Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer decaflon schrieb:
Ein Privatmann, der ein Lokal hat ist kein Privatmann mehr.
Damit wir nicht als erstes mit Wortglaubereien anfangen, ersetze das Wort Privatmann von mir aus durch privater Unternehmer.
Mir geht es nicht um Wortglauberei, sondern darum, dass Du mit 'Privatmann' suggerierst, dass es sich um einen privaten Bereich handelt, den keiner zu interessieren hat, so wie die Privatwohnung.
Wenn jemand ein Lokal betreibt verlässt er den privaten Bereich und wird öffentlich. Zudem macht er dass, um Geld zu verdienen. Für beides gelten andere Regeln als im 'Privatbereich'.
Ich denke nicht, dass er das frei entscheiden können sollte.
Ein solches Verhalten sollte gesellschaftlich geächtet sein. Ob
diese Ächtung in einem Gesetz niedergeschrieben ist, ist dabei nicht so entscheidend.
Ich hingegen denke das schon, denn es geht hier um eines der zentralen Rechte in einer freien Gesellschaft, nämlich die Privatautonomie in der Ausformung der Vertragsfreiheit, die der Staat hier zu beschneiden versucht.
Der Staat muss unterschiedliche Grundrechte gegeneinander abwiegen. Die Freiheit hört da auf, wo die eines anderen beschnitten wird.
In Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes steht:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
In Artikel 3 Abs. 3 steht:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Wobei mir natürlich durchaus bewußt ist, daß die Begriffe Freiheit im Allgemeinen und freies Unternehmertum im Besonderen in einer zusehends sozialistisch werdenden Gesellschaft wie der unseren permanent unter Generalverdacht stehen. Unter Freiheit wird hierzulande leider immer mehr nur noch das Recht auf zwei Fernreisen pro Jahr verstanden.
Das ist mir lieber, als wenn man darunter das Recht versteht, im Dienste des Profits jegliche Moral über Bord zu werfen.
Auch wenn Dich das nun schockieren dürfte, gehört zur Freiheit auch das Recht dazu, ein rassistischer Holzkopf zu sein, wenn man das sein möchte.
Das Denken allein verbietet das AGG nicht. Bei Handeln liegst Du ziemlich falsch. Genausowenig wie das gehört zur Freiheit das Recht ein Dieb, Betrüger oder Vergewaltiger zu sein.
Der Staat hat sich nicht einzumischen wenn es darum geht, was jemand denkt, mit wem er Kontakt haben möchte und mit wem er seine Geschäfte machen will. Tatsächlich ist die Welt so, daß permanent Menschen in irgendeiner Form diskriminiert werden, sei es bewußt oder unbewußt. Neben dem im AGG aufgeführten Kriterien können dies mangelnde äußere Attraktivität, Übergewicht, die falsche Körpergröße, der falsche Dialekt, geringe Intelligenz, fehlender Charme oder schlichtweg Mundgeruch sein. Auch das sind Dinge gegen sich häufig nichts oder nicht viel machen läßt. Soll das nun auch alles vom Gesetzgeber reguliert werden? Man könnte ja durchaus fragen, warum es in Ordnung ist, Dummköpfe, Dicke und Häßliche zu diskriminieren, nicht aber Moselms, Alte oder Oberbayern. Natürlich ist diese Argumentation in gewißem Maße sophistisch. Ich möchte damit lediglich darauf hinweisen, daß jeder Mensch durch die Summe seiner Eigenschaften in einer spezifischen Umwelt gewiße Vor- und Nachteile hat. Diese alle gegeneinander abzuwägen und hier gesetzgeberisch einen Ausgleich zu schaffen, ist aber eine schlichtweg absurde Idee.
Stimmt. Die Idee ist aber von Dir, das wird im AGG gar nicht versucht. Es wird sich auf die verfassungsmaessig beschriebenen Merkmale beschränkt. Da steht nun mal nichts von Körpergewicht.
Neben dieser prinzipiellen Überlegung, daß ein solches Gesetz eine inakzeptable Einschränkung von Freiheitsrechten darstellt, gibt es aber noch zwei weitere Punkte. Zum einen glaube ich, daß es schlichtweg unnötig ist.
Das kann sein und ist eine legitime Meinung. Ich bin allerdings anderer Meinung, denn dafür gibt es zuviele Negativbeispiele in Realität, sowie der nahen und ferneren Vergangenheit.
Der Markt ist ein ganz schlechter Regulator für moralische Fragen. Je 'freier' er ist, desto mehr belohnt er denjenigen, der am rücksichtslosesten und am lautesten ist.
Wenn man als Unternehmer einer Frau weniger zahlen muss, einfach weil sie eine Frau ist, dann wird man das auch tun, sonst tut es der nächste. Es mag zwar sein, dass hier theoretisch dadurch eine höhere Nachfrage entsteht, die den Preis mittelfristig nach oben treibt und das reguliert. Das haette aber schon längst funktionieren muessen. Wenn das nochmal 20 Jahre dauert, dann hat davon eine jetzt arbeitende Frau nichts.
Noch was dazu: Eine Frau verdient unter anderem deswegen weniger, weil dass 'Risiko' für den Unternehmer besteht, dass sie schangerschaftsbedingt ausfällt. Ich kenne das PRoblem, ich bin selber Unternehmer. Das ist für die betroffene jedoch mehr als ärgerlich, besonders, wenn sie gar keine Kinder haben will.
Wer soll da sonst gegensteuern, wenn nicht der Staat?
Der letzte Punkt ist schließlich, daß das AGG ein bürokratisches Monster ohne einen Funken von Rechtssicherheit ist. Aufgrund der de facto stattfindenden Umkehr der Beweislast muß auch das sorgfältig arbeitende Unternehmen stets damit rechnen, wegen Diskriminierung verklagt zu werden. Dies erzeugt enorme zusätzliche Kosten bei der Dokumentation des Bewerbungsvorganges, enorme Kosten für die Absicherung von Prozeßrisiken (ein entsprechender Versicherungsmarkt befindet sich gerade in der Entstehung) und stellt eine Quelle von Ineffizienzen infolge von Fehlbesetzungen dar, die möglicherweise in vorauseilendem Gehorsam getroffen werden. Den überzeugten Rassisten oder Frauenhasser dürfte es aber kaum aufhalten, denn der formuliert eine Auschreibung einfach so unpräzise, daß sich in jeder Bewerbung ein Punkt finden läßt der eine Ablehnung rechtfertigt.
Ich habe keine Angst, dass der Rassist und Frauenhasser intelligenter ist als der sorgfältige Unternehmer. Auch letzterem wird es gelingen, ungeeignete Arbeitnehmer abzulehnen. Dazu braucht er nicht das Recht, schwule Kunden abzulehnen.
Und natürlich wird das Ganze entgültig aberwitzig, wenn man bedenkt, daß z.B. gerade Kirchen in aller Seelenruhe weiterhin diskriminieren dürfen.
Sind die denn vom Gesetz ausgenommen? Oder meinst Du die Tatsache, dass Frauen oder Moslems nicht Priester werden dürfen? Letzteres wäre ziemlich albern.