>> Eine Kündigung, egal welcher Art, muss NIE bestätigt
>> werden und
>> auch nicht "zur Kenntnis genommen" werden. Es reicht der
>> (rechtzeitige) Zugang.
Heißt das, wenn ich bei einer noch vorhandenen MVLZ von nem halben Jahr, heute kündige, braucht die Bestätigung erst ne Woche vor Ende kommen...???
Nein. Das heißt, dass es überhaupt keiner Bestätigung bedarf. Wenn du aber deinen seriösen Vertragsparter (denn, wer möchte schon mit unseriösen solchen ein Dauerschuldverhältnis eingehen) höflich bittest, dir den Zugang der Kündigung zeitnah zu bestätigen, wird er das in aller Regel auch tun.
Wenn du deinem Vertragspartner nicht traust, kannst du deine Kündigung besser per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Sie gilt dann sogar als zugestellt, wenn der Vertragspartner sich der Zustellung "entzieht".