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Fakten und Tips


20.12.2005 00:46 - Gestartet von jazzy
Moin!

1. Fakten

Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.

Ganz im Gegenteil ist es so, daß der Anrufer nicht erwartet bzw. nach allgemeiner Erfahrung nicht erwarten kann, daß es ihn Geld kostet, wenn die gewünschte Leistung (telefonische Verbindung mit dem Angerufenen) nicht zustandekommt. Hinzu kommt, daß, ist dieses fragwürdige „Leistungsmerkmal“ aktiv, der Anrufer keine Möglichkeit hat, die Erbringung der „Leistung“ abzulehnen, obwohl das technisch sehr einfach machbar wäre.
Das ist in etwa so, als ob man in einer Kneipe, in der man nur nach dem Weg fragen will, ungefragt ein Pils zugeschoben bekäme und für dieses zur Kasse gebeten würde.
Daß diese „Leistung“ nun dem Anrufer berechnet werden soll, halte ich für klar rechtswidrig.

Wenn überhaupt, sollte sie demjenigen berechnet werden, der die Möglichkeit hat, sie zu aktivieren oder zu stornieren, also dem Angerufenen. Und das auch nur über eine AGB-Änderung, über die diese Kunden RECHTZEITIG und UNMISSVERSTÄNDLICH vorab informiert werden, und der sie aktiv zustimmen müssen.

Alles andere ist bzw. wäre Betrug.


2. Tips

Eigentlich nur einer.
Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.


Jazzy
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[1] nic69 antwortet auf jazzy
20.12.2005 00:53
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

1. Fakten

Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.

Ganz im Gegenteil ist es so, daß der Anrufer nicht erwartet bzw. nach allgemeiner Erfahrung nicht erwarten kann, daß es ihn Geld kostet, wenn die gewünschte Leistung (telefonische Verbindung mit dem Angerufenen) nicht zustandekommt. Hinzu kommt, daß, ist dieses fragwürdige „Leistungsmerkmal“ aktiv, der Anrufer keine Möglichkeit hat, die Erbringung der „Leistung“ abzulehnen, obwohl das technisch sehr einfach machbar wäre.
Das ist in etwa so, als ob man in einer Kneipe, in der man nur nach dem Weg fragen will, ungefragt ein Pils zugeschoben bekäme und für dieses zur Kasse gebeten würde.
Daß diese „Leistung“ nun dem Anrufer berechnet werden soll, halte ich für klar rechtswidrig.

Wenn überhaupt, sollte sie demjenigen berechnet werden, der die Möglichkeit hat, sie zu aktivieren oder zu stornieren, also dem Angerufenen. Und das auch nur über eine AGB-Änderung, über die diese Kunden RECHTZEITIG und UNMISSVERSTÄNDLICH vorab informiert werden, und der sie aktiv zustimmen müssen.

Alles andere ist bzw. wäre Betrug.


2. Tips

Eigentlich nur einer.
Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.


Jazzy


Das klingt sehr gut - habe ich dann auch das Recht zu sagen: Den IC-Kosten habe ich nie zugestimmt, ich würde gerne nur für die tatsächlichen Unkosten plus der Gewinnspanne telefonieren?
Und weiter: Handysubventionen bei einem Vertrag - dort wird dann der "Originalpreis" angegeben, nicht aber der, den die großen Anbieter wirklich bei den Handyherstellern zahlen müssen/werden. Gäbe es nciht auch dort etwas zu reklamieren? - Sind nur Fragen, juristisch noch viel weniger geklärt.
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[1.1] jazzy antwortet auf nic69
20.12.2005 00:59
Benutzer nic69 schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.

[…]

Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.
>
Das klingt sehr gut - habe ich dann auch das Recht zu sagen: Den IC-Kosten habe ich nie zugestimmt, ich würde gerne nur für die tatsächlichen Unkosten plus der Gewinnspanne telefonieren?

Wohl kaum.
Du bist an das gebunden, was Du beim Vertragsschluß mit dem Anbieter vereinbart hast. Die IC-Kosten dürften nicht darunter fallen. :-)

Und weiter: Handysubventionen bei einem Vertrag - dort wird dann der 'Originalpreis' angegeben, nicht aber der, den die großen Anbieter wirklich bei den Handyherstellern zahlen müssen/werden. Gäbe es nciht auch dort etwas zu reklamieren? -

Noch unwahrscheinlicher.

Sind nur Fragen, juristisch noch viel weniger geklärt.

Eben, juristisch ungeklärt.
Wir Kunden sollten unsere Rechte einfach mal nutzen und ggf. einklagen. Rumgejammere in Foren oder beim Stammtisch nützt da überhaupt nichts!


Jazzy
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[1.1.1] nic69 antwortet auf jazzy
20.12.2005 01:06
Benutzer jazzy schrieb:
Benutzer nic69 schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.

[…]

Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.
>
Das klingt sehr gut - habe ich dann auch das Recht zu sagen:
Den IC-Kosten habe ich nie zugestimmt, ich würde gerne nur für
die tatsächlichen Unkosten plus der Gewinnspanne telefonieren?

Wohl kaum.
Du bist an das gebunden, was Du beim Vertragsschluß mit dem Anbieter vereinbart hast. Die IC-Kosten dürften nicht darunter fallen. :-)

Tja, peinlich: Was steht bei mir in den AGBs dazu? Sind da ICs aufgeführt? Ohne dieses Forum wüßte ich nichts von ICs. Ich weiß, was die Minute kostet, ins Festnetz, ins Mobile, aber ICs?



Und weiter: Handysubventionen bei einem Vertrag - dort wird dann der 'Originalpreis' angegeben, nicht aber der, den die großen Anbieter wirklich bei den Handyherstellern zahlen müssen/werden. Gäbe es nciht auch dort etwas zu reklamieren? -

Noch unwahrscheinlicher.

Sicher, und da hat der Kunde ja auch nur die Wahl zu sagen: Ok, nehme ich/Nein, nehme ich nicht. Braucht er/sie es, heißt es eben: Ja, will aber nicht die Preise, Bedingungen! Geht nciht anders? Ok, dann muß ich wohl.


Sind nur Fragen, juristisch noch viel weniger geklärt.

Eben, juristisch ungeklärt.
Wir Kunden sollten unsere Rechte einfach mal nutzen und ggf. einklagen. Rumgejammere in Foren oder beim Stammtisch nützt da überhaupt nichts!

Tjaja: Frust abladen, nach den vorhandenen günstigsten Optionen suchen, während sich die Anbieter hierüber wohl totlachen, wenn sie es denn lesen, der Netzagentur einen guten Kaffee anbieten und sich eine goldene Nase verdienen im klimatisierten Raum, während der Mobilfunker draußen in der Kälte jammert und wütend ist. ;-)



Jazzy
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[2] Der_FLo antwortet auf jazzy
20.12.2005 11:57
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

1. Fakten

Die „Leistung“ der für den Anrufer kostenpflichtigen KM-Benachrichtigung des Angerufenen ist vom Anrufer nicht in Auftrag gegeben worden und muß somit von diesem auch nicht bezahlt werden.

Ganz im Gegenteil ist es so, daß der Anrufer nicht erwartet bzw. nach allgemeiner Erfahrung nicht erwarten kann, daß es ihn Geld kostet, wenn die gewünschte Leistung (telefonische Verbindung mit dem Angerufenen) nicht zustandekommt. Hinzu kommt, daß, ist dieses fragwürdige „Leistungsmerkmal“ aktiv, der Anrufer keine Möglichkeit hat, die Erbringung der „Leistung“ abzulehnen, obwohl das technisch sehr einfach machbar wäre.
Das ist in etwa so, als ob man in einer Kneipe, in der man nur nach dem Weg fragen will, ungefragt ein Pils zugeschoben bekäme und für dieses zur Kasse gebeten würde.
Daß diese „Leistung“ nun dem Anrufer berechnet werden soll, halte ich für klar rechtswidrig.

Wenn überhaupt, sollte sie demjenigen berechnet werden, der die Möglichkeit hat, sie zu aktivieren oder zu stornieren, also dem Angerufenen. Und das auch nur über eine AGB-Änderung, über die diese Kunden RECHTZEITIG und UNMISSVERSTÄNDLICH vorab informiert werden, und der sie aktiv zustimmen müssen.

Alles andere ist bzw. wäre Betrug.


2. Tips

Eigentlich nur einer.
Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.


Jazzy

Jo immer dieses unsinnige reklamieren. Was kann denn bitteschön dein Netzanbieter dafür das ein anderer Anbieter ihm Gebühren berechnet? Das hat evtl. einfach nur technische Hintergründe?
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[2.1] jazzy antwortet auf Der_FLo
20.12.2005 12:28
Benutzer Der_FLo schrieb:

2. Tips

Eigentlich nur einer.
Wer beim Anrufen eine Ansage hört, die nach diesem Feature klingt, sollte sich Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Angerufenen notieren und auf der nächsten Rechnung die entprechenden „Verbindungen“ reklamieren.

Jo immer dieses unsinnige reklamieren. Was kann denn bitteschön dein Netzanbieter dafür das ein anderer Anbieter ihm Gebühren berechnet? Das hat evtl. einfach nur technische Hintergründe?

Das ist sein Problem, nicht meins.
Nur wenn genügend Leute sich weigern, diese Positionen zu bezahlen, wird der Betreiber des eigenen Netzes irgendwann hingehen und sich die anderen Netzbetreiber vorknöpfen.


Jazzy
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[2.1.1] marbri antwortet auf jazzy
21.12.2005 00:59
Hallo Jazzy,

Du hast Recht, daß sich die Kunden mal dagegen wehren sollten.
Es müßten mal Betroffene, am besten Kunden, die einen Vertrag mit Einzelverbindungsnachweis und die sich das Datum und
die Uhrzeit der Verbindung notiert haben, die zwar nicht zustande kam, aber trotzdem tarifiert wurde, die Bezahlung des
strittigen Rechnungspostens verweigern. Zuerst käme evtl.eine
Mahnung, oder auch nicht, wär mal interessant, wie weit die
Netzbetreiber gehen, ob sie es auf eine gerichtliche Klärung
ankommen lassen. Am besten wär ein Kunde, der ne Rechtsschutz-
versicherung auch für Vertragsrecht hat, oder man müßte den Fall
mal an die Verbraucherzentralen weiterreichen, in der Hoffnung,
daß die mal ne Klage durchziehen, evtl. durch alle Instanzen.
Nach meinem Rechtsempfinden müßten die Netzbetreiber verlieren,
weil sie keine Leistung für das Geld erbringen. Außerdem weiß
der Anrufer nicht, ob der von ihm Angerufene den Dienst aktiviert hat oder nicht, jedenfalls nicht beim 1. Mal. Also
ich persönlich empfinde es als ungerechtferigte Abkassiererei,
gegen die unbedingt was getan werden müßte. Leider hab ich nur
Prepaid-karten, bei denen läßt sich diese Abz**** schlecht
nachweisen.


Gruß


Marbri
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[2.1.1.1] hafenbkl antwortet auf marbri
21.12.2005 09:20
Benutzer marbri schrieb:
Nach meinem Rechtsempfinden müßten die Netzbetreiber verlieren, weil sie keine Leistung für das Geld erbringen.

Das stimmt leider nicht: Die Netzbetreiber erbringen die neuen Komfort-Funktionen als Leistung. Das ist Fakt.

Die Frage ist, ob die Erbringung dieser Leistung vom Anrufer gewünscht ist und er für eine nicht gewünschte Leistung bezahlen muss oder nicht.
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[2.1.1.1.1] marbri antwortet auf hafenbkl
21.12.2005 10:40
Hallo,

na klar, daß die das als Leistung deklarieren, die wollen ja
Geld kassieren. Allerdings hab ich mal gelesen, daß man unbestellt zugeschickte Waren nicht bezahlen muß. Ich glaub sogar, man muß sie noch nicht mal ne gewisse Zeit aufheben, um
dem Absender Gelegenheit zu geben, sie wieder abzuholen.
Warum sollte es bei unbestellter Dienstleistung anders sein, daß
man diese bezahlen muß? So was müßte mal wirklich als Präzedenzfall vor Gericht geklärt werden, damit den NB diese
Art des Abkassierens untersagt würde. Übrigens, so bis vor ca.
einem Jahr fing bei den NB auch die Zeit am Handy bei Sekunde
Null an zu laufen, d.h. bei 10/10 Takt Abrechnung begann bei
Sekunde 10 schon die neue Zeiteinheit, jetzt erst bei der 11.Sekunde.Im Gegensatz zu früher fängt jetzt die Zeit erst bei der 1. Sekunde an. Entweder hat die Regulierungsbehörde da nen
Riegel vorgeschoben, oder irgend jemand hat mal dagegen geklagt. Interessant ist das schon. Ich denk mal, daß die das
freiwillig nicht geändert hätten, da haben die jahrelang auch zuviel kassiert.

Gruß

Marbri