Benutzer Kai Petzke schrieb:
Ansonsten ist die Situation schon eine andere: Die Versicherung soll ja für Schäden aufkommen, die ohne eigenes zutun entstanden sind: Der Elektriker hat bei einer neuen Verkabelung Murks gebaut und ein Kurzschluss entwickelt sich zum Großbrand, bei dem die ganze Bude abfackelt.
Ich würde zum Vergleich lieber eine Kasko-Versicherung (bspw. Kfz) heranziehen, bei der Versicherte selbst die jeweiligen Kosten verursacht.
Zum Konsumverhalten: Der typische Nutzer konsumiert meiner Meinung nach (im Regelfall) einfach ein "digitales Gut", weil es für ihn attraktiv ist: Bspw. jeden Morgen in Bus und Bahn Streaming Video (Soap u.ä.) und hört anschließend während der gesamten Arbeitszeit Webradio, indem er sein PDA/Symbian-Endgerät in eine Dockingstation mit Lautsprecher stellt. Hierfür braucht er dann keinen PC. Er hat keine Ahnung wieviel Datenverkehr das verursacht - er versichert sich vielmehr gegen absurd hohe Rechnungen (die ansonsten auf höchst intransparente Weise anfallen würden) indem er beim Netzbetreiber vorher - ohne besondere Nebenabreden - um eine Deckelung der Übertragungskosten auf 25 € bittet, die dafür im Gegenzug jeden Monat anfallen.
Der Nutzer vergleicht Streaming von Inhalten mit seinem Kabelanschluss zu Hause. Dort haben sich weder sein Kabel- noch sein Stromanbieter jemals darüber beklagt, dass er stundenlang seine Radio- und Fernsehgeräte eingeschaltet hat. Nun bekommt er von seinem Mobilfunkbetreiber womöglich eine Kündigung, weil er das Netz mit vielleicht 25 GB an Traffic in einem Monat belastet hat.
Wer massenhaft Filme per Tauschbörse lädt, der weiß, dass das eine Menge Traffic verursacht.
Allerdings. Bei Filesharing könnte man ggf. vom Ausnutzen sprechen, vergleichbar mit billigendem Inkaufnehmen von Schäden ("Och, das lasse ich auf Kosten meiner Versicherung ausbessern").
Die Folge dieser Berechnung ist eine "Neiddebatte" gegen Poweruser.
Dabei sollte man nicht vergessen, dass hohes Datenvolumen nicht zwangsläufig auf Filesharing zurückzuführen ist, genau wie hohe Schäden bei Versicherungen nicht grundsätzlich auf Fahrlässigkeit (u.ä.)
Viele Grüße
Lars