Niemals nicht soviel Vertrauen ÜBER 2 GANZE JAHRE LANG aufbringen! Wenn der Anbieter nicht alles im vorraus innerhalb von maximal 8 Wochen nach Vertragsunterschrift überweist, ist etwas faul.
Auch früher schon sind Handyläden nach EINER mißglückten Großaktion pleitegegangen (z.B. bei Fehlkalkulationen in Zusammenhang mit der Geschäftsbetriebsaufgabe von Quam), die vorher mehrere Jahre lang tadellos gearbeitet haben.
Ich kann hier immer nur obocom empfehlen, die auch damals Wort gehalten haben und erstmal aus eigener Tasche ihren Verpflichtungen nachgekommen sind...
Es gibt noch weitere. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert im Konkurrenzforum www . telefon - treff . de (in der Rubrik Werbeforum) die aktuellen Angebote zu studieren und dort auch nach den Erfahrungen aus vergangenen Aktionen zu suchen.
Ich schließe schon seit Jahren solche Auszahlungsverträge für mich, Freundin, Eltern und etliche Bekannte ab. Eines würde ich niemals: mehr als maximal 2 Monate auf meine Auszahlung warten! Monatliche Erstattung ist vielleicht ein riesen Zinsgewinn für den Vermittlershop, aber auch ein unannehmbares Dauerrisiko für mich als Vertragsnehmer. Damit sind in den letzten 10 Jahren schon soviele Leute baden gegangen, dass ich es wirklich nicht verstehe, wenn heute noch jemand solche Angebote annimmt!
Und auch bei versprochener Einmalzahlung am Anfang: wenn das Angebot außergewöhnlich verlockend ist oder momentan sogar einzigartig ist: NUR bei Vermittlern, die sich schon einige Zeit durch seriöse Abwicklung ausgezeichnet haben. Google, Teltarif und Telefon - Treff helfen bei der Seriositätsanalyse...
Momentan gibts wieder effektiv kostenlose Handys und auch effektiv kostenlose 50 Freiminuten pro Monat: wo? Selber bei angegebener Quelle suchen, siehe oben...
Noch ein Tipp: schreibt auf der ersten Seite des Mobilfunkantrags drauf, dass ihr das Angebot nur wahrnehmen wollt, wenn der Vermittler seine verbundene Auszahlung als Einmalbetrag innerhalb von 8 Wochen auf das Konto überweist (oder wie auch immer das Angebot lautet). Nur dadurch ist rechtlich einwandfrei die Verknüpfung der beiden Rechtsgeschäfte (Mobilfunkvertrag mit Netzbetreiber/Provider und Auszahlung vom Vermittlershop) hergestellt und gerichtsfest. Und das hat mir in der Vergangenheit bei einem versuchten Betrug geholfen relativ problemfrei doch zu meinem Recht zu kommen. Wenn der Mobilfunkantrag angenommen wird, dann gilt beides. Nicht abschrecken lassen, wenn in den AGBs steht das Zusatzvereinbarungen keinen Bestand hätten: ihr ändert ja nix am Mobilfunkvertrag, sondern macht euren ANTRAG zur Vertragsschließung von einer Bedingung abhängig, der sonst jede Rechtsgültigkeit verliert. Wie gesagt: einmal hat mir das SEHR geholfen, wo andere Leute, die das nicht so gemacht haben, besch*ssen wurden. Alle anderen Geschäfte dieser Art waren absolut problemfrei und wer gut über den Vertragspartner informiert hat, geht ja bei Einmalzahlung nur ein sehr kleines Risiko ein.
Zweiter Tipp: wenn es den Vertragsbedingungen nicht widerspricht, dann nutzt (einlegen ins Handy und einbuchen ins Netz IST eine Nutzung!!) die SIM-Karte erst, wenn das Geld da ist. Solange läßt sich das dann auch relativ problemlos rückabwickeln, auch wenn die Netzbetreiber da erstmal zicken. Rechtlich seid ihr mit der dieser Kombination: Nutzung erst wenn Geld da ist und Verknüpfung der beiden Rechtsgeschäfte auf dem Mobilfunkantrag, auf relativ sicherer Seite.
Viel Spaß beim Telefonieren! Wer sich informiert und richtig handelt geht ein überschaubar kleines Risko ein. Wer zu gierig ist oder sich nicht informiert muß die Konsequenzen tragen...
Benutzer grafkrolock schrieb:
Ich zumindest bin bei Sparhandy.com schon jahrelang zufriedener Kunde. Die Sache mit der Erstattung hat bisher immer pünktlich und tadellos geklappt.
Natürlich riecht das Ganze immer ein Stück weit nach Schneeballsystem, und man ist natürlich drauf angewiesen, daß der Laden nicht pleite geht. Andererseits ist die Firma groß genug und schon lange genug am Markt präsent, daß ich persönlich mir da wenig Sorgen mache. Aber das muß letztlich
jeder selber wissen.