Hallo Stephan,
der Widerspruch kann binnen 8 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Das bedeutet m.E. die Betroffenen dürften noch in der Karenzzeit sein. Dieser offiziell als Beanstandung nach § 45 TKG bezeichnete Widerspruch muß in diesem Fall per Fax an T-Home, 01075 und nexnet gehen. Mir ist es schleierhaft warum die Redaktion nicht auf diesen Sachverhalt hinbweist.
Danke für diese Info. Da ich meinen Widerspruch längst an die 01075 gefaxt habe, werde ich die Sache heute mit Faxen an die T-Com und NEXNET komplettieren.
Übrigens frage ich mich, ob man die 01075 Telecom GmbH nicht genauso wie die contact.consulting aus dem Tarifrechner und Discountsurfer streichen sollte. Schließlich zeichnet diese Gesellschaft laut T-Com Rechnung für Anfragen und Beanstandungen gegen die Forderungen der contact.consulting verantwortlich und sitzt daher mit denen im selben Boot.
Es erscheint mir lächerlich, wenn die 01075 laut Teltarif Meldung: "...nach eigener Aussage von Problemen bei den Rückerstattungsbeträgen nichts wissen..." will. Schließlich haben hat dieses Unternehmen mein Fax bekommen und mir auf meine E-Mails geantwortet, ich solle der Forderung von contact.consulting nachkommen, um anschließend eine Gutschrift vom Inkassobüro zu erhalten.
Dieses Verhalten ähnelt dem eines Fußballers, der seinem Gegenspieler in die Beine tritt und gleichzeitig die Arme in die Luft streckt, um dem Schiedsrichter seine Unschuld zu signalisieren.
Gruß,
Pao
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(alias dormilon)