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Kostenkontrolle?


15.12.2006 12:51 - Gestartet von a-meise1
Als ich die Überschrift "Mehr Kostenkontrolle beim Telefonieren: TKG passiert Bundesrat" gelesen habe, musste ich zunächst einmal sofort an O2 denken.

Meiner Meinung geht es in den neuen Richtlinien mehr um die Vermeidung von Kostenfallen für unvorsichtige Nutzer als um Kostenkontrolle.

Schön wäre es, allen Anbietern eine Pflicht zur Möglichkeit der Kostenkontrolle aufzulegen.

Da gäbe es ja viele Möglichkeiten. Online in den aktuellen Einzelverbindungsnachweis einblich zu geben; per Tastenkombi (ähnlich wie bei Prepaid) den bisher angefallenen Rechnungsbetrag anzuzeige, oder ähnliches. - Aber in die Richtung kommt nix.

Darüberhinaus sollten die Netzanbieter endlich dazu verpflichtet werden, auf Wunsch eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einzurichten.
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[1] 0700 antwortet auf a-meise1
15.12.2006 13:08
Benutzer a-meise1 schrieb:
Als ich die Überschrift "Mehr Kostenkontrolle beim Telefonieren: TKG passiert Bundesrat" gelesen habe, musste ich zunächst einmal sofort an O2 denken.

Meiner Meinung geht es in den neuen Richtlinien mehr um die Vermeidung von Kostenfallen für unvorsichtige Nutzer als um Kostenkontrolle.

Schön wäre es, allen Anbietern eine Pflicht zur Möglichkeit der Kostenkontrolle aufzulegen.

Da gäbe es ja viele Möglichkeiten. Online in den aktuellen Einzelverbindungsnachweis einblich zu geben; per Tastenkombi (ähnlich wie bei Prepaid) den bisher angefallenen Rechnungsbetrag anzuzeige, oder ähnliches. - Aber in die Richtung kommt nix.

Darüberhinaus sollten die Netzanbieter endlich dazu verpflichtet werden, auf Wunsch eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einzurichten.

Genau meine Meinung.
Und die Einrichtung einer monatlichen Höchstgrenze wäre das sinnvollste, weil effektivste.
Dies sollte vor ein paar Jahren schon beschlossen werden, scheiterte aber damals am Veto der Netzbetreiber,die behaupteten, für diese Jahre vorher schon angedeutete Neuerung nun noch etwas Zeit zur technischen Umsetzung zu brauchen und wurde bis heute nicht wieder aufgegriffen. Genau so verhält es sich mit der auf Wunsch automatisch vorgeschalteten Gebührenansagen.

Hier sieht man doch sehr schön, wer hier wen reguliert....

Deswegen hat sich die "Regulierungsbehörde" in BnetzA umbenannt.
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[2] Oetker antwortet auf a-meise1
16.12.2006 14:05
Benutzer a-meise1 schrieb:

Darüberhinaus sollten die Netzanbieter endlich dazu verpflichtet werden, auf Wunsch eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einzurichten.

Auszug aus der gültigen TK-Kundenschutzverordnung:

"§ 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe

Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird."

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[2.1] 0700 antwortet auf Oetker
20.12.2006 17:32
Benutzer Oetker schrieb:
Benutzer a-meise1 schrieb:

Darüberhinaus sollten die Netzanbieter endlich dazu verpflichtet werden, auf Wunsch eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einzurichten.

Auszug aus der gültigen TK-Kundenschutzverordnung:

"§ 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe

Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird."

Na, sag`ich doch....
hier sieht man, wo Kurthi sich sein Weihnachtsgeld abholt!
Wer ist denn nun für die vielen Prozesse und Verarmungen durch nicht bezahlbare Rechnungen verantwortlich?
Dazu würde ich unseren Herrn Parteigenossen gerne einmal hören!