Benutzer sp. schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Ich hab mir mal die Seiten angesehen. Eine 'Firma Daniel
Pfeilsticker' ist aber nirgends bekannt.
Wo ist 'nirgends'?
Ich habe gesucht - und die Firma nirgends gefunden. Weshalb machst Du es nicht genauso und sagst, welche Gesellschaftsform die Firma hat, und wo diese Information zu finden ist ? Danach war gefragt worden.
Tatsächlich ist es ein verbindlicher Antrag!
'Wollen sie zurück treten, reicht es, die Karte mit Unterlagen Unterlagen ausreichend frankiert an uns zurück zu schicken.'
Zurücktreten ? Wovon? Es soll doch kein
Vertrag(sangebot)
sein, also kann doch kein Vertrag zustandegekommen sein ?
Ich glaube, Du hängst Dich zu sehr an den Formulierungen auf. Womit Du recht haben könntest, ist, daß er _vielleicht_ nicht auf ausreichend frankierter Rücksendung bestehen kann; auf Rücksendung aber auf jeden Fall. Ich würde mal denken, daß es noch kein verbindlicher Mobilfunkvertrags-Antrag ist, aber ein ein verbindlicher Vorvertragsantrag, der die Verpflichtung enthält, beim Nichtzustandekommen des endgültigen Mobilfunkvertrages die SIM/Unterlagen ausreichend frankiert zurückzuschicken.
Es ist sehr fraglich, ob jemand einen einen verbindlichen Vorvertrag abschließen möchte - die ausdrückliche Bezeichnung als 'unverbindlicher Antrag' spricht eher für die gegenteilige Absicht des Antragstellers.
Umgekehrt: Das 14-tägige Rücktrittsrecht besteht - ab dem dem Tag,
Tag, an dem der Mobilfunk-Anbieter mein verbindliches Angebot annimmt. Er kann dann ja 14 Tage warten, bis er meine Karte
freischaltet. Während dieser Zeit kann ich zurücktreten.
Aber nur, wenn der Unternehmer nicht auf Veranlassung des Kunden zuvor mit der Leistungserbringung beginnt. Wenn Du also also wählst, daß Deine Karte sofort freigeschaltet werden soll, hast Du eben nach dem Gesetz KEIN Rücktrittsrecht.
Du vermischst die Fälle, in denen das Rücktrittsrecht vorzeitig verfällt. Mit Vertragsabschluß entsteht das Recht zunächst, es erlischt aber, falls vor dem Ende der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen wird oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat. Die zweite Variante würde wohl vorliegen, wenn man eine Mobilfunkkarte erhält, deren Aktivierung (=Beginn der Dienstleistung) man selbst veranlassen kann. Die Formulierung 'ich stimme der sofortigen Ausführung zu' bedeutet einen Verzicht auf das Rücktrittsrecht, das geht nicht.
Ob das auch nicht besteht, wenn die Karte zu einem festen Termin freigeschaltet werdem soll, der nach Ablauf der zwei Wochen liegt, wage ich allerdings zu bezweifeln. Insofern müßte es IMHO heißen: 'Festes Datum (kein 14tägiges Rücktrittsrecht, sofern das Datum innerhalb der ersten 14 Tage nach Eingang des des Vertragsantrags bei Hutchison/EPS/Netztel liegt'.
Wann wäre in diesem Beispiel der Vertragsbeginn (Anfang) und der Beginn Leistungserbringung mit Zustimmung(Ende der Rücktrittsfrist)? Zwischen den beiden Terminen besteht das Rücktrittsrecht auf jeden Fall. Warum nicht so: der Vertrag kommt zustande am ..., die Bereitstellung/Aktivierung erfolgt frühestens 14 Tage später, am ...
Ich gebe zu, die Formulierungen sind verbesserungsfähig. Es wäre sinnvoll, alles genau zu erklären, damit es auch wirklich wirklich verständlich wird, daß es ggf. zweimal die Möglichkeit gibt, nein zu sagen. Ich rechne es ihm aber hoch an, daß er - von der gewünschten ausreichend frankierten Rücksendung der Karte bei Nichtgefallen abgesehen - die wohl kundInnenfreundlichste Möglichkeit mit doppelter (unjuristisch:) 'Rücktrittsmöglichkeit' gewählt hat, aber auch auch wahlweise ermöglicht, sofortige Freischaltung zu bekommen bekommen und auf die Rechtsfolgen hinweist.
Das Bemühen sehe ich auch, und vermute sogar, daß er sich diese Formulierungen nicht vollständig selber ausgedacht hat. Die Online-Händler müssen (endlich) bis in die kleinste Einzelheit über sich und ihre Angebote informieren. Da wirft es ein bezeichnendes Licht auf die Branche, wenn auch unvollständige Angaben schon für lobenswert gehalten werden können.
- ich habe vom Händler eine Handy-Rechnung über den Kaufpreis des Handys erhalten.
Dann hattest Du also bisher nix mit der kom-AG (handyberater.de) zu tun.
Wieso sollte ich mit solch dubiosen Firmen Verträge machen ? Gier frißt Hirn.
Über die Seriosität kann man nichts sagen; er schreibt allerdings 'Sie' und 'Ihnen' dauernd klein.
Die kom-AG schreibt korrekt. Ist sie seriös?
Sorry, aber das ist - wenn überhaupt - ein massives Argument FÜR das Angebot.
Du hast nicht ganz unrecht - sieh es mehr als mein Bedauern darüber, daß Seriosität sich heute nicht mehr in der Form äußert.
f.