "vorausschauenden Lebensplanung" sicher schon vor 2 Jahren von dem Umzug gewußt hast, hattest Du doch sicher Zeit, Deinen DSL-2-Jahresvertrag in der alten Wohnung rechtzeitig zu kündigen, stimmt's?