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Kein Thema


28.09.2007 11:58 - Gestartet von hotte70
einmal geändert am 28.09.2007 12:00
Damit hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim auf, das den 47-Jährigen wegen Ersteigerns eines gestohlenen Navigationsgeräts zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt hatte


Welcher Richter war denn da bei dem ersten Urteil am Werke?!

Wäre ja noch schöner, wenn man als Käufer drauf achten muss, ob bei ebay Hehlerware angeboten wird! Vor allen Dingen wie soll ein potenzieller Käufer dies auch riechen? - absurd.
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[1] geratze antwortet auf hotte70
28.09.2007 12:32
Benutzer hotte70 schrieb:
Damit hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim auf, das den 47-Jährigen wegen Ersteigerns eines gestohlenen Navigationsgeräts zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt hatte


Welcher Richter war denn da bei dem ersten Urteil am Werke?!

war ne Frau ;-) muhaha

http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=431

Urteil:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070136.pdf
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[2] dancer antwortet auf hotte70
28.09.2007 12:32
Hi!

zB wenn die Ware außergewöhnlich preiswert ist. Aber letztendlich hat Du Recht; das kann niemand verlangen, dass ich mir noch über die Herkunft der Ware Gedanken mache.

Guido
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[2.1] PeterOZ antwortet auf dancer
28.09.2007 12:40
Benutzer dancer schrieb:
das kann niemand verlangen, dass ich mir noch über die Herkunft der Ware Gedanken mache.

Stutzig werde ich, wenn ein Handy, vor allem ein aktuelles, ohne Original-Netzteil angeboten wird.
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[2.2] lr antwortet auf dancer
28.09.2007 17:04
Benutzer dancer schrieb:

zB wenn die Ware außergewöhnlich preiswert ist. Aber letztendlich hat Du Recht; das kann niemand verlangen, dass ich mir noch über die Herkunft der Ware Gedanken mache.

Zumal ja gerade bei 1-Euro-Auktionen der letztendliche Kaufpreis vom &quoZweithöchstbieter&quo abhängig ist, auf den man keinen Einfluß hat.