Benutzer konserve schrieb:
Hallo Zusammen, ich finde es absolut richtig, dass endlich einmal die Justiz den Mut hat eine solche klare Aussage zu treffen. Es mag vielleicht gegen die Vollkaskomentalität mancher Verbraucher sein, aber es ist völlig richtig, das der Nutzer in die Pflicht genommen wird für sein Handeln, nämlich das bewusste Wählen einer Sonderrufnummer und hierfür selbst die Verantwortung übernehmen muss.
Wie bist denn du drauf?
Es sollte nicht darum gehen, dass der "mündige" Verbraucher in die Pflicht genommen wird, sondern vielmehr darum, für solche Dinge strafrechtliche Exempel zu statuieren, um den Nummernbetreibern ihr unrechtes Handeln klar zu machen.
Vor diesem Hintergrund ist das Celler Urteil eine Katastrophe und öffnet dem Ganzen Tür und Tor.
Natürlich sollte der Angerufene erkennen, ob es sich um eine Sonderrufnummer handelt. Was aber, wenn er sich mit diesen Dingen partout nicht auskennt - bspw. Senioren? Sollen die das Telefon abschaffen? Solche Gerichtsverfahren sollten grundsätzlich abschreckende Wirkung auf diese Art von Kriminellen haben. Und nicht diese Form von Gaunerei noch unterstützen. Das ist ja mal ein toller Fall, wo ein Gericht einem Kriminellen einen Freibrief zum Weitermachen erteilt. Lässt der letzte Italienurlaub grüßen?
Ich sage nur: katastrophal.
Gruß vom
Netwriter