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sonnet, ab 17 h nicht mehr zu nutzen


13.09.2000 18:26 - Gestartet von phf
ab 17 h und am wochenende komplett kann man sonnet vergessen.
nur noch besetzt.

kann jedem nur empfehlen wg. nicht erbrachter dienstleistung sofort, d.h. fristlos zu kündigen und lastschrifteinzüge zu retournieren.

dass auf e-mails nicht geantwortet wird verwundert nicht.
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[1] Keks antwortet auf phf
13.09.2000 23:36
Benutzer phf schrieb:

ab 17 h und am wochenende komplett kann man sonnet vergessen. nur noch besetzt.

kann jedem nur empfehlen wg. nicht erbrachter dienstleistung sofort, d.h. fristlos zu kündigen und lastschrifteinzüge zu retournieren.

Genau, beides habe ich so gemacht. Fristlos gekündigt aus wichtigem Grund (so heißt das).

Text:

» Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich (Oliver Reimann, Benutzername: ****@sonnet.de, Antwort auf Sicherheitsfrage: "*****") das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.

Der Vertrag ist ein Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB. Kommt die Firma Sonnet ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht (mehr) nach, so steht dem Nutzer das Recht einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) zu.

Im letzten Monat waren die Einwahl so selten möglich, dass die "Flatrate" nicht als solche zu benutzen war. Daher werde ich den letzten Betrag zurückbuchen lassen. [...] «

usw.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de