Benutzer spl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ich denke aber, dass diese zumindest nicht die *vollen* Kosten tragen und sich daher einer "Sammelklage" ;) anschließen wollen.
Die wollen gar keine Kosten tragen und sich auch nicht anderweitig irgendwie konstruktiv engagieren (etwa durch die Suche nach einem geeigneten Anwalt), sondern nur ihr Mütchen kühlen. Je lauter das Geschrei, desto weniger steckt dahinter.
Das mit den Kosten stimmt auch nur bedingt: Den größten Anteil an Prozesskosten machen Anwaltskosten aus. Bei mehreren Auftraggebern entstehen nun Mehrvertretungsgebühren; diese wiederum bemessen sich nach dem (dann n mal so hohen) Streit- bzw. Gegenstandswert. Außerdem fragt sich, inwieweit es sich überhaupt rechtlich gesehen um die selbe Angelegenheit handelt, denn alle haben ja in sich eigenständige Ansprüche, mögen sie auch auf ähnlichartigen Rechtsverhältnissen beruhen. Wenn nein, kostet das ganz normal das n-Fache.
Aber auch viele, die hier schreiben, sie würden "den Verein" verklagen (in welchem Fall auch immer), tun es dann meist doch nicht. Ich hab's beim Fall Quam/INWA damals andersrum gemacht: ich hab nicht gemeckert, sondern bin vor Gericht gezogen. ;)
Eben. Insofern kann man auch gewisse Schlussfolgerungen aus meinen nicht vorhandenen Klageankündigungen ziehen. ;)
Es handelte sich dabei um eine Art kleine Sammelklage. *g* Denn meine Großtante und ein Freund standen vor dem gleichen Problem. Sie wollten aber das Prozessrisiko nicht tragen.
Daher haben beide ihre Forderungen an mich abgetreten und ich habe geklagt.
Wenn sie die Ansprüche abgetreten haben, ist das aber weder eine Sammelklage noch eine Streitgenossenschaft. Mit der Abtretung haben sie ja ihre Rechte zuvor an dich übertragen, so dass du alleiniger Forderungsinhaber geworden bist und das Urteil deine Freunde dadurch gerade nicht gebunden hat.
(Einen eigenen Anspruch hatte ich ursprünglich nicht, weil INWA bei mir selbst noch gezahlt hatte.) Durch Zusammenlegung beider Forderungen verdoppelte sich der eingeklagte Betrag, die Anwaltskosten erhöhten sich aber nicht (aufgrund des Studenmodells).
Du meinst Stundenmodell? Das kann zwar sein. Dabei muss man aber bedenken, dass man vor Gericht immer nur die gesetzlichen Gebühren erstattet bekommt, selbst wenn man gewinnt. Ist das Honorar nach Stunden höher, was bei niedrigeren Gegenstandswerten schnell sein kann, bleibt man auf der Differenz in jedem Fall sitzen. Deswegen unterliegen solche Honorarvereinbarungen auch besonderen Anforderungen.
spl
das diese maulhelden damit den wirklichen klägern einen bärendiensterweisen, sehen diese pfeifen nicht ein.
99% dieser pfeifen zahlen nämlich nach dem ersten bösen schreiben des gläubigers.
peso