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betrügerisch


07.06.2008 11:28 - Gestartet von voltaire
einmal geändert am 07.06.2008 11:29
Die Anbieter wie Creatos, Callando etc. handeln durch permanente und untransparente Tarifschwankungen in betrügerischer Absicht, da ihr Geschäftsmodell nur darauf basiert, dass Internet-Nutzer in falschem Glauben zu hohe Preise zahlen. Wenn es tatsächlich um eine vergessene Ziffer im Benutzernamen geht, die zu überhöhten Rechungen führt, dann wäre es aussichtsreich, in diesem Fall sogar mal das Fernabsatzgesetz zu bemühen und die Zahlung zu verweigern.

Kann die Bundesnetzagentur hier nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs und des zu wahrenden Verbraucherschutzes diesen durch und durch unseriösen Anbietern einfach die Lizenz entziehen?
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[1] fidelo antwortet auf voltaire
07.06.2008 13:42
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. (Wikipedia).

Da Preise und Änderungen seitens der Anbieter jedoch ausführlich auf den entsprechenden Webseiten und in den jeweiligen Tariftabellen benannt werden, ist der oben genannte Tatbestand nicht erfüllt.

Die von dir genannten Anbieter handeln sicherlich nicht immer in deinem Interesse oder im Interesse aller Kunden, versuchen aber wie jedes andere Telekommunikationsunternehmen auch, wirtschaftlich zu arbeiten. Schließlich sind viele Tarife dieser Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg sogar sehr günstig und subventioniert, wovon du als Verbraucher dann auch profitierst.

Komischerweise gelten diese Angebote erst immer dann bei den Verbrauchern als "Betrug", wenn diese auslaufen, nicht mehr gültig sind oder mit ausreichender Ankündigung geändert werden. Dann sorgt der Unmut über entsprechende Änderungen für amateur-juristische Vergleiche und Erklärungen, nur um die Anbieter an den Pranger zu stellen, weil man als Verbraucher selber nicht in der Lage ist, sich vorab über Preise und Leistungsbedingungen zu informieren.

Wenn du in den Supermarkt gehst und eine Tüte Milch einer bestimmten Marke kaufst (weil diese im Angebot ist) und dabei zu der teureren Milch greifst, weil diese ähnlich ausschaut, kannst du dich auch nicht hinterher beim Marktleiter beschweren, weil du nicht in der Lage warst, richtig einzukaufen und die Preise zu vergleichen.

Benutzer voltaire schrieb:
Die Anbieter wie Creatos, Callando etc. handeln durch permanente und untransparente Tarifschwankungen in betrügerischer Absicht, da ihr Geschäftsmodell nur darauf basiert, dass Internet-Nutzer in falschem Glauben zu hohe Preise zahlen. Wenn es tatsächlich um eine vergessene Ziffer im Benutzernamen geht, die zu überhöhten Rechungen führt, dann wäre es aussichtsreich, in diesem Fall sogar mal das Fernabsatzgesetz zu bemühen und die Zahlung zu verweigern.

Kann die Bundesnetzagentur hier nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs und des zu wahrenden Verbraucherschutzes diesen durch und durch unseriösen Anbietern
einfach die Lizenz entziehen?
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[1.1] voltaire antwortet auf fidelo
07.06.2008 15:37

2x geändert, zuletzt am 07.06.2008 15:52
Benutzer fidelo schrieb:
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. (Wikipedia).

Nun, wir müssen ja keine Amateur-Enzyklopädie bemühen.. aber trügerische Absicht besteht bei solchen Angeboten in der Tat, denn es handelt sich um Angebote, die nur durch erfolgreiche Preistäuschungsabsichten funktionieren. Abgesehen davon gibt es neben der fachsprachlich-juristischen auch ein alltagssprachliches Verständnis von 'betrügerisch', und in diesem Sinne ist dieses Adjektiv allemal berechtigt.


Da Preise und Änderungen seitens der Anbieter jedoch ausführlich auf den entsprechenden Webseiten und in den jeweiligen Tariftabellen benannt werden, ist der oben genannte Tatbestand nicht erfüllt.


Hier wäre zu klären, ob eine solche Information ausreichend ist. Für andere Verbrauchsgüter gibt es klare Vorgaben einer transparenten Preisauszeichnung; die Verbraucherschutzverbände plädieren schon seit Jahren z.B. für die verpflichtende Tarifansage bei cbc.

Die von dir genannten Anbieter handeln sicherlich nicht immer in deinem Interesse oder im Interesse aller Kunden, versuchen aber wie jedes andere Telekommunikationsunternehmen auch, wirtschaftlich zu arbeiten. Schließlich sind viele Tarife dieser Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg sogar sehr günstig und subventioniert, wovon du als Verbraucher dann auch profitierst.

Was im Übrigen den Tatbestand des Tarifdumpings (mit dem Ziel seriös kalkulierende Konkurrenzunternehmen aus dem Markt zu drängen) erfüllen könnte.


Komischerweise gelten diese Angebote erst immer dann bei den Verbrauchern als "Betrug", wenn diese auslaufen, nicht mehr gültig sind oder mit ausreichender Ankündigung geändert werden. Dann sorgt der Unmut über entsprechende Änderungen für amateur-juristische Vergleiche und Erklärungen, nur um die Anbieter an den Pranger zu stellen, weil man als Verbraucher selber nicht in der Lage ist, sich vorab über Preise und Leistungsbedingungen zu informieren.

und ja wohl vollkommen zurecht. Diese Anbieter gehören sowohl für ihre Dumping- als auch für ihre Wucherpreise an den Pranger gestellt. Und selbst wenn sie sich gerade noch innerhalb der Legalität bewegen, legitim ist deren Handeln nicht. Beruhigend, dass nur noch eine Minderheit auf Schmalband-Internet angewiesen ist, aber diese Minderheit von vielfach mit Tariffallen unerfahrenen Mitbürgern verdient Schutz vor derartigen Bauernfängern


Wenn du in den Supermarkt gehst und eine Tüte Milch einer bestimmten Marke kaufst (weil diese im Angebot ist) und dabei zu der teureren Milch greifst, weil diese ähnlich ausschaut, kannst du dich auch nicht hinterher beim Marktleiter beschweren, weil du nicht in der Lage warst, richtig einzukaufen und die Preise zu vergleichen.

Sorry, lieber fidelo - der Du ja gerne diese Anbieter hier im teltarif-Forum verteidigst -, aber das ist ein echter Milchmädchen-Vergleich, zumal auf den Packungen bzw. am Regal der Preis klar ausgezeichnet ist und spätestens an der Kasse der Kauf rückgängig zu machen wäre.

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[1.1.1] wernerd antwortet auf voltaire
07.06.2008 20:43
Schon als ich den Titel der Meldung las, wusste ich, dass diese Diskussion hier genauso geführt werden würde. Ich bin, so fürchte ich, einfach zu oft hier.

Werner
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[1.1.2] fidelo antwortet auf voltaire
08.06.2008 13:00
Sorry, aber deine Vorstellungen und Diskussionsgrundlagen liegen einfach so weit ab ferner jeder Realität, dass es absolut keinen Sinn macht, mit dir auch nur ansatzweise weiter zu diskutieren. Du bleibst auf deinem Standpunkt und ich auf meinem. Wir würden eh nie zu einem Ergebnis kommen. Aber ich finde es interessant, welche Tatsachen ein "Möchte-Gern-Hobby-Jurist" so aufstellen kann...(Tatbestand des Tarifdumpings...loooool)