Benutzer hotte70 schrieb:
Damit hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim auf, das den 47-Jährigen wegen Ersteigerns eines gestohlenen Navigationsgeräts zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt hatte
Welcher Richter war denn da bei dem ersten Urteil am Werke?!
war ne Frau ;-) muhaha
http://www.ra-haensch.de/
php/wordpress/?p=431
Urteil:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070136.pdf