Diskussionsforum
Menü

Wann muß man nun bezahlen?


30.09.2005 13:46 - Gestartet von Iron.Eagle
Hallo,

so ganz habe ich die Leistungsmerkmale nicht kapiert!?

- Rückrufbitte per SMS
- Anruferinnerung per SMS
- Entgangene Anrufe per SMS

Was bringen mir, als T-Mobile Kunde, die jeweiligen Dienste? Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt? Läßt sich das durch Nicht-Mitsenden der Rufnummer vermeiden?

Hoffe das kann mir jemand einfacher erklären.

CU
Menü
[1] handytim antwortet auf Iron.Eagle
30.09.2005 13:50
Benutzer Iron.Eagle schrieb:
- Rückrufbitte per SMS

Dieser Dienst ersetzt den alten kostenlosen Dienst "Entgangene Anrufe per SMS" und ist für Anrufer aus anderen Netzen kostenpflichtig (das Gespräch wird angenommen). Für Anrufe aus dem T-Mobile-Netz ist dieses Gespräch kostenlos.


- Anruferinnerung per SMS

Hier bekommt der Anrufer eine SMS, wenn der angerufene T-Mobile-Anschluss wieder erreichbar ist. Die Kosten sind wie beim o.g. Dienst identisch.


Läßt sich das durch Nicht-Mitsenden der Rufnummer vermeiden?

Da eine SMS ohne Nummer wenig Sinn macht denke ich, dass dann weiterhin eine kostenlose Ansage kommt.

Ciao
Tim
Menü
[1.1] Iron.Eagle antwortet auf handytim
30.09.2005 14:01
Danke für die schnelle Antwort :-)

Eins aber noch; in der Meldung heißt es:
"Beide Services können über das Internet oder über die T-Mobile Kurzwahl 2202 deaktiviert sowie auch wieder aktiviert werden ..."

Also kann ich für meine Anrufer beide kostenpflichtigen Dienste deaktivieren und ein Anruf zur mir bleibt kostenlos, auch wenn das Handy aus ist!?

CU
Menü
[1.1.1] handytim antwortet auf Iron.Eagle
30.09.2005 14:02
Benutzer Iron.Eagle schrieb:
Also kann ich für meine Anrufer beide kostenpflichtigen Dienste deaktivieren und ein Anruf zur mir bleibt kostenlos, auch wenn das Handy aus ist!?

Ja, dann sollte die kostenlose "Teilnehmer zur Zeit nicht erreichbar"-Ansage kommen.

Ciao
Tim
Menü
[2] paula1956 antwortet auf Iron.Eagle
30.09.2005 19:30
Weil du nicht bei T-Mobile bist, deshalb musste zahlen!
Menü
[3] jazzy antwortet auf Iron.Eagle
20.12.2005 01:19
Benutzer Iron.Eagle schrieb:

Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt?

Gar nicht:

https://www.teltarif.de/forum/s18820/19-1.html


Jazzy
Menü
[3.1] nic69 antwortet auf jazzy
20.12.2005 01:23
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer Iron.Eagle schrieb:

Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt?

Ist dafür eine Rechtschutversicherung hilfreich? Wenn ja WELCHE?
Und: Wie lange, denkst Du, wird Dich Dein Anbieter noch mögen?
Ach ja: Wen klagst Du an: Deinen Anbieter oder den Deines Freundes/Deiner Freundin?



Jazzy
Menü
[3.1.1] jazzy antwortet auf nic69
20.12.2005 01:28
Benutzer nic69 schrieb:

Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt?

Ist dafür eine Rechtschutversicherung hilfreich?

Für eine Strafanzeige nicht.

Und: Wie lange, denkst Du, wird Dich Dein Anbieter noch mögen?

Der soll mich nicht mögen, sondern korrekt leisten und abrechnen. :-)

Ach ja: Wen klagst Du an: Deinen Anbieter

Niemanden.
Ich zeige jemanden an, und zwar als geneppter Anrufer natürlich meinen Anbieter.
Die Anklage erledigt dann der Staatsanwalt.


Jazzy
Menü
[3.1.1.1] nic69 antwortet auf jazzy
20.12.2005 01:46
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer nic69 schrieb:

Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt?

Ist dafür eine Rechtschutversicherung hilfreich?

Für eine Strafanzeige nicht.

Und: Wie lange, denkst Du, wird Dich Dein Anbieter noch mögen?

Der soll mich nicht mögen, sondern korrekt leisten und abrechnen. :-)

Schon klar, nur wird er Dich, soll bei MibilCom schon vorgekommen sein und Vodafone, abschalten. Begründung womöglich: Zu unbequemer Kunde; was sie sicher nicht so sagen werden.


Ach ja: Wen klagst Du an: Deinen Anbieter

Niemanden.
Ich zeige jemanden an, und zwar als geneppter Anrufer natürlich meinen Anbieter.
Die Anklage erledigt dann der Staatsanwalt.


Jazzy
Menü
[3.1.1.1.1] jazzy antwortet auf nic69
20.12.2005 02:00
Benutzer nic69 schrieb:

Und: Wie lange, denkst Du, wird Dich Dein Anbieter noch mögen?

Der soll mich nicht mögen, sondern korrekt leisten und abrechnen. :-)

Schon klar, nur wird er Dich, soll bei MibilCom schon vorgekommen sein und Vodafone, abschalten. Begründung womöglich: Zu unbequemer Kunde; was sie sicher nicht so sagen werden.

Kann und darf er nicht.
Laufzeitverträge müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Bei Abschaltung würde ich ihn in Verzug setzen (Mahnung, Mahnbescheid, Schadenersatz). Geht ziemlich fix. :-)


Jazzy