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Notruf-Rufnummern-Gasse sinnvoll belegen


22.12.2006 22:52 - Gestartet von michaelmess
Es sollte eine Notrufnummerngasse 11 eingerichtet werden mit folgenden Eigenschaften:
Alle Notrufnummern sind dreistellig und von jedem Telefon aus kostenlos zu erreichen.
Ziel: Alle Notrufnummern fangen mit 11 an und alle Rufnummern, die mit 11 anfangen, sind Notrufnummern.
Somit können alle Rufnummern, die mit 11 anfangen kostenlos angewählt werden. In Hotels beispielsweise kann man dann diese Gasse sorgenlos freischalten.

Folgende Nummern sind möglich
110 Polizei
111 - Nicht vergeben - Wenn die Taste 1 prellt und somit dreimal "1" wählt, wird diese fälschlicherweise gewählt und das soll "Kein Anschluß unter dieser Nummer" ergeben.
112 Feuerwehr/Rettungsdienst
113
114 Pannen-Notruf: Wenn man diese Nummer anruft, wird der Anrufer und dessen Standort übermittelt und ein Abschleppdienst informiert.
115
116 Kartensperr-Notruf
117
118 - Nicht vergeben - Falls jemand die Auskunft anruft und die neue Null davor vergißt, würde er hier landen und das soll eine kostenlose Ansage über die Änderungen geben.
119

Folgende Änderungen sind nötig:
116116 ist zu kompliziert und paßt nicht in das Schema. Stattdessen wird 116 gewählt.
Das Problem bei diesem Dienst ist wohl die Vielfalt der Unternehmen, die Karten ausgeben, so daß dieser Dienst wohl nicht vollumfassend sein kann. Oder man müßte die kartenausgebenden Unternehmen gesetzlich in die Pflicht nehmen.
Ein weiteres Problem wird aber dann sein, daß eine zentrale Behörde dann Zugriff auf sämtliche Karten in Deutschland hat, was vielleicht auch ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, wenn dieses System dann von kriminellen Organisationen unterlaufen wird.
Wenn dann ein Mitarbeiter dann mit einem Knopfdruck sämtliche Karten und Zugänge (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) einer Person sperren kann, dann könnte das eventuell auch mißbraucht werden.

Die 118xx Auskunft ist ein Fremdkörper im Notrufnummernraum.
Wird verschoben in eine andere Nummerngasse.
Da Auskunftsdienste keine Ortsnummern sind oder irgendwie ortsabhängig sind, sondern bundesweit einheitlich erreichbar sind, könnte man beispielsweise eine "0" voranstellen.
Somit wäre Auskunft dann 0118xx.
Da die 011-Gasse noch frei ist, wäre das kein Problem.

Ein Behördennotruf als Notrufnummer wäre Blödsinn.
Wenn sich Behörden nicht richtig verhalten, dann kann man sich besser an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden.
Wenn man die deutsche Sprache nicht beherrscht, dann helfen eventuell Freunde, Übersetzungsbüros oder Sprachschulen, oder wieder der Rechtsanwalt, der auch Fremdsprachen beherrscht.
Ein Notruf in der 11-Gasse sollte kostenlos sein. Aber soetwas wäre dann im Falle des Behördennotrufes nicht finanzierbar oder chronisch unerreichbar, da unterbesetzt.
Wenn es dann etwas kosten sollte, dann wäre auch eine normale Festnetznummer oder eine Mehrwertnummer geeignet, z. B. 0900 oder 01805.

Sinnvoll fände ich auch einen Pannennotruf 114, wenn man mal mit dem Auto irgendwo liegengeblieben ist (Kein Unfall, keine Verletzten), dann könnte man per automatischer Handyortung oder Ortsidentifizierung anhand der Nummer schnell Hilfe bekommen. Das könnte eine unabhängige staatliche Stelle sein, die dann nach Kundenwunsch dann eine Werkstatt oder den ADAC oder ähnliches alarmiert.

Zum Thema Rufnummernraum: Siehe auch:
http://www.bundesnetzagentur.de/export/1943.html

Gruß,

Michael Meß
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[1] GKr antwortet auf michaelmess
22.12.2006 23:30
Benutzer michaelmess schrieb:

Folgende Änderungen sind nötig:
116116 ist zu kompliziert und paßt nicht in das Schema.
Stattdessen wird 116 gewählt.
Das Problem bei diesem Dienst ist wohl die Vielfalt der Unternehmen, die Karten ausgeben, so daß dieser Dienst wohl nicht vollumfassend sein kann. Oder man müßte die kartenausgebenden Unternehmen gesetzlich in die Pflicht nehmen. Ein weiteres Problem wird aber dann sein, daß eine zentrale Behörde dann Zugriff auf sämtliche Karten in Deutschland hat, was vielleicht auch ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, wenn dieses System dann von kriminellen Organisationen unterlaufen wird.
Wenn dann ein Mitarbeiter dann mit einem Knopfdruck sämtliche Karten und Zugänge (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) einer Person sperren kann, dann könnte das eventuell auch mißbraucht werden.

Gruß,

Michael Meß

Und das ist ja nur die harmlose Variante.
Schon jetzt werden in Deutschland überproportional viele Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.

Wie nun, wenn die Behörden auch noch Zugriff auf die Kreditkarten-Abrechnungsdaten bekommen?

Mittlerweile kommt es mir machmal vor, als stünden 80 Millionen Menschen in Deutschland unter potentiellem Generalverdacht durch ihre eigene, selbstgewählte demokratische Regierung.
Mir beginnt das immer stärker zu mißfallen.

GKr
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[1.1] chb antwortet auf GKr
08.03.2007 10:04
Benutzer GKr schrieb:
Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.

Zum Glück kann man sich ja mittels NAT-Router+Hardware-Firewall dagegen schützen. Wer mit einem "nackten" DSL-Modem unterwegs ist, ist selbst schuld, wenn Spitzbuben egal welcher Herkunft auf seinem Rechner unterwegs sind.

Ohne richterlichen Beschluß: soweit wird es in Deutschland nicht kommen. Nicht jeder halbgare Vorschlag eines umnachteten CDU/CSU-Hinterbänklers wird auch Gesetz - zum Glück... ;-)

Benni
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[1.1.1] GKr antwortet auf chb
08.03.2007 10:44
Benutzer chb schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.

Zum Glück kann man sich ja mittels NAT-Router+Hardware-Firewall dagegen schützen. Wer mit einem "nackten" DSL-Modem unterwegs ist, ist selbst schuld, wenn Spitzbuben egal welcher Herkunft auf seinem Rechner unterwegs sind.

Ohne richterlichen Beschluß: soweit wird es in Deutschland nicht kommen. Nicht jeder halbgare Vorschlag eines umnachteten CDU/CSU-Hinterbänklers wird auch Gesetz - zum Glück... ;-)

Benni

Du hast völlig recht:
Ohne richterlichen Beschluß wird es soweit in Deutschland nicht kommen.

Im Vergleich aller europäischen Länder liegt Deutschland beim Abhören von Telefonaten mit an der Spitze. Alle abgehörten Telefonate (das unterstelle ich) wurden zuvor von einem Richter genehmigt.
Es ist also offenbar kein Problem, einen solchen richterlichen Beschluß zu erhalten.

Gleiches gilt übrigens bei Anforderung von Einzelverbindungsnachweisen durch die Kripo. Auch hier bedarf es einen richterlichen Beschlusses, beantragt durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Was den Kripo-Beamten sicher bekannt ist. Was sie aber nicht davon abhält, solche EVN-Anforderungen direkt und ohne richterlichen Beschluß an die Anbieter zu senden. Weigert sich der Anbieter dann mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, einen richterlichen Beschluß vorzulegen, gibt es zwar nie Probleme - dieser wird, je nach Überlastungsgrad des Kripo-Beamten, der Staatsanwaltschaft oder des Richters in der Regel innerhalb einer Woche nachgeliefert (wobei es auch viele Fälle gibt, in denen der richterliche Beschluß nie kam. Aber nicht, weil der Richter sich gegen eine Genehmigung entschieden hatte, sondern weil der Antrag z.B. beim zuständigen Staatsanwalt monatelang liegenblieb wegen Arbeitsüberlastung).

Wo waren wir?
Ach ja:
Theoretisch hast Du recht:
Ohne richterlichen Beschluß: Das wird es in Deutschland nie geben.
Aber Theorie und Praxis - siehe oben.

GKr
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[1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
08.03.2007 11:06
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.

Zum Glück kann man sich ja mittels
NAT-Router+Hardware-Firewall dagegen schützen. Wer mit einem "nackten" DSL-Modem unterwegs ist, ist selbst schuld, wenn Spitzbuben egal welcher Herkunft
auf seinem Rechner unterwegs sind.

Ohne richterlichen Beschluß: soweit wird es in Deutschland nicht kommen. Nicht jeder halbgare Vorschlag eines umnachteten CDU/CSU-Hinterbänklers wird auch Gesetz - zum Glück... ;-)

Benni

Du hast völlig recht:
Ohne richterlichen Beschluß wird es soweit in Deutschland nicht kommen.

Im Vergleich aller europäischen Länder liegt Deutschland beim Abhören von Telefonaten mit an der Spitze. Alle abgehörten Telefonate (das unterstelle ich) wurden zuvor von einem Richter genehmigt.
Es ist also offenbar kein Problem, einen solchen richterlichen Beschluß zu erhalten.

Gleiches gilt übrigens bei Anforderung von Einzelverbindungsnachweisen durch die Kripo. Auch hier bedarf es einen richterlichen Beschlusses, beantragt durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Was den Kripo-Beamten sicher bekannt ist. Was sie aber nicht davon abhält, solche EVN-Anforderungen direkt und ohne richterlichen Beschluß an die Anbieter zu senden. Weigert sich der Anbieter dann mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, einen richterlichen Beschluß vorzulegen, gibt es zwar nie Probleme - dieser wird, je nach Überlastungsgrad des Kripo-Beamten, der Staatsanwaltschaft oder des Richters in der Regel innerhalb einer Woche nachgeliefert (wobei es auch viele Fälle gibt, in denen der richterliche Beschluß nie kam. Aber nicht, weil der Richter sich gegen eine Genehmigung entschieden hatte, sondern weil der Antrag z.B. beim zuständigen Staatsanwalt monatelang liegenblieb wegen Arbeitsüberlastung).

Wo waren wir?
Ach ja:
Theoretisch hast Du recht:
Ohne richterlichen Beschluß: Das wird es in Deutschland nie geben.
Aber Theorie und Praxis - siehe oben.

GKr


Hallo,

da die Justiz in Deutschland längst einen integralen Bestandteil des ökoochlokratischen Systems bildet und die regulierende Funktion der Judikative zur reinen Farce verkommen ist, dürfte diese Frage sowieso eher akademischer Natur sein.

Gruß Müller2
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[1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
08.03.2007 11:11
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.

Zum Glück kann man sich ja mittels
NAT-Router+Hardware-Firewall dagegen schützen. Wer mit einem "nackten" DSL-Modem unterwegs ist, ist selbst schuld, wenn Spitzbuben egal welcher Herkunft
auf seinem Rechner unterwegs sind.

Ohne richterlichen Beschluß: soweit wird es in Deutschland nicht kommen. Nicht jeder halbgare Vorschlag eines umnachteten CDU/CSU-Hinterbänklers wird auch Gesetz - zum Glück... ;-)

Benni

Du hast völlig recht:
Ohne richterlichen Beschluß wird es soweit in Deutschland nicht
kommen.

Im Vergleich aller europäischen Länder liegt Deutschland beim Abhören von Telefonaten mit an der Spitze. Alle abgehörten Telefonate (das unterstelle ich) wurden zuvor von einem Richter
genehmigt.
Es ist also offenbar kein Problem, einen solchen richterlichen
Beschluß zu erhalten.

Gleiches gilt übrigens bei Anforderung von Einzelverbindungsnachweisen durch die Kripo. Auch hier bedarf es einen richterlichen Beschlusses, beantragt durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Was den Kripo-Beamten sicher bekannt ist. Was sie aber nicht davon abhält, solche EVN-Anforderungen direkt und ohne richterlichen Beschluß an die Anbieter zu senden. Weigert sich der Anbieter dann mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, einen richterlichen Beschluß vorzulegen, gibt es zwar nie Probleme - dieser wird, je nach Überlastungsgrad des Kripo-Beamten, der Staatsanwaltschaft oder des Richters in der Regel innerhalb einer Woche nachgeliefert (wobei es auch viele Fälle gibt, in denen der richterliche Beschluß nie kam. Aber nicht, weil der Richter sich gegen eine Genehmigung entschieden hatte, sondern weil der Antrag z.B. beim zuständigen Staatsanwalt monatelang liegenblieb wegen Arbeitsüberlastung).

Wo waren wir?
Ach ja:
Theoretisch hast Du recht:
Ohne richterlichen Beschluß: Das wird es in Deutschland nie geben.
Aber Theorie und Praxis - siehe oben.

GKr


Hallo,

da die Justiz in Deutschland längst einen integralen Bestandteil des ökoochlokratischen Systems bildet und die regulierende Funktion der Judikative zur reinen Farce verkommen ist, dürfte diese Frage sowieso eher akademischer Natur sein.

Gruß Müller2

Ich sehe das tatsächlich genau so.
Und wer das für übertrieben hält, der sollte einmal begründen, warum es heute opportun ist, ein Parteibuch zu besitzen, wenn man im es in der Verwaltung weit bringen möchte.

Dennoch wissen das die meisten nicht und glauben den Stuss von der besten aller Demokratien - der Parlamentarischen. Ohne zu erkennen, daß genau das die Parteien-Diktatur längst realisiert hat.

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[2] ger1294 antwortet auf michaelmess
11.03.2007 21:42
Hallo,

deinen Plänen muss ich voll und ganz zustimmen. Allerdings mit folgenden Ergänzungen:

Auskunftsdienste 0118xx: Eine Tarifansage und ein Höchsttarif wird zwingend vorgeschrieben.

Mehrwertdienstenummern: Die Gasse 0180x, insbesondere aber 01805 gehört ebenso abgeschafft, aufgrund der Parallelität mit der oberbayerischen Ortsnetzkennzahl 08105 (Gilching). Andernfalls soll diese Ortsvorwahl in 08155 geändert werden, was geographisch ohnehin sinnvoller wäre.

Begründung: 0180 ist schon lange kein "shared-cost-Dienst" (Kostenteilung) mehr, sondern dient alleine der Übervorteilung des Anrufers und der gleichzeitigen Zwangssubventionierung der Deutschen Telekom AG, die in jedem Fall einen Großteil des Entgelts ohne Gegenleistung kassiert, ganz egal bei welchen Anbieter der Anrufer geschaltet ist und bei welchem Anbieter die Rufnummer realisiert ist.
Die 0180-Nutzer sollen entweder zu gewöhnlichen Ortsrufnummern zurückkehren, auf 0800 umsteigen (für die 01802 Anbieter) oder auf 0900 Nummern, welche ja dafür vorgesehen sind, mit den entsprechenden Einshränkungen des ANruferkreises (vom Handy unbezahlbar, an vielen Anshclüssen gesperrt).
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[2.1] michaelmess antwortet auf ger1294
12.03.2007 00:11
Benutzer ger1294 schrieb:
Hallo,

deinen Plänen muss ich voll und ganz zustimmen. Allerdings mit folgenden Ergänzungen:

Auskunftsdienste 0118xx: Eine Tarifansage und ein Höchsttarif wird zwingend vorgeschrieben.

Gute Idee! Und es wird zwingend vorgeschrieben, daß der Gebührenimpuls/Gebühreninformation übermittelt wird (nützlich z. B. für Hotels).

Mehrwertdienstenummern: Die Gasse 0180x, insbesondere aber 01805 gehört ebenso abgeschafft, aufgrund der Parallelität mit der oberbayerischen Ortsnetzkennzahl 08105 (Gilching). Andernfalls soll diese Ortsvorwahl in 08155 geändert werden, was geographisch ohnehin sinnvoller wäre.

08105 sieht wirklich einer 01805-Nummer ähnlich - wenn sich da einer einen Zahlendreher erlaubt, dann müssen die Einwohner des Ortes unter der Belästigung durch Fehlanrufe leiden. Umgekehrt kann ein Anrufer, der einen Festnetzanschluß in dem Ort anrufen will, auch schnell sinnlos Geld loswerden.
Das Verwähl-Problem kenne ich, da meine Nummer sich nur durch eine Ziffer von einer wichtigen Nummer des örtlichen Arbeitsamtes unterscheidet, nur daß ich dort eine 6 anstelle einer 9 habe. Häufig rufen dann Leute bei mir an, weil sie ein Problem mit dem Arbeitsamt haben und sich beim Wählen vertippt haben.
Aber auch die Nummer der Musikschule könnte wohl ähnlich sein, da mich manchmal auch Leute für die Musikschule gehalten haben, kommt aber viel seltener vor, wohl deshalb, weil die Musikschule wohl weniger "Kunden" hat, als das Arbeitsamt.

Begründung: 0180 ist schon lange kein "shared-cost-Dienst" (Kostenteilung) mehr, sondern dient alleine der Übervorteilung des Anrufers und der gleichzeitigen Zwangssubventionierung der Deutschen Telekom AG, die in jedem Fall einen Großteil des Entgelts ohne Gegenleistung kassiert, ganz egal bei welchen Anbieter der Anrufer geschaltet ist und bei welchem Anbieter die Rufnummer realisiert ist.

Übervorteilung des Anrufers?
Nee, wohl eher des Angerufenen, der bekommt ja in der Regel auch Geld ausgezahlt.
Richtig teuer werden 0180-er Nummern ja vom Handy, wo dann in der Regel noch der Inlandspreis dazukommt.

Die 0180-Nutzer sollen entweder zu gewöhnlichen Ortsrufnummern zurückkehren, auf 0800 umsteigen (für die 01802 Anbieter) oder auf 0900 Nummern, welche ja dafür vorgesehen sind, mit den entsprechenden Einshränkungen des ANruferkreises (vom Handy unbezahlbar, an vielen Anshclüssen gesperrt).

01805 wurde bei Firmen ja oft auch aus dem Grunde bzw. unter dem Vorwand eingeführt, weil man eine feste Nummer haben möchte, unter der man erreichbar sein will, auch wenn man mal den Standort der Firma wechselt, oder wenn man Call-Center mit der Anruf-Annahme beauftragen will und man dann die Anrufe flexibel zum jeweiligen Call-Center durchrouten will.
Eine Festnetzrufnummer ändert sich dann nämlich (zumindest, wenn am alten Ort der Festnetzanschluß gekündigt wurde).
Sofern der alte Festnetzanschluß bestehen bleibt, kann man sich auch mit einer Rufumleitung oder Call-Deflection behelfen und benötigt dann keine 01805-Rufnummern.
Hat für den Anbieter allerdings den Nachteil, daß er für weitergeleitete Verbindungen draufzahlt, anstatt daran zu verdienen; aber das ist dann eben die Frage, was einer Firma guter Kundenservice eigentlich wert ist?

Dann gibt es ja auch noch die 0700-er Rufnummern.
Die sollen ja auch nach einem Umzug erhalten bleiben.
Aber zu welchem Preis?
Die Bereitstellung der Nummer kostet den Anbieter etwas, aber dennoch darf der Anrufer heftig draufzahlen? Da stimmt doch was nicht.

Es sollte ein Gesetz geben, was die Tarifierung von 0700-er Nummern auf die eines Festnetzgespräches limitiert.
Anders ausgedrückt: Ein 0700-Gespräch darf nicht teurer sein, als ein Gespräch zu einer beliebigen Festnetznummer.

Dann wären auch Handy-Anrufe auf 0700-er-Nummern nicht mehr so teuer, ja es könnte sich ja sogar lohnen, diese Nummer anzurufen, wenn der Festnetztarif besonders günstig ist.

Dann muß der Anbieter sich zwar wohl an den Gesprächskosten beteiligen, aber wem es das wert ist, der wird dann auch die Kosten einer 0700-er Nummer nicht scheuen, zumal diese dann wohl niedriger sind, als die einer 0800-er-Nummer.
Weiterhin sollte Call-by-Call für 0700 möglich sein.
Es gibt dann eine Tabelle in der RegTP, die dann die Routinginformationen (Anbieter, etc.) enthält, um den Anschluß des Angerufenen mit der 0700-er Nummer zu finden, ähnlich, wie bei der Rufnummernmitnahme bei Mobilfunk (MNP), wo ja aus der Rufnummer nicht mehr sicher hervorgeht, bei welchem Provider sie geschaltet ist.

Gruß,

Michael