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Merkwürdiger Verkäufer


04.04.2007 18:17 - Gestartet von GSM-Zapper
einmal geändert am 04.04.2007 18:17
Anstelle zwei Instanzen zu verlieren, sie zu bezahlen und letztendlich noch
Schadensersatz zu zahlen, hätte ich mich auf § 119 BGB berufen.

Gruß Z.
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[1] der_inquisitor antwortet auf GSM-Zapper
04.04.2007 19:09
Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Anstelle zwei Instanzen zu verlieren, sie zu bezahlen und letztendlich noch Schadensersatz zu zahlen, hätte ich mich auf § 119 BGB berufen.

Gruß Z.

Dazu hätte der Verkäufer gem. § 121 BGB unverzüglich anfechten müssen. Zudem müßte er für für eine Anfechtung nach § 119 BGB auch tatsächlich im Irrtum gewesen sein. Wahrscheinlich hatte der Verkäufer aber wohl Kenntnis von dem Umstand, daß es sich nicht um echtes Silber handelt oder hat dies zumindest billigend in Kauf genommen, auch dann liegt kein Irrtum vor.
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[1.1] Philotech antwortet auf der_inquisitor
05.04.2007 02:21
Benutzer der_inquisitor schrieb:
Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Anstelle zwei Instanzen zu verlieren, sie zu bezahlen und letztendlich noch Schadensersatz zu zahlen, hätte ich mich auf § 119 BGB berufen.

Gruß Z.

Dazu hätte der Verkäufer gem. § 121 BGB unverzüglich anfechten müssen. Zudem müßte er für für eine Anfechtung nach § 119 BGB auch tatsächlich im Irrtum gewesen sein. Wahrscheinlich hatte der Verkäufer aber wohl Kenntnis von dem Umstand, daß es sich nicht um echtes Silber handelt oder hat dies zumindest billigend in Kauf genommen, auch dann liegt kein Irrtum vor.

Irrtum :)

1. Verkäufer hat offenbar zugesichert, dass das das Besteck aus Silber ist (in solche Zusicherungen fällt man seit BGB-Reform 2001 viel schneller als früher); nur deshalb gibt es überhaupt "positiven" Schadensersatz, dh der Käufer ist so zu stellen, als hätte die verkaufte Sache tatsächlich die beworbenen Eigenschaften (sonst nur "negativen" SE = so zu stellen, als hätte er von dem Angebot nie gewusst, dh Portoersatz etc)

2. Anfechtung durch VERkäufer, der sich auf Eigenschaften der Kaufsache bezieht, ist ausgeschlossen, sonst würde ja das ganze GEwährleistungsrecht ausgehebelt. Ist also völlig egal, ob er sich hier geirrt hat oder nicht. Nur Anfechtung wg Irrtum über den Käufer und sonstige Dinge des Kaufvertrags geht.

Philotech
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[2] arnysch antwortet auf GSM-Zapper
04.04.2007 19:10

3x geändert, zuletzt am 04.04.2007 19:14
Schätze, der Verkäufer hätte dann das Geschäft aber rückabwickeln und dem Käufer auch die Portokosten erstatten müssen.

Wenn ich den Artikeltext richtig interpretiere, dann hatte sowas der Käufer wohl gefordert - aber der Verkäufer hatte es abgelehnt.

Insofern finde ich das Urteil sehr gut.
- Der Verkäufer hatte den Artikel falsch beschreiben (evtl. irrtümlich, vielleicht aber auch böswillig).
- Dann hatte er sich frech dem entgegenkommenden Lösungsvorschlag des Käufers verwehrt.

Das Urteil geschieht dem Verkäufer ganz recht!

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[2.1] KunterBunter antwortet auf arnysch
04.04.2007 20:14
Benutzer arnysch schrieb:
Schätze, der Verkäufer hätte dann das Geschäft aber rückabwickeln und dem Käufer auch die Portokosten erstatten müssen.

Wenn ich den Artikeltext richtig interpretiere, dann hatte sowas der Käufer wohl gefordert - aber der Verkäufer hatte es abgelehnt.
Ich interpretiere es aber so wie es im Text steht: "Die Rückgabe des Geschirrs und die Erstattung des Kaufpreises hatte der _Käufer_ abgelehnt."
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[2.1.1] arnysch antwortet auf KunterBunter
04.04.2007 23:33
Äh, öhm, Du hast recht. Sorry.
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[2.2] Ready4GSM antwortet auf arnysch
05.04.2007 08:25
Moin,
ich denke der Verkäufer hat dies Service im Glauben es sei Silber, als "silbernes Teeservice" angeboten.
Hat er vielleicht von Oma oder Dachbodenfund - wie auch immer.

Die meisten Menschen sprechen bei silberner Metallfarbe von Silber, zudem wird das Service gestempelt sein....
und wer weiss was 90 / 150 / 835 / 925 etc. bedeutet?1?

Das das Gericht nun dem Verkäufer nicht gestattet das Service zurück zu nehmen bei Erstattung der Kosten - sondern
Schadenersatz!! (wo entstand Schaden - Rückabwicklung war ja angeboten worden) zuspricht ....

Wird zu einem neuen Sport führen :
SCHADENERSCHATZING ;-))
(Abmahnen für Anfänger)

Ich finde das Urteil UNFAIR

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[2.2.1] GSM-Zapper antwortet auf Ready4GSM
05.04.2007 11:03
Benutzer Ready4GSM schrieb:

Ich finde das Urteil UNFAIR

Meine Vermutung: Der VK ist ein absoluter juristischer Laie und hatte, wenn überhaupt, einen grottenschlechten Anwalt an seiner Seite.

Gruß Z.
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[2.2.2] chasperhead antwortet auf Ready4GSM
05.04.2007 11:24
Benutzer Ready4GSM schrieb:
Moin, ich denke der Verkäufer hat dies Service im Glauben es sei Silber, als "silbernes Teeservice" angeboten.
Hat er vielleicht von Oma oder Dachbodenfund - wie auch immer.

Die meisten Menschen sprechen bei silberner Metallfarbe von Silber, zudem wird das Service gestempelt sein.... und wer weiss was 90 / 150 / 835 / 925 etc. bedeutet?1?

da fällt mir nur eins ein: unwissenheit schützt vor strafe nicht!


Das das Gericht nun dem Verkäufer nicht gestattet das Service zurück zu nehmen bei Erstattung der Kosten - sondern Schadenersatz!! (wo entstand Schaden - Rückabwicklung war ja angeboten worden) zuspricht ....

Wird zu einem neuen Sport führen :
SCHADENERSCHATZING ;-))
(Abmahnen für Anfänger)

Ich finde das Urteil UNFAIR