Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer nic69 schrieb:
Wann muß man als Anrufer bezahlen, auch wenn keine Verbindung zustande kommt?
Ist dafür eine Rechtschutversicherung hilfreich?
Für eine Strafanzeige nicht.
Und: Wie lange, denkst Du, wird Dich Dein Anbieter noch mögen?
Der soll mich nicht mögen, sondern korrekt leisten und abrechnen. :-)
Schon klar, nur wird er Dich, soll bei MibilCom schon vorgekommen sein und Vodafone, abschalten. Begründung womöglich: Zu unbequemer Kunde; was sie sicher nicht so sagen werden.
Ach ja: Wen klagst Du an: Deinen Anbieter
Niemanden.
Ich zeige jemanden an, und zwar als geneppter Anrufer natürlich meinen Anbieter.
Die Anklage erledigt dann der Staatsanwalt.
Jazzy