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Habe heute auch Antwort bekommen


31.01.2007 16:41 - Gestartet von rayman
wortlaut des schreibens:
Leider können wir Ihrem Wunsch nach Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages von o2 nicht entsprechen, da Ihr Schreiben nicht fristgerecht bei uns eingetroffen ist. Sie können Ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen.
Die Mindesvertragslaufzeit hat sich gemäß unseren gültigen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nun automatisch bis zum 17.12.2007 verlängert.

Bei weiteren Fragen zur Künigung rufen Sie bitte unsere kostenlose Kündigungshotline an:
0800. 842 48 42 (Mo-Fr 09:00 - 20:00 Uhr, Sa 09:00 - 18:00 Uhr)

Freundliche Grüße
Ihr Team von o2 Germany

Werde o2 jetzt die eunzugsermächtigung von meinem konto entziehen.

ray
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[1] tcsmoers antwortet auf rayman
31.01.2007 16:48
Benutzer rayman schrieb:
wortlaut des schreibens: Leider können wir Ihrem Wunsch nach Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages von o2 nicht entsprechen, da Ihr Schreiben nicht fristgerecht bei uns eingetroffen ist. Sie können Ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen.
Die Mindesvertragslaufzeit hat sich gemäß unseren gültigen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nun automatisch bis zum 17.12.2007 verlängert.

Bei weiteren Fragen zur Künigung rufen Sie bitte unsere
kostenlose Kündigungshotline an:
0800. 842 48 42 (Mo-Fr 09:00 - 20:00 Uhr, Sa 09:00 - 18:00
Uhr)

Freundliche Grüße
Ihr Team von o2 Germany

Werde o2 jetzt die eunzugsermächtigung von meinem konto entziehen.

ray

Leider muss ich auf eine Kündigung bestehen, da Sie mir lt. Ihren AGB nicht mitgeteilt haben, dass Sie die Preise gravierend erhöhen wollten. Hätten Sie mir das ordnungsgemäß mitgeteilt, hätte ich die Kündigung im Kündigungsfenster eingereicht.

-wie Du mir - so ich Dir -

peso
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[1.1] rayman antwortet auf tcsmoers
31.01.2007 16:56
jepp, so wollte ich das in etwa auch schreiben. entziehe o2 aber nun auch gleich die einzugsermächtigung!
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf rayman
31.01.2007 17:02
Benutzer rayman schrieb:
jepp, so wollte ich das in etwa auch schreiben. entziehe o2 aber nun auch gleich die einzugsermächtigung!

Das habe ich mir gedacht ;-))

Bei O 2 mit den eigenen Gesetzen musst Du aber aufpassen. Du solltest denen bei Entzug der Einzugsermächtigung mitteilen, dass Du Abbuchungen (die die sowieso machen) mit einer Betrugsanzeige (www.Polizei-Portal.de oder so ähnlich) beantwortest.

Ebenfalls solltest Du Dir nach Zustellung des Mahnbescheides eine Schufaauskunft beschaffen. Die tragen Dich da nämlich gerne und unzulässigerweise ein.

peso

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[1.1.1.1] klaussc antwortet auf tcsmoers
31.01.2007 17:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rayman schrieb:
jepp, so wollte ich das in etwa auch schreiben. entziehe o2 aber nun auch gleich die einzugsermächtigung!

Das habe ich mir gedacht ;-))

Bei O 2 mit den eigenen Gesetzen musst Du aber aufpassen. Du solltest denen bei Entzug der Einzugsermächtigung mitteilen, dass Du Abbuchungen (die die sowieso machen) mit einer Betrugsanzeige (www.Polizei-Portal.de oder so ähnlich) beantwortest.

Nur mal Interessenhalber: Wenn ich meiner Bank mitteile, dass Die Einzugsermächtigung der Fa. O2 von mir entzogen wurde, wird doch die Bank kein Geld mehr herausrücken, oder?

Gruß
Klaus

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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
31.01.2007 17:51
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rayman schrieb:
jepp, so wollte ich das in etwa auch schreiben. entziehe o2 aber nun auch gleich die einzugsermächtigung!

Das habe ich mir gedacht ;-))

Bei O 2 mit den eigenen Gesetzen musst Du aber aufpassen.
Du solltest denen bei Entzug der Einzugsermächtigung mitteilen, dass Du Abbuchungen (die die sowieso machen) mit einer Betrugsanzeige (www.Polizei-Portal.de oder so ähnlich) beantwortest.

Nur mal Interessenhalber: Wenn ich meiner Bank mitteile, dass Die Einzugsermächtigung der Fa. O2 von mir entzogen wurde, wird doch die Bank kein Geld mehr herausrücken, oder?

Gruß
Klaus

doch - wird sie

peso

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[1.1.1.1.1.1] xxsonnexx antwortet auf tcsmoers
31.01.2007 22:47

einmal geändert am 31.01.2007 22:51
Man kann das Geld per Rückholauftrag zurückfordern - die Kosten dafür trägt o2 meines Wissens...
Unter meiner Rechnung vom 18.01. stehn immer noch die alten Konditionen "...Freizeit 25cent/min..." - wie bitte soll man da fristgerecht kündigen o2?! - habe jezt alles ausgedruckt - sobald ich auch die Antwort bekomm geht alles an den Anwalt.

O2 muss eine fristlose Kündigung nicht bestätigen in dem Sinn wie bei "normalen" Kündigungen - es reicht juristisch wenn sie das zur Kenntnis genommen haben...

Aso - wenn ein Brief vom Inkassobüro bei euch eintrifft - zeigt die an wg Belästigung - dann geben die meist schnell ruhe!
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[1.1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf xxsonnexx
01.02.2007 15:24
Benutzer xxsonnexx schrieb:

O2 muss eine fristlose Kündigung nicht bestätigen in dem Sinn wie bei "normalen" Kündigungen - es reicht juristisch wenn sie das zur Kenntnis genommen haben...

Auch eine "normale" Kündigung muss der Vertragspartner nicht bestätigen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] bladilo antwortet auf Mobilfunk-Experte
01.02.2007 18:35
Hallo zusammen!

Bei mir wären mehrere Verträge betroffen. Deshalb würde mich nun interessieren: Kann ich bei Sonderkündigung auch Rufnummernportierung machen?

Hat jemand Erfahrung, wenn die Sonderkündigung klappt, ob man dann vielleicht das eine oder andere attraktive Angebot bekommt, doch dabei zu bleiben?

Danke und Grüße,

bladilo
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[1.1.1.1.1.1.2] KnuddelTim antwortet auf xxsonnexx
02.02.2007 01:07
O2 muss eine fristlose Kündigung nicht bestätigen in dem Sinn wie bei "normalen" Kündigungen - es reicht juristisch wenn sie das zur Kenntnis genommen haben...

Eine Kündigung, egal welcher Art, muss NIE bestätigt werden und auch nicht "zur Kenntnis genommen" werden. Es reicht der (rechtzeitige) Zugang.
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[1.1.1.1.1.1.2.1] LOWI antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 03:14
Benutzer KnuddelTim schrieb:
O2 muss eine fristlose Kündigung nicht bestätigen in dem Sinn wie bei "normalen" Kündigungen - es reicht juristisch wenn sie das zur Kenntnis genommen haben...

Eine Kündigung, egal welcher Art, muss NIE bestätigt werden und auch nicht "zur Kenntnis genommen" werden. Es reicht der (rechtzeitige) Zugang.
Heißt das, wenn ich bei einer noch vorhandenen MVLZ von nem halben Jahr, heute kündige, braucht die Bestätigung erst ne Woche vor Ende kommen...???
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] borito antwortet auf LOWI
02.02.2007 07:47
Hi Leute,

habe heute von O2 folgende Antowrt bekommen:
"Ihrem Wunsch nach außerordentlicher Kündigung Ihres Mobilf.vertrages können wir nicht nachkommen, da der von Ihnen angeführte Grund nicht geeignet ist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen...."
Ich hatte in der Kündigung die Preiserhöhung als Grund angegeben.

Habe mir jetzt den Musterbrief ausgedruckt und werde ihn nochmal zuschicken.
Mal sehen was dann für eine Antwort kommt....

Gruß borito
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[1.1.1.1.1.1.2.1.2] KnuddelTim antwortet auf LOWI
02.02.2007 11:01
>> Eine Kündigung, egal welcher Art, muss NIE bestätigt
>> werden und
>> auch nicht "zur Kenntnis genommen" werden. Es reicht der
>> (rechtzeitige) Zugang.
Heißt das, wenn ich bei einer noch vorhandenen MVLZ von nem halben Jahr, heute kündige, braucht die Bestätigung erst ne Woche vor Ende kommen...???

Nein. Das heißt, dass es überhaupt keiner Bestätigung bedarf. Wenn du aber deinen seriösen Vertragsparter (denn, wer möchte schon mit unseriösen solchen ein Dauerschuldverhältnis eingehen) höflich bittest, dir den Zugang der Kündigung zeitnah zu bestätigen, wird er das in aller Regel auch tun.

Wenn du deinem Vertragspartner nicht traust, kannst du deine Kündigung besser per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Sie gilt dann sogar als zugestellt, wenn der Vertragspartner sich der Zustellung "entzieht".
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[1.1.1.1.2] nicmar antwortet auf klaussc
01.02.2007 14:35
Benutzer klaussc schrieb:

Nur mal Interessenhalber: Wenn ich meiner Bank mitteile, dass Die Einzugsermächtigung der Fa. O2 von mir entzogen wurde, wird doch die Bank kein Geld mehr herausrücken, oder?

Doch, denn du erlaubst ja o2 das Geld abzubuchen, die Bank lässt alle Abbuchungen zu und Du musst es dir dann kostenfrei wiederholen. Die Bank nimmt dann 15 Euro von o2, in den o2-AGB steht deshalb immer drin, dass DU bei Nichteinlösung das Geld bezahlen musst. Nach Deinem Widerruf bucht o2 illegal ab und sie können das von dir nicht rechtlich mehr einfordern.

Ich könnte ja auch von deinem Kto abbuchen, wenn ich deine Daten kenne, Du musst halt regelmäßig die Auszüge prüfen.
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[1.2] nicmar antwortet auf tcsmoers
01.02.2007 14:31
Benutzer tcsmoers schrieb:

Leider muss ich auf eine Kündigung bestehen, da Sie mir lt. Ihren AGB nicht mitgeteilt haben, dass Sie die Preise gravierend erhöhen wollten. Hätten Sie mir das ordnungsgemäß mitgeteilt, hätte ich die Kündigung im Kündigungsfenster eingereicht.

-wie Du mir - so ich Dir -

Richtig so! Die haben seinen Brief auch gar nicht als "Sonder"kündigung angesehen, sondern als fristgerechte, und anscheinend war sie nicht in der normalen Frist.

Aber bei SoKü wegen der 0180er kann er doch zwischendurch auch kündigen, ich würd darauf beharren.