Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer nic69 schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.
[…]
Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.
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Das klingt sehr gut - habe ich dann auch das Recht zu sagen:
Den IC-Kosten habe ich nie zugestimmt, ich würde gerne nur für
die tatsächlichen Unkosten plus der Gewinnspanne telefonieren?
Wohl kaum.
Du bist an das gebunden, was Du beim Vertragsschluß mit dem Anbieter vereinbart hast. Die IC-Kosten dürften nicht darunter fallen. :-)
Tja, peinlich: Was steht bei mir in den AGBs dazu? Sind da ICs aufgeführt? Ohne dieses Forum wüßte ich nichts von ICs. Ich weiß, was die Minute kostet, ins Festnetz, ins Mobile, aber ICs?
Und weiter: Handysubventionen bei einem Vertrag - dort wird dann der 'Originalpreis' angegeben, nicht aber der, den die großen Anbieter wirklich bei den Handyherstellern zahlen müssen/werden. Gäbe es nciht auch dort etwas zu reklamieren? -
Noch unwahrscheinlicher.
Sicher, und da hat der Kunde ja auch nur die Wahl zu sagen: Ok, nehme ich/Nein, nehme ich nicht. Braucht er/sie es, heißt es eben: Ja, will aber nicht die Preise, Bedingungen! Geht nciht anders? Ok, dann muß ich wohl.
Sind nur Fragen, juristisch noch viel weniger geklärt.
Eben, juristisch ungeklärt.
Wir Kunden sollten unsere Rechte einfach mal nutzen und ggf. einklagen. Rumgejammere in Foren oder beim Stammtisch nützt da überhaupt nichts!
Tjaja: Frust abladen, nach den vorhandenen günstigsten Optionen suchen, während sich die Anbieter hierüber wohl totlachen, wenn sie es denn lesen, der Netzagentur einen guten Kaffee anbieten und sich eine goldene Nase verdienen im klimatisierten Raum, während der Mobilfunker draußen in der Kälte jammert und wütend ist. ;-)
Jazzy