Benutzer inuss schrieb:
also ich als türke kann das dann wohl eh knicken! tzz
naja vielleicht auch besser heheheh
Dazu:
Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit?
Eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit wird
grundsätzlich nicht vom Allgemeinen Gleichstellungsgesetz erfasst. Die Nationalität oder Staatsangehörigkeit ist kein Merkmal, an welches das Gesetz anknüpft.
Die Staatsangehörigkeit ist nicht gleichbedeutend mit ethnischer
Herkunft.
Aber: Ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit z. B. in einer Stellenanzeige könnte aber eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft darstellen.
Ich würde da mal freundlich anfragen und auf §1 AGG in Verbindung mit §2 Nr. 8 AGG verweisen. Und wenn's auch nur zum Spaß ist!