Benutzer ms schrieb:
Was begrüßenswert wäre: Wenn die Telekom von der Regulierungsbehörde verpflichtet würde, auch Wiederverkäufern die Produkte anzubieten, die letztlich den Endkunden angeboten werden, also z.B. die Flatrate als solche zum selben Preis abzüglich einer Gewinnspanne von z.B. 5% je nach Anzahl der weiterverkauften Einheiten.
Laut Kai Petzke (dem Teltarif-Papa) ist dem so, dass die Telekom die T-Online-Flat auch an andere wiederverkaufen muss.
Möglicherweise macht das NGI so. (!?)
Das konnte aber auch Kai nicht genau sagen.
Gruß, Keks.
blitztarif.de