Benutzer a-meise1 schrieb:
Als ich die Überschrift "Mehr Kostenkontrolle beim Telefonieren: TKG passiert Bundesrat" gelesen habe, musste ich zunächst einmal sofort an O2 denken.
Meiner Meinung geht es in den neuen Richtlinien mehr um die Vermeidung von Kostenfallen für unvorsichtige Nutzer als um Kostenkontrolle.
Schön wäre es, allen Anbietern eine Pflicht zur Möglichkeit der Kostenkontrolle aufzulegen.
Da gäbe es ja viele Möglichkeiten. Online in den aktuellen Einzelverbindungsnachweis einblich zu geben; per Tastenkombi (ähnlich wie bei Prepaid) den bisher angefallenen Rechnungsbetrag anzuzeige, oder ähnliches. - Aber in die Richtung kommt nix.
Darüberhinaus sollten die Netzanbieter endlich dazu verpflichtet werden, auf Wunsch eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einzurichten.
Genau meine Meinung.
Und die Einrichtung einer monatlichen Höchstgrenze wäre das sinnvollste, weil effektivste.
Dies sollte vor ein paar Jahren schon beschlossen werden, scheiterte aber damals am Veto der Netzbetreiber,die behaupteten, für diese Jahre vorher schon angedeutete Neuerung nun noch etwas Zeit zur technischen Umsetzung zu brauchen und wurde bis heute nicht wieder aufgegriffen. Genau so verhält es sich mit der auf Wunsch automatisch vorgeschalteten Gebührenansagen.
Hier sieht man doch sehr schön, wer hier wen reguliert....
Deswegen hat sich die "Regulierungsbehörde" in BnetzA umbenannt.