Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Telefonate abgehört. Man diskutiert bereits die Möglichkeit, Strafverfolgungsbehörden zu geben, über die DSL-Leitung auf einen PC zugreifen zu lassen, um dort ohne Wissen des Betroffenen dessen Massespeicher zu durchsuchen. Ich meine sogar gelesen zu haben, daß man auch die Möglichkeit diskutiert, dies ohne richterlichen Beschluß durchzuführen.
Zum Glück kann man sich ja mittels
NAT-Router+Hardware-Firewall dagegen schützen. Wer mit einem "nackten" DSL-Modem unterwegs ist, ist selbst schuld, wenn Spitzbuben egal welcher Herkunft
auf seinem Rechner unterwegs sind.
Ohne richterlichen Beschluß: soweit wird es in Deutschland nicht kommen. Nicht jeder halbgare Vorschlag eines umnachteten CDU/CSU-Hinterbänklers wird auch Gesetz - zum Glück... ;-)
Benni
Du hast völlig recht:
Ohne richterlichen Beschluß wird es soweit in Deutschland nicht
kommen.
Im Vergleich aller europäischen Länder liegt Deutschland beim Abhören von Telefonaten mit an der Spitze. Alle abgehörten Telefonate (das unterstelle ich) wurden zuvor von einem Richter
genehmigt.
Es ist also offenbar kein Problem, einen solchen richterlichen
Beschluß zu erhalten.
Gleiches gilt übrigens bei Anforderung von Einzelverbindungsnachweisen durch die Kripo. Auch hier bedarf es einen richterlichen Beschlusses, beantragt durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Was den Kripo-Beamten sicher bekannt ist. Was sie aber nicht davon abhält, solche EVN-Anforderungen direkt und ohne richterlichen Beschluß an die Anbieter zu senden. Weigert sich der Anbieter dann mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, einen richterlichen Beschluß vorzulegen, gibt es zwar nie Probleme - dieser wird, je nach Überlastungsgrad des Kripo-Beamten, der Staatsanwaltschaft oder des Richters in der Regel innerhalb einer Woche nachgeliefert (wobei es auch viele Fälle gibt, in denen der richterliche Beschluß nie kam. Aber nicht, weil der Richter sich gegen eine Genehmigung entschieden hatte, sondern weil der Antrag z.B. beim zuständigen Staatsanwalt monatelang liegenblieb wegen Arbeitsüberlastung).
Wo waren wir?
Ach ja:
Theoretisch hast Du recht:
Ohne richterlichen Beschluß: Das wird es in Deutschland nie geben.
Aber Theorie und Praxis - siehe oben.
GKr
Hallo,
da die Justiz in Deutschland längst einen integralen Bestandteil des ökoochlokratischen Systems bildet und die regulierende Funktion der Judikative zur reinen Farce verkommen ist, dürfte diese Frage sowieso eher akademischer Natur sein.
Gruß Müller2
Ich sehe das tatsächlich genau so.
Und wer das für übertrieben hält, der sollte einmal begründen, warum es heute opportun ist, ein Parteibuch zu besitzen, wenn man im es in der Verwaltung weit bringen möchte.
Dennoch wissen das die meisten nicht und glauben den Stuss von der besten aller Demokratien - der Parlamentarischen. Ohne zu erkennen, daß genau das die Parteien-Diktatur längst realisiert hat.