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ob die entscheidung richtig ist???


26.04.2007 22:11 - Gestartet von blondini
ich bezweifele mal, dass die entscheidung richtig ist. bisher ist meines wissens noch kein gsm handy gehackt worden. verloren oder geklaut oder sonst mißbräuchlich benutzt ist etwas anderes. eher liegt es wohl so, dass irgendein sexhotline junky irgendeine schrottnummer angerufen hat (natürlich nachts, wenn die anderen es original machen!)

blondini
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[1] Oetker antwortet auf blondini
26.04.2007 23:24
Benutzer blondini schrieb:
ich bezweifele mal, dass die entscheidung richtig ist. bisher ist meines wissens noch kein gsm handy gehackt worden. verloren oder geklaut oder sonst mißbräuchlich benutzt ist etwas anderes. eher liegt es wohl so, dass irgendein sexhotline junky irgendeine schrottnummer angerufen hat (natürlich nachts, wenn die anderen es original machen!)

blondini

Meine Nachbarin im Nebenhaus hat kürzlich erst ihr Handy mit meinem Rechner via Bluetooth gepaart. Ich denke sie wollte eigentlich einen Anruf auf ihr BT-Headset verbinden.

Nun könnte ich nicht nur ihre SMS lesen und ihre Fotos betrachten, sondern natürlich auch wählen und mit meinem Rechner auf ihre Kosten telefonieren...

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[1.1] blondini antwortet auf Oetker
27.04.2007 07:20
Benutzer Oetker schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
ich bezweifele mal, dass die entscheidung richtig ist. bisher ist meines wissens noch kein gsm handy gehackt worden.
verloren oder geklaut oder sonst mißbräuchlich benutzt ist etwas anderes. eher liegt es wohl so, dass irgendein sexhotline junky irgendeine schrottnummer angerufen hat (natürlich nachts, wenn
die anderen es original machen!)

blondini

Meine Nachbarin im Nebenhaus hat kürzlich erst ihr Handy mit meinem Rechner via Bluetooth gepaart. Ich denke sie wollte eigentlich einen Anruf auf ihr BT-Headset verbinden.

Nun könnte ich nicht nur ihre SMS lesen und ihre Fotos betrachten, sondern natürlich auch wählen und mit meinem Rechner auf ihre Kosten telefonieren...




für sowas haftet nicht der netzbetreiber. das einzige, woröber man nachdenken könnte ist, dass der netzbetreiber nicht irgendwann bei 2000 oder 3000 € die reißleine gezogen hat und den anschluss wegen auffälliger nutzung gesperrt hat.


blondini
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[1.1.1] jimmythebob antwortet auf blondini
28.04.2007 01:51
Benutzer blondini schrieb:

für sowas haftet nicht der netzbetreiber.


blondini

Laut Gerichtsurteil tut er es eben doch!

Zitat: "Das Risiko der unbemerkten Erstellung von Verbindungen trage nicht der Anschlusskunde."

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[1.1.1.1] blondini antwortet auf jimmythebob
28.04.2007 07:22
Benutzer jimmythebob schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

für sowas haftet nicht der netzbetreiber.


blondini

Laut Gerichtsurteil tut er es eben doch!


Das Urteil (Aktenzeichen 3 O 678/06) ist noch nicht rechtskräftig.

Noch Fragen???


Zitat: "Das Risiko der unbemerkten Erstellung von Verbindungen trage nicht der Anschlusskunde."

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[1.1.1.1.1] jimmythebob antwortet auf blondini
28.04.2007 13:46
Benutzer blondini schrieb:


Das Urteil (Aktenzeichen 3 O 678/06) ist noch nicht rechtskräftig.

Noch Fragen???

Ähm, ja. Gute Argumentation.
Wie du § 16 III TKV entnehmen kannst, geht das Urteil völlig in Ordung. Die Frage, wer die Beweislast für angeblich geführte Verbindungen trägt, ist doch überhaupt nicht streitig.
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[2] buccaneer antwortet auf blondini
27.04.2007 09:04
Benutzer blondini schrieb:
ich bezweifele mal, dass die entscheidung richtig ist. bisher ist meines wissens noch kein gsm handy gehackt worden. verloren oder geklaut oder sonst mißbräuchlich benutzt ist etwas anderes. eher liegt es wohl so, dass irgendein sexhotline junky irgendeine schrottnummer angerufen hat (natürlich nachts, wenn die anderen es original machen!)

blondini
na zum glück bist du kein richter der entscheiden muss..

mir soviel sachkenntniss eigentlich schade!!
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[2.1] blondini antwortet auf buccaneer
27.04.2007 09:18
Benutzer buccaneer schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
ich bezweifele mal, dass die entscheidung richtig ist. bisher ist meines wissens noch kein gsm handy gehackt worden.
verloren oder geklaut oder sonst mißbräuchlich benutzt ist etwas anderes. eher liegt es wohl so, dass irgendein sexhotline junky irgendeine schrottnummer angerufen hat (natürlich nachts, wenn
die anderen es original machen!)

blondini
na zum glück bist du kein richter der entscheiden muss..

woher hast du diese kenntnis?

blondini


mir soviel sachkenntniss eigentlich schade!!