Vom Rückrufverbot steht da nix. Hast du das vielleicht in den AGB eines anderen Anbieters gelesen?
Die Tarife „weekend“ und „telefon flat“ werden nicht angeboten für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsanbieter
und nicht für Anbieter von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere
Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-und Telefonmarketing-Leistungen, oder
die Nutzung zu solchen Massenkommunikationsdiensten.
Von der Bepreisung nach den Tarifen „weekend“ und „telefon flat“ ausgenommen sind Verbindungen,
die der Anrufer herstellt, um Dritten Telekommunikationsdienste zu erbringen oder die
er entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergibt.
Der „onnet“-Bepreisung für Verbindungen von Arcor-ISDN zu Arcor-ISDN, zu Arcor-Sprache
Arcor-DSL VoIP, Arcor-Sprache Arcor-@Call flat oder zu ISIS-ISDN Anschlüssen oder zu ISIS-ISDN
sowie der Bepreisung nach den Tarifen „weekend“ oder „telefon flat“ unterfallen nicht Verbindungen,
mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält oder die der Dateneinwahl dienen.
Ihr unterfallen weiterhin nicht unter Nutzung der ISDN-Funktionalität Anrufweiterleitung hergestellte
Verbindungen.
Von der Bepreisung nach den Tarifen „weekend“ und „telefon flat“ ausgenommen sind Verbindungen,
bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs von der Dauer der Verbindung abhängige
Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fällt insbesondere der Zugang zu Werbehotlines.
Der Bepreisung nach den Tarifen „weekend“ und „telefon flat“ unterfallen nicht die mittels der
ISDN-Funktionalität „Rückfragen“ oder „Konferenz“ hergestellten Verbindungen.
Die vorgenannten, nicht der “onnet“-Bepreisung für Verbindungen von Arcor-ISDN zu Arcor-
ISDN, Arcor-Sprache Arcor-DSL VoIP, Arcor-Sprache Arcor-@Call flat oder zu ISIS-ISDN sowie nicht
der Bepreisung nach den Tarifen „weekend“ und „telefon flat“ unterfallenden Verbindungen
werden zu dem Standardtarif unter Ausschluss der „onnet“-Bepreisung abgerechnet.