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Selbstverständlich müssen alle Features ungefragt aktiviert werden.


14.11.2007 15:07 - Gestartet von niknuk
Der Anschluss enthält eine T-Net Box? Bitte, die aktivieren wir für Sie. Rufumleitung gibt es auch? Aber klar doch, wir leiten schonmal vorsorglich alle Anrufe an Sie zur Schwiegermutter/zur nächsten Polizeidienststelle/zum neugierigen Nachbarn weiter. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Geht's noch? Nur weil ein Produkt ein bestimmtes Feature enthält, muss es der Anbieter doch nicht gleich ungefragt aktivieren! Insbesondere im vorliegenden Fall, wo u. U. wichtige Anrufe im Nirvana versacken, könnte es sich schon um Unterdrückung einer Übermittlung und damit um einen Straftatbestand handeln: http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html.

Ich selbst kenne Leute, die wegen ungefragt aktivierter T-Net-Box äußerst wichtige Termine verpasst haben. Wenn ein Telekommunikationsanbieter das mit mir machen würde, würde ich jedenfalls umgehend Strafanzeige erstatten. Es wundert mich, dass das noch keiner getan hat.

Gruß

niknuk
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[1] froschman88 antwortet auf niknuk
14.11.2007 22:14
benutzer niknuk schrieb:
vielleicht gibts ja menschen,die ein solches problemchen nicht so eng sehen?????
gruss froschman88
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[1.1] niknuk antwortet auf froschman88
14.11.2007 22:23
Benutzer froschman88 schrieb:

vielleicht gibts ja menschen,die ein solches problemchen nicht so eng sehen?????

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die T-Net-Box nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt. Ich würde mich auch beschweren, wenn der Autohändler mein neues Cabrio mit offenem Verdeck liefern würde, auch wenn es gerade in Strömen gießt. Die Begründung "das Dach kann man aufmachen, wir haben das schon mal für Sie erledigt" würde ich auch nicht akzeptieren.

Übrigens wird eine Frage nicht fragiger, wenn man ein halbes Dutzend Fragezeichen dahintersetzt. Man wird ernster genommen, wenn man es bei einem Fragezeichen belässt.

Gruß

niknuk
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[1.1.1] froschman88 antwortet auf niknuk
15.11.2007 00:37
an niknuk
wie ernst muss ich eigentlich jemanden nehmen, der einen vermeintlichen hintergrund(menge der fragezeichen) in einer antwort sieht? (beachte:nur ein fragezeichen!)
gruss froschman88
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[1.1.2] CGa antwortet auf niknuk
15.11.2007 01:46
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer froschman88 schrieb:

vielleicht gibts ja menschen,die ein solches problemchen nicht so eng sehen?????

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Wegen diesen "einen" wird die Telekom sicher nicht ihre Politik ändern. Diesem einen steht es auch frei wg. der Aktivierung der T-Net-Box den Anbieter zu wechseln.

Und von ungefragt kann wohl keine Rede sein! Es steht auf JEDER Auftragsbestätigung drauf, leider aber auf der Rückseite, die kaum einer liest. Und dort steht auf die Nr. um sie zu deaktivieren. Die 3-14 Tage Vorlaufzeit nach der Auftragsbestätigung bis zur Ausführung sollten jedem reichen, die Box auszuschlaten, wenn er sie nicht mag.

ChrisX
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[1.1.2.1] niknuk antwortet auf CGa
15.11.2007 08:50
Benutzer CGa schrieb:

Und von ungefragt kann wohl keine Rede sein! Es steht auf JEDER Auftragsbestätigung drauf, leider aber auf der Rückseite, die kaum einer liest.

*Auftragsbestätigung rauskram* Da steht weder drauf, dass man eine T-Net-Box bekommt, geschweige denn dass sie automatisch aktiv ist. Naja, die Auftragsbestätigung ist vom Mai 2005 (Wechsel von T-ISDN xxl zu T-ISDN Call Plus), da war es vielleicht noch nicht üblich, dass die Box ungefragt aktiviert wird. Eine neuere Auftragsbestätigung habe ich leider nicht und kann deine Aussage daher nicht nachprüfen.

Aber selbst wenn die Auftragsbestätigung einen Hinweis enthält, dass man eine T-Net-Box bekommt, ist das noch lange kein Hinweis darauf, dass die Box auch aktiv ist.

Gruß

niknuk
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[1.1.2.1.1] CGa antwortet auf niknuk
15.11.2007 10:21
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Und von ungefragt kann wohl keine Rede sein! Es steht auf JEDER Auftragsbestätigung drauf, leider aber auf der Rückseite, die kaum einer liest.

*Auftragsbestätigung rauskram* Da steht weder drauf, dass man eine T-Net-Box bekommt, geschweige denn dass sie automatisch aktiv ist. Naja, die Auftragsbestätigung ist vom Mai 2005 (Wechsel von T-ISDN xxl zu T-ISDN Call Plus), da war es vielleicht noch nicht üblich, dass die Box ungefragt aktiviert wird. Eine neuere Auftragsbestätigung habe ich leider nicht und kann deine Aussage daher nicht nachprüfen.

Aber selbst wenn die Auftragsbestätigung einen Hinweis enthält, dass man eine T-Net-Box bekommt, ist das noch lange kein Hinweis darauf, dass die Box auch aktiv ist.

Gruß

niknuk

Wenn ich mich ungenau ausgedrückt habe, hier noch der Hinweis. Es steht drauf das du sie bekommst und wann sie aktiv wird.

cu ChrisX
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[1.1.2.2] Mohol antwortet auf CGa
15.11.2007 14:29
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer froschman88 schrieb:

vielleicht gibts ja menschen,die ein solches problemchen nicht so eng sehen?????

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die
T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Wegen diesen "einen" wird die Telekom sicher nicht ihre Politik ändern. Diesem einen steht es auch frei wg. der Aktivierung der T-Net-Box den Anbieter zu wechseln.

Und von ungefragt kann wohl keine Rede sein! Es steht auf JEDER Auftragsbestätigung drauf, leider aber auf der Rückseite, die kaum einer liest. Und dort steht auf die Nr. um sie zu deaktivieren. Die 3-14 Tage Vorlaufzeit nach der Auftragsbestätigung bis zur Ausführung sollten jedem reichen, die Box auszuschlaten, wenn er sie nicht mag.

ChrisX

Es ist schockierend, wenn völlig falsche Dinge mit einem großen Selbstbewußtsein behauptet werden.
Auch wenn Du es niemals glauben wirst, habe ich auch hier "nette" Erfahrungen mit der Telekom im August machen dürfen. Natürlich habe ich den Hinweis mit der "Zwansgmailbox" auf der 3. Seite der Auftragsbestätigung gelesen.
Daher dachte ich mir etwas verärgert, rufe schnell an und lass das Ding vor dem Tarifwechsel abschalten.
Leider sagte man mir, dass das ein Vertragsbestndteil ist, der VORHER nicht telefonisch herausgenommen werden kann. Das haben mir übrigens 2 MA so gesagt, weil ich natürlich ein zweites Mal angerufen habe. Das fand ich unglaublich.
Es geht weiter:
Dann sagte man mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, weil vor dem Einrichten der Mailbox ein automatisierter Anruf kommt, wo ich erst gefragt werde, ob ich das Teil überhaupt haben möchte. Das wird ca. 1 Woche nach dem Einrichten des neuen Tarifs der Fall sein. Nach 4 Wochen kam immer noch nicht der Anruf dieses Telefoncomputers und ich dachte, jetzt passiert nichts mehr. Falsch gedacht, nach ca. 5 Wochen war die Mailbox plötzlich ohne Vorwarnung scharf.
Ich kann das alles wahrheitsgenäß versichern, weil ich zum 01.08. auf einen der neuen Tarife umgestellt habe.

Bitte erzähle doch nicht so einen Unsinn hier.

Übrigens, ungefragt ist eine Änderung auch dann, wenn sie ohne meine Zustimmung durchgeführt wird. Egal ob sie mir schriftlich mitgeteilt wird. Wir können diese Praxis hier gearde aktuell über Mobilfunkbetreiber nachlesen. Wobei das natürluch eine ganz andere Sache ist. Aber auch hier hat mich niemand gefragt, sondern einfach "gemacht".
Und es ist es nicht nur einer. Nach Auskunft eines Mitarbeiters der Telekom deaktiviert fast jeder die "Zwangsmailbox".

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[1.1.3] kamischke antwortet auf niknuk
15.11.2007 14:55
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer froschman88 schrieb:

vielleicht gibts ja menschen,die ein solches problemchen nicht so eng sehen?????

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Ungefragt tut sie das auch nicht, schliesslich ist die Sprachbox ein gültiger Vertragsbestandteil und das steht nun mal in der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Paketes, welches der Kunde bestellt hat:

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung T-NetBox ergibt.


Natürlich sollte man diese vor Abschluß genau lesen, aber welcher Kunde macht das schon.
Ich muß zugeben, das ich das auch nicht genau gelesen habe und mich am Anfang über die automatischen Anrufe, welche mich zur Einrichtung meiner Sprachbox aufforderten, selbst gewundert habe.

Nachdem ich sie aber ordnungsgemäß eingerichtet hatte und ich mich mit der Handhabung vertraut gemacht habe möchte ich sie auch nicht mehr missen, vor allem die automatische Rückruffunktion durch Drücken der Taste 7 ist sehr bequem und einfach.
Natürlich mußte ich mir auch erst einmal die Bedienungsanleitung zu Gemüte führen, aber das ist wohl bei jedem neuen Gerät so.
Im übrigen spart man so auch noch ganz nebenbei die Anschaffungskosten für den eigenen Anrufbeantworter nebst Stromkosten.
Ich bin mit dem Feature ganz glücklich und wer es nicht will soll es einfach abschalten:

http://tinyurl.com/25xcsa

Kurzbedienungsanleitung:
http://www.t-home.de/dlp/eki/downloads/t/SprachBox_Kurz_09_2007.pd

Ausführliche Anleitung:
http://www.t-home.de/dlp/eki/downloads/t/Telekom-07-303%20BDA_ISDN.pdf


Gruß Kamischke




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[1.1.3.1] niknuk antwortet auf kamischke
15.11.2007 15:20
Benutzer kamischke schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die
T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Ungefragt tut sie das auch nicht,

Doch, sie aktiviert (!) ungefragt. Natürlich setzt sie den Kunden davon in Kenntnis, dass beim Anschluss eine T-Net-Box dabei ist. Deswegen muss der aber noch lange nicht davon ausgehen, dass diese Box auch gleich aktiv ist.

schliesslich ist die Sprachbox ein gültiger Vertragsbestandteil

Im ausgeschalteten Zustand. Du möchtest bitte Abs. 1.5 der Leistungsbeschreibung der T-Net-Box (http://www.t-home.de/dlp/agb/31707.pdf) lesen und zur Kenntnis nehmen.

und das steht nun mal in der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Paketes, welches der Kunde bestellt hat:

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung T-NetBox ergibt.

Ich schrieb bereits, dass ich mich nicht daran störe, dass die T-Net-Box bereitgestellt wird oder dass dies dem Kunden nicht mitgeteilt wird. Ich habe auch nie behauptet, dass die Bedienung der Box zu kompliziert ist oder zu wenig dokumentiert. Ich störe mich einzig und allein daran, dass die Box ungefragt aktiviert wird. Das dem so ist, steht nämlich *nirgends*. Daher hat die Telekom die Box zwar vertragsgemäß bereitzustellen, ihre Aktivierung hat sie aber dem Kunden zu überlassen. Punkt.

Gruß

niknuk
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[1.1.3.1.1] kamischke antwortet auf niknuk
15.11.2007 16:12
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die
T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Ungefragt tut sie das auch nicht,

Doch, sie aktiviert (!) ungefragt.

Ungefragt tut sie es nicht, schliesslich wird der Kunde durch automatisierte Anrufe hier mehrfach auf die bevorstehende Aktivierung der Sprachbox hingewiesen.
Wenn der Kunde dann allerdings die Löschung selbst nicht vornimmt (aus welchen Gründen auch immer, ob aus Unkenntnis oder aus Mangel an Verständnis) wird die Sprachbox logischerweise aktiviert - so wie angekündigt.

Wenn ich mich recht erinnere hatte ich damals etwa 2 Wochen Zeit gehabt um die Aktivierung der im Leistungspaket beschriebenen Sprachbox zu verhindern, wenn ich sie nicht gewollt hätte.
Ich wollte aber.

Ich habe die Aktivierung damals auch um einige Tage rausgeschoben, weil ich das ganz in Ruhe am Wochenende machen wollte.

Natürlich setzt sie denKunden davon in Kenntnis, dass beim Anschluss eine T-Net-Box dabei ist.
Deswegen muss der aber noch lange nicht davon ausgehen, dass diese Box auch gleich aktiv ist.

Sie ist nicht gleich aktiv, sondern erst nach Ablauf einer Frist, innerhalb der sich der Kunde entscheiden kann ob er die Sprachbox haben möchte oder ob nicht.

schliesslich ist die Sprachbox ein gültiger Vertragsbestandteil

Im ausgeschalteten Zustand. Du möchtest bitte Abs. 1.5 der Leistungsbeschreibung der T-Net-Box (http://www.t-home.de/dlp/agb/31707.pdf) lesen und zur Kenntnis nehmen.

Woraus entnimmst Du der Leistungsbeschreibung das eine Sprachbox nur im "ausgeschalteten" Zustand geliefert wird?

"Der Kunde kann jederzeit eine T-NetBox für seinen T-Net Anschluss oder T-ISDN Anschluss einrichten."


und das steht nun mal in der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Paketes,
welches der Kunde bestellt hat:

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung T-NetBox ergibt.

Ich schrieb bereits, dass ich mich nicht daran störe, dass die T-Net-Box bereitgestellt wird oder dass dies dem Kunden nicht mitgeteilt wird. Ich habe auch nie behauptet, dass die Bedienung der Box zu kompliziert ist oder zu wenig dokumentiert. Ich störe mich einzig und allein daran, dass die Box ungefragt aktiviert wird. Das dem so ist, steht nämlich *nirgends*. Daher hat die Telekom die Box zwar vertragsgemäß bereitzustellen, ihre Aktivierung hat sie aber dem Kunden zu überlassen. Punkt.

Was sie mit den automatischen Anrufen ja auch tut.
Wenn der Kunde dann allerdings nicht reagiert - Sorry, das muß man nicht unbedingt verstehen.

Gruß

niknuk

Gruß Kamischke
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[1.1.3.1.1.1] Mohol antwortet auf kamischke
16.11.2007 02:13
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Mag sein, dass es solche Menschen gibt. Solange es aber nur einen einzigen gibt, der das als Problem (nicht als "Problemchen") sieht, hat die Telekom die T-Net-Box
nicht ungefragt zu aktivieren. Punkt.

Ungefragt tut sie das auch nicht,

Doch, sie aktiviert (!) ungefragt.

Ungefragt tut sie es nicht, schliesslich wird der Kunde durch automatisierte Anrufe hier mehrfach auf die bevorstehende Aktivierung der Sprachbox hingewiesen.
Wenn der Kunde dann allerdings die Löschung selbst nicht vornimmt (aus welchen Gründen auch immer, ob aus Unkenntnis oder aus Mangel an Verständnis) wird die Sprachbox logischerweise aktiviert - so wie angekündigt.

Bei mir war es nicht so. Es wurde mir so angekündigt, es kam aber nie der automatisierte Anruf, so dass die Mailbox plötzlich nach 5 Wochen scharf.

Wenn ich mich recht erinnere hatte ich damals etwa 2 Wochen Zeit gehabt um die Aktivierung der im Leistungspaket beschriebenen Sprachbox zu verhindern, wenn ich sie nicht gewollt hätte.
Ich wollte aber.

Ich habe die Aktivierung damals auch um einige Tage rausgeschoben, weil ich das ganz in Ruhe am Wochenende machen wollte.

Natürlich setzt sie denKunden davon in Kenntnis, dass beim Anschluss eine T-Net-Box dabei ist.
Deswegen muss der aber noch lange nicht davon ausgehen, dass diese Box auch gleich aktiv ist.

Sie ist nicht gleich aktiv, sondern erst nach Ablauf einer Frist, innerhalb der sich der Kunde entscheiden kann ob er die Sprachbox haben möchte oder ob nicht.

Bei mir nicht.

schliesslich ist die Sprachbox ein gültiger Vertragsbestandteil

Im ausgeschalteten Zustand. Du möchtest bitte Abs. 1.5 der Leistungsbeschreibung der T-Net-Box (http://www.t-home.de/dlp/agb/31707.pdf) lesen und zur
Kenntnis nehmen.

Woraus entnimmst Du der Leistungsbeschreibung das eine Sprachbox nur im "ausgeschalteten" Zustand geliefert wird?

"Der Kunde kann jederzeit eine T-NetBox für seinen T-Net Anschluss oder T-ISDN Anschluss einrichten."


und das steht nun mal in der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Paketes,
welches der Kunde bestellt hat:

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung T-NetBox ergibt.

Ich schrieb bereits, dass ich mich nicht daran störe, dass die T-Net-Box bereitgestellt wird oder dass dies dem Kunden nicht mitgeteilt wird. Ich habe auch nie behauptet, dass die Bedienung der Box zu kompliziert ist oder zu wenig dokumentiert. Ich störe mich einzig und allein daran, dass die Box ungefragt aktiviert wird. Das dem so ist, steht nämlich *nirgends*. Daher hat die Telekom die Box zwar vertragsgemäß bereitzustellen, ihre Aktivierung hat sie aber dem Kunden zu überlassen. Punkt.

Was sie mit den automatischen Anrufen ja auch tut. Wenn der Kunde dann allerdings nicht reagiert - Sorry, das muß man nicht unbedingt verstehen.

Gruß

niknuk

Gruß Kamischke
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[2] romank888 antwortet auf niknuk
15.11.2007 00:40
LOL, so wichtige Menschen mit so wichtigen Anrufen haben auch Endgeräte, die statt einer Wählscheibe einen Anrufspeicher haben, wo die letzten X Anrufe mit Datum, Uhrzeit und ggf. der übermittelter Rufnummer gespeichert werden.

Dafür reichen die standardmäßig eingestellten 20 Sekunden Klingelzeit dicke aus. Und diese lassen sich auch noch nach oben korrigieren.
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[2.1] niknuk antwortet auf romank888
15.11.2007 08:42
Benutzer romank888 schrieb:

so wichtige Menschen mit so wichtigen Anrufen haben auch Endgeräte, die statt einer Wählscheibe einen Anrufspeicher haben, wo die letzten X Anrufe mit Datum, Uhrzeit und ggf. der übermittelter Rufnummer gespeichert werden.

Diese Endgeräte speichern gar nichts, wenn mit ihnen gerade telefoniert wird, der Anschluss also besetzt ist. Und die T-Net-Box ist so eingestellt, dass sie bei besetzt drangeht. Wenn der Anschlussinhaber das nicht weiß, geht ihm der Anruf durch die Lappen.

Dafür reichen die standardmäßig eingestellten 20 Sekunden Klingelzeit dicke aus.

Bei dem beschriebenen Szenario klingelt es überhaupt nicht.

Und diese lassen sich auch noch nach oben korrigieren.

Die lassen sich nur dann nach oben korrigieren, wenn man überhaupt weiß, dass da etwas korrigiert werden muss. Viele Leute, bei denen die T-Net-Box aktiv ist, wissen gar nichts davon, dass sie Anrufe abfängt. Lies einfach den Artikel nochmal.

BTW: ich hatte früher auch einen Telekom-Anschluss mit T-Net Box (T-ISDN xxl). Da war die T-Net-Box standardmäßig nicht aktiv, man musste sie erst einrichten. Warum das geändert wurde, ist mir schleierhaft. Vielleicht will die Telekom Gebühren vom Anrufer kassieren, was ja nur geht, wenn eine Verbindung zustandekommt. Also sorgt man dafür, dass auf jeden Fall eine Verbindung zustandekommt, notfalls eine zur T-Net-Box. Dass der Angerufene das u. U. nicht mitkriegt und sich das Komfortmerkmal dadurch ins Gegenteil verkehrt, spielt bei einem "kundenorientierten" Unternehmen wie der Telekom vermutlich eine untergeordnete Rolle.

Ich persönlich fand die T-Net-Box sehr praktisch und habe sie auch genutzt. Außerdem hatte ich keine Probleme damit, sie zu konfigurieren. Trotzdem wäre ich als Anbieter nie auf die Idee gekommen, sie ungefragt zu aktivieren. Vielmehr hätte ich den Kunden lediglich freundlich darauf hingewiesen, dass ihm auf Wunsch (!) eine kostenlose T-Net-Box zur Verfügung steht.

Mittlerweile bin ich Alice-Kunde und nutze den kostenlosen Arcor PIA als Anrufbeantworter. Der ist wenigstens nur dann aktiv, wenn ich das will.

Gruß

niknuk
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[2.1.1] romank888 antwortet auf niknuk
15.11.2007 10:39

einmal geändert am 15.11.2007 10:43
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer romank888 schrieb:

so wichtige Menschen mit so wichtigen Anrufen haben auch Endgeräte, die statt einer Wählscheibe einen Anrufspeicher haben, wo die letzten X Anrufe mit Datum, Uhrzeit und ggf.
der übermittelter Rufnummer gespeichert werden.

Diese Endgeräte speichern gar nichts, wenn mit ihnen gerade telefoniert wird, der Anschluss also besetzt ist. Und die T-Net-Box ist so eingestellt, dass sie bei besetzt drangeht. Wenn der Anschlussinhaber das nicht weiß, geht ihm der Anruf durch die Lappen.


*43# aktiviert das Anklopfen, meine Reaktion wird darauf zurückzuführen sein, dass ich schon sein Jahren nichts anderes kenne. Es wird zwar auch nichts angezeigt, aber zumindest weiß man, dass da was war. Selbst ahnungslose werden also schneller stutzig.


Übrigens haben die Mobilfunkanbieter auch stets eine aktivierte Mailbox, warum sollte die T-Com das anders machen als etwa die eigene T-Tochter?

Das wäre übrigens gaanz anders, wenn die T-Com keine halben Sachen machne würde und gleich die Benachrichtigung am eigenen Anschluss mit aktivieren würde.
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[2.1.1.1] niknuk antwortet auf romank888
15.11.2007 11:18
Benutzer romank888 schrieb:

Übrigens haben die Mobilfunkanbieter auch stets eine aktivierte Mailbox,

Nein, haben sie nicht.

warum sollte die T-Com das anders machen als etwa die eigene T-Tochter?

Ich hatte sowohl einen T-Mobile-Vertrag als auch diverse Xtra-Karten. Bei keiner war die Mobilbox standardmäßig aktiviert. Und selbst wenn sie aktiv gewesen wäre, hätte der Anschlussinhaber das mitbekommen, denn die Mobilbox verschickt eine SMS, wenn sie einen Anruf entgegengenommen hat. Das tut die T-Net-Box zumindest standardmäßig nicht.

Was allerdings vor einiger Zeit von den meisten Mobilfunkanbietern neu eingeführt und ohne Rückfrage aktiviert wurde, ist der Dienst "Entgangene Anrufe per SMS". Der hat aber mit der Mobilbox nichts zu tun. Und auch hier hat die ungefragte Aktivierung keine gravierenden Folgen, denn es landen keine Anrufe im Nirvana, ohne dass der Angerufene davon erfährt. Im Gegenteil, er wird gerade durch diesen Dienst darüber informiert, dass er einen Anruf verpasst hat.

Gruß

niknuk
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[3] blubbla antwortet auf niknuk
15.11.2007 14:14
Geht's noch? Nur weil ein Produkt ein bestimmtes Feature enthält, muss es der Anbieter doch nicht gleich ungefragt aktivieren!

gehts noch? nur ein vertrag bestimmte bedingungen beinhaltet, muss der kunde sich dran halten?

wer verträge sich mal durchliest, und nicht blind unterschreibt, nur der erkennt was er wirlich abschließt. und lesen sollte man schon können, wenn man geschäftsfähig ist.

das die leute sich immer über ihre eigene dummheit aufregen.... tztz...
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[3.1] niknuk antwortet auf blubbla
15.11.2007 15:13
Benutzer blubbla schrieb:

Geht's noch? Nur weil ein Produkt ein bestimmtes Feature enthält, muss es der Anbieter doch nicht gleich ungefragt aktivieren!

gehts noch? nur ein vertrag bestimmte bedingungen beinhaltet, muss der kunde sich dran halten?

Wo genau steht im Vertrag, dass die T-Net-Box automatisch aktiviert wird? Du darfst gerne mal die Leistungsbeschreibung der T-Net-Box (http://www.t-home.de/dlp/agb/31707.pdf) daraufhin abklopfen. Vielleicht helfen dir ja auch ein paar Zitate aus dieser Leistungsbeschreibung weiter:

"1.1 Entgegennahme von Anrufen
Die für die Rufnummer eines T-Net Anschlusses oder die
festgelegten Rufnummern eines T-ISDN Anschlusses bestimmten
Anrufe werden von der zugehörigen T-NetBox im
eingeschalteten Zustand entgegengenommen."

Aha. Im eingeschalteten Zustand. Und wo steht, dass die Box standardmäßig eingeschaltet ist?

"1.5 Einrichtung, Bedienung und telefonische Abfrage von
Nachrichten
Der Kunde kann jederzeit eine T-NetBox für seinen T-Net
Anschluss oder T-ISDN Anschluss einrichten."

Genau. Der Kunde kann (!) einrichten (er muss nicht!). Da steht nichts davon, dass die Telekom die Box ungefragt einrichtet. Letzteres kann auch den Tatbestand der Unterdrückung von Nachrichten gemäß §206 Abs. 2 Satz 2 StGB bedeuten. Wenn ich noch einmal mitbekomme, dass jemand in meinem Bekanntenkreis Probleme mit der ungefragt aktivierten T-Net-Box hat (mir selber kann das glücklicherweise nicht passieren, denn ich bin kein Telekom-Kunde mehr), werde ich dazu raten, Strafanzeige gegen die DTAG zu erstatten.

Gruß

niknuk
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[3.1.1] blubbla antwortet auf niknuk
16.11.2007 01:12
gähn..... wenn du schon mit der leistungsbeschreibung ankommst, dann lies dir doch auch gleich die leistungsbeschreibung der verträge durch. z.b. vom call & surf comfort paket unter
http://www.t-home.de/dlp/agb/31988.pdf

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung SprachBox ergibt.

folglich wird sie eingerichtet, wenn der kunde dem nicht widerspricht. und wenn ich mich recht errinnere, stand auch auf meiner auftragsbestätigung, dass die sprachbox (früher t-net box) innerhalb weniger werktage automatisch eingerichtet wird. immer noch genug zeit um dem zu widersprechen. aber da sich ja die wenigsten menschen durchlesen, was sie unterschreiben....
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[3.1.1.1] niknuk antwortet auf blubbla
16.11.2007 08:31
Benutzer blubbla schrieb:

gähn..... wenn du schon mit der leistungsbeschreibung ankommst, dann lies dir doch auch gleich die leistungsbeschreibung der verträge durch. z.b. vom call & surf comfort paket unter http://www.t-home.de/dlp/agb/31988.pdf

1.1.8 SprachBox
Dem Kunden wird eine SprachBox unentgeltlich überlassen, deren Leistungsumfang sich aus der Leistungsbeschreibung SprachBox ergibt.

folglich wird sie eingerichtet,

"Eingerichtet"? Ja. Aus der Leistungsbeschreibung der T-Net-Box geht aber mit keinem Sterbenswörtchen hervor, dass die Box auch gleichzeitig aktiviert wird. Meine Mobilbox ist ebenso wie meine Arcor PIA Sprachbox auch "eingerichtet" (d. h. es wurden die entsprechenden technischen Einrichtungen bereitgestellt, ein Ansagetext aufgesprochen und andere Einstellungen vorgenommen). Aktiv wird die Mobilbox/Sprachbox aber erst dann, wenn ich Anrufe dorthin umleite. Und genau das hat mir der Anbieter eben nicht ungefragt abgenommen, sondern ich durfte selbst entscheiden, ob und wann ich die Mobilbox/Sprachbox nutze. Früher war das bei der T-Net-Box genauso. Warum jetzt nicht mehr? Geht der Telekom das Geld aus, so dass sie für *jeden* Anruf kassieren muss, auch für solche, die bei besetztem Anschluss eingehen oder bei denen niemand abnimmt? Genau das würde nämlich die Zwangsaktivierung der T-Net-Box am besten erklären.

und wenn ich mich recht errinnere, stand auch auf meiner auftragsbestätigung, dass die sprachbox (früher t-net box) innerhalb weniger werktage automatisch eingerichtet wird.

Nochmal: "Eingerichtet" ist nicht "aktiviert". Nirgendwo in den AGB und Leistungsbeschreibungen für die T-Net-Box steht, dass die Box sofort nach ihrer Einrichtung Anrufe entgegennimmt.

Gruß

niknuk